Kategorie VdK-Zeitung Erfolgsgeschichte Rente

300 000 Euro Nachzahlung plus Rente

Von: Sebastian Heise

Der VdK Bayern setzt sich oft erfolgreich für im Beruf erkrankte Menschen ein. Solch ein Erfolg ist aber eine Ausnahme: Mehr als 2500 Euro monatliche Verletztenrente und rund 300 000 Euro Rentennachzahlung bekommt das Mitglied dank des VdK.

Der VdK vertritt seine Mitglieder bestmöglich, im Zweifel auch durch alle Instanzen. © VdK

Im Gesundheitswesen kommt es immer wieder vor, dass sich Beschäftigte eine Infektionserkrankung zuziehen – mit zum Teil langfristigen gesundheitlichen Folgen. Besonders schlimm hat es Hansjürgen Friedrich* getroffen. Jahrelang fiel er immer wieder für Wochen und Monate krankheitsbedingt aus, musste regelmäßig in der Klinik behandelt und operiert werden und konnte irgendwann gar nicht mehr arbeiten. 2005 wurde er im Alter von 49 Jahren Erwerbsminderungsrentner. 

Mit Hepatitis C infiziert

Ein Jahr später wurde bei ihm Hepatitis C nachgewiesen. Bald lag es nahe, dass sich der Mann an seiner ehemaligen Arbeitsstätte infiziert hatte. Deswegen beantragte das VdK-Mitglied bei der zuständigen Berufsgenossenschaft die Übernahme der Behandlungskosten sowie eine Unfallrente.

Doch die Berufsgenossenschaft weigerte sich, die Kosten zu übernehmen. Auch der Widerspruch gegen die Ablehnung war erfolglos, und so zog das Mitglied mithilfe des VdK Bayern vor das Sozialgericht in Regensburg. Dieses gab bei einem entsprechenden Facharzt, einem Münchner Universitätsprofessor, ein Gutachten in Auftrag. Dieser schaute sich die Krankenakte von Hansjürgen Friedrich und mögliche Ursachen genau an.

Friedrichs Leidensgeschichte begann bereits Ende der 1990er-Jahre. Damals arbeitete der Oberpfälzer für eine Firma, die im Auftrag von Krankenkassen medizinische Hilfsmittel zur Verfügung stellte. Friedrich war dafür zuständig, diese bei Patientinnen und Patienten anzupassen. Dadurch kam er diesen oft sehr nahe, hatte regelmäßig direkten Körperkontakt mit schwer erkrankten Personen, die zum Teil auch infektiös waren und bestimmten Risikogruppen für Hepatitis-Infektionen angehörten. 

Außerdem musste er die Hilfsmittel nach Gebrauch in einem beengten Lager unterbringen. Aufgrund des geringen Platzes zog er sich bei der Arbeit immer wieder Verletzungen zu, beispielsweise beim Zusammenklappen von Rollstühlen. Gleichzeitig waren die Spezialbetten oder Absauggeräte häufig noch mit Körpersekreten verschmiert.

Die hygienischen Bedingungen bei seinem damaligen Arbeitgeber waren miserabel. Neben entsprechender Schutzkleidung fehlte es auch an Desinfektionsmitteln. So wurden seine offenen Wunden nicht entsprechend versorgt, und er war völlig ungenügend vor Keimen und Viren geschützt.

Im Herbst 1997 bekam Hansjürgen Friedrich, der bis dahin keine schwerwiegenden gesundheitlichen Probleme hatte, plötzlich Blutungen im Magen-Darm-Bereich und musste in einer Universitätsklinik behandelt werden. Hepatitis C wurde bei ihm festgestellt. Es kam zu einer fortschreitenden Leberzirrhose, und er wurde auf die Liste für eine Lebertransplantation gesetzt. Er musste regelmäßig ins Krankenhaus. 2004 konnte ihm eine gesunde Leber eingesetzt werden. Bei der Laboruntersuchung im Anschluss an die Transplantation wurde nochmals Hepatitis C nachgewiesen.

Dialyse-Patient

In Folge der Operation kam es zu einer Niereninsuffizienz. Bis heute muss Friedrich deswegen regelmäßig zur Dialyse gehen. 2015 folgte eine schwere Herzerkrankung, sodass er sich auch deswegen operieren lassen musste. Seit diesem Eingriff leidet er unter Schmerzen in der Brust. Er fühlt sich müde und kann höchstens eine halbe Stunde am Tag spazieren gehen.

Der Gutachter sieht es als sehr wahrscheinlich an, dass die Hepatitis-Infektion mit ihren langfristigen Folgen eine Berufserkrankung ist. Das Sozialgericht in Regensburg folgte dieser Argumentation und sprach dem VdK-Mitglied eine Verletztenrente zu.

Doch die Berufsgenossenschaft akzeptierte dies nicht und zog vor das Landessozialgericht in München. Thomas Neis von der Landesrechtsabteilung des Sozialverbands VdK Bayern vertrat Hansjürgen Friedrich bei der Verhandlung. Dort führte das VdK-Mitglied nochmals detailliert aus, unter welchen Bedingungen er damals gearbeitet hat.

Zusammen mit den Argumenten des VdK überzeugte dies das Landessozialgericht, und es entschied für Friedrich. Die Berufsgenossenschaft muss ihm nun rückwirkend ab Januar 2014 eine monatliche Rente zahlen. So hat der 68-Jährige wenigstens keine finanziellen Sorgen mehr. 

*Name von der Redaktion geändert. 

VdK hilft auch bei Auseinandersetzungen mit der Berufsgenossenschaft

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine der fünf Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung. Die Träger sind die Versicherungen der öffentlichen Hand (zum Beispiel Unfallkassen, Landesunfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände) und die gewerblichen sowie landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen geordnet und werden von den Arbeitgebern finanziert.

Die Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist es, vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten  sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu schützen. Tritt ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit ein, sind sie dafür zuständig, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen oder die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen entsprechend zu entschädigen. Geregelt ist dies im Siebten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGBkurz fürSozialgesetzbuch).

Vorteil der gesetzlichen Unfallversicherung ist, dass im Gegensatz zur Krankenkasse eine umfassende medizinische Versorgung ohne Kostenbeteiligung der Betroffenen gewährleistet ist. Auch Rehabilitationsmaßnahmen werden oft leichter gewährt, da es im Sinne der Arbeitgeber ist, den gesundheitlichen Schaden möglichst gut und zeitnah zu beheben.

Der VdK vertritt seine Mitglieder in der gesetzlichen Unfallversicherung. So hilft der VdK regelmäßig Menschen, die durch berufliche oder auch ehrenamtliche Tätigkeit verunglückt oder erkrankt sind.

Bei Antragstellung und Widerspruch hilft die VdK-Kreisgeschäftsstelle, bei Klagen die Bezirksgeschäftsstelle. Welche Geschäftsstelle für Sie zuständig ist, finden Sie in der Externer Link:Geschäftsstellensuche.

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