Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
Referat in Schwanenkirchen 26.06.2024
Braucht es denn wirklich eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung?
Schwanenkirchen. Einen informativen Vortrag mit VdK-Kreisgeschäftsführer Helmut Plenk fand vor kurzem im Gasthaus „Zum Zacherwirt“ statt. Zu diesem Informativen Abend hat der VdK Schwanenkirchen mit seinem Vorsitzenden Franz Xaver Maier eingeladen. Er konnte zahlreiche Bürgerinnen und Bürger begrüßen, sowie die komplette VdK-Vorstandschaft. Das Nebenzimmer platze aus allen Nähten und war bis auf dem letzten Platz gefüllt.
Zu Beginn stellte Franz Xaver Maier fest, dass die Themenauswahl alle Menschen betrifft, hoffentlich aber nicht trifft. Mit diesen Worten stieg auch Helmut Plenk in die Themen ein. Viele habend davon gehört, etliche mit dem Gedanken einer Vollmacht bzw. Verfügung gespielt, die wenigsten aber tatsächlich eine Verfügung getroffen. Plenk untermauerte dies mit zahlreichen Beispielen. Nach einer deutschlandweiten Studie kennen über 90 Prozent der Menschen die Möglichkeit einer Patientenverfügung, altersabhängig besitzen aber nur 3 bis 30 Prozent tatsächlich eine Verfügung. Um für alle Belange gerüstet zu sein, gibt es bei den Gemeinden und Landratsamt Deggendorf kostenlose Notfallmappen, in der alles beschrieben und auch die einzelnen Vollmachten und Verfügungen enthalten sind.
Danach stieg Plenk in die einzelnen Bereiche der Vollmachten ein. Er untermauerte sein Wissen immer wieder mit Praxis-Beispielen und gestaltete so seinen Vortrag lebendig und nachvollziehbar.
Ein besonderes Augenmerk legte Plenk auf die Vorsorgevollmacht. Er benannte es als wichtigstes Instrument, über das man bereits bei Erreichen des 18ten Lebensjahres verfügen sollte. Niemand weiß, wann man in eine selbstbestimmungsausschließende Situation kommen kann, wie zum Beispiel nach einem Unfall. Dieser Bevollmächtigte kann dann in Vertretung den Aufenthaltsort bestimmen, Kündigungen vornehmen, Post öffnen, Anträge stellen und Eigentum verwalten. Mit der Bank sollte aber vorher abgeklärt werden, ob neben der Vorsorgevollmacht zusätzliche bankeigene Formulare zu unterschreiben sind. Und noch ein wichtiger Hinweis von Helmut Plank: Vorsorgevollmachten brauchen nicht unbedingt notariell bestätigt werden. Sollte jedoch der Bevollmächtigte auch berechtigt werden, Immobilien, Wälder, Wiesen….zu verkaufen, dann benötigt man schon eine vom Notar ausgefertigte Vollmacht!!!!
Das zweite Thema umfasste die Betreuungsverfügung. In diesem Fall wird festgelegt wer jemand vertritt, falls dieser infolge Krankheit oder Unfall dazu nicht mehr in der Lage ist. Geschieht keine Vorsorge, so bestimmt das Gericht einen Verantwortlichen.
In der Patientenverfügung wird der eigene Wille festgelegt, wie man die letzten Stunden in seinem Leben behandelt werden will und sich dazu selbst nicht mehr äußern kann. Dazu gehören Willensbestimmungen ob man an Maschinen angehängt bleibt, eine Wiederbelebung durchgeführt werden soll, sowie Entscheidungen über künstliche Ernährung, Organspende und auch die Art der Bestattung. Das vordefinierte Formular der Patientenverfügung soll und muß auf die Belange der eigenen Person abgestimmt werden, so der Sozialexperte. Je genauer die Beschreibung/Formulierung erfolgt umso genauer weiß der Arzt und vor allem auch der Bevollmächtigte, wie vorzugehen ist. Wichtig für Patientenverfügungen: Sie sollen alle 2 Jahre erneuert werden. Das Einfügen eines neuen Datums mit Unterschrift reicht.
Alle Teilnehmer zeigten sich beeindruckt vom Vortrag und Wissen des Sozialexperten Helmut Plenk.
Der Vorsitzende bedankte sich abschließend bei Plenk und besprach mit ihm nach diesem Grundreferat weitere themenähnliche Vorträge anzubieten.
Als Resümee ist festzuhalten: Vollmachten betreffen nicht nur ältere Menschen, sondern sind bereits ab dem 18ten Lebensjahr sehr wichtig.