Infoveranstaltung "Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung"
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Ein Unfall oder eine plötzliche schwere Erkrankung kann jeden Menschen unabhängig von seinem Alter in seiner Handlungsfähigkeit einschränken. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig Gedanken zu machen, wer in dieser Situation notwendige Entscheidungen trifft und die persönlichen Angelegenheiten regelt. Viele Menschen denken, dass dies automatisch die nächsten Angehörigen übernehmen, was rechtlich gesehen derzeit nicht der Fall ist. Daher ist es wichtig, mittels einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung zu vereinbaren, wer eine solche Aufgabe übernehmen soll. In der Patientenverfügung wir festgelegt, wie man am Ende des Lebens medizinisch behandelt werden möchte oder welche medizinischen Maßnahmen unterlassen werden sollen.
Hierzu klärt Sie Herr Dr. Christian Fackelmann (Notar) auf.