Beratung

Beratungsthemen

In der VdK-Kreisgeschäftsstelle beraten wir unsere Mitglieder in folgenden Bereichen: 

  • Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
    zum Beispiel: gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie medizinische und berufliche Reha (zum Beispiel „Kur“ und Umschulung)
  • Rehabilitation und Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
    zum Beispiel: Anerkennung, Erhöhung oder Herabsetzung eines Grades der Behinderung durch das Zentrum Bayern Familie Soziales, Merkzeichen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung
  • Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
    zum Beispiel: Entschädigung bei Unfällen in der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg und bei Berufskrankheiten, Verletztengeld und Verletztenrente
  • Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
    zum Beispiel: Hilfsmittel und Heilbehandlung für Kassenpatienten und -patientinnen, Krankengeld und medizinische Reha (zum Beispiel „Kur“)
  • Gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI)
    zum Beispiel: Anerkennung eines Pflegegrades, Leistungen für Pflegebedürftige (wie Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Pflegegeld, Pflegedienst und Pflegeheim)
  • Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
    zum Beispiel: Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld sowie Sperrzeiten und Sanktionen (Agentur für Arbeit), Gleichstellung
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
    zum Beispiel: Bürgergeld über das Jobcenter
  • Sozialhilferecht und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
    zum Beispiel: Sozialhilfe und Grundsicherung bei geringer Alters- oder Erwerbsminderungsrente, Hilfe zur Pflege bei Bedürftigkeit
  • Soziales Entschädigungsrecht (SGB XIV, SVG, IfSG)
    zum Beispiel: Entschädigung von Opfern bei Gewalttaten und Anschlägen, Entschädigung von Kriegs- und Wehrdienstopfern, Entschädigung bei Impfschäden, Soldatenversorgung

Sie haben Fragen zum Sozialrecht? Rechtsberatungen finden ausschließlich in unseren VdK-Kreisgeschäftsstellen statt. Vereinbaren Sie gerne einen Termin bei unseren Kolleginnen und Kollegen: 

KontaktVdK-Kreisgeschäftsstelle Bad Tölz/ Wolfratshausen und Miesbach

Gewerbering 27, 83646 Bad Tölz

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr

Zur Klärung dringender Anliegen nutzen Sie unsere offene Telefonsprechstunde in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 13:00 bis 14:00 Uhr und unter der Telefonnummer 08041/76125-3.
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Telefonsprechstunde lediglich dazu dient, um akute und kurze Anliegen zu klären. Für eine umfangreiche und fundierte Rechtsberatung benötigen Sie einen Beratungstermin.

Für mobilitätseingeschränkte Personen bieten wir Außensprechtage an:

In Geretsried im Gebäude des TuS Geretsried (Jahnstraße 4) 14tägig jeweils am Mittwoch von 9:00 bis 12:00 Uhr

In Miesbach im Hauptgebäude der Sparkasse (Bahnhofplatz 4) wöchentlich jeweils am Mittwoch von 9:00 bis 12:00 Uhr

Außerdem können auf Wunsch Telefontermine vereinbart werden.

Terminvereinbarung

Telefon: 08041/76125-3 08041/76125-3

Ihre Dokumente sicher an Ihre Kreisgeschäftsstelle versenden

Über unseren Dokumenten-Upload können Sie auf einem sicheren Weg Bilddateien und Dokumente im PDF-Format an Ihre zuständige Kreisgeschäftsstelle senden.

Ihr erster Termin bei uns

Damit wir schnell und umfassend für Sie tätig werden können, bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zu Ihrem Beratungstermin mit:

  • Wenn wir für Sie Widerspruch oder Klage einlegen sollen, brauchen wir zwingend den aktuellen Bescheid und/oder Widerspruchsbescheid.
  • Bei Rentenberatungen legen Sie uns eine aktuelle Rentenauskunft vor. Diese können Sie direkt bei der Externer Link:Deutschen Rentenversicherung anfordern.

Mitglieder, die gehörlos sind, bitten wir, am besten schriftlich (per FAX oder E-Mail) einen Termin zu vereinbaren. Wir arbeiten mit der Firma Verbavoice zusammen.

Musterschreiben zur Fristwahrung

In dringenden Fällen können Sie gegen einen Bescheid selbst Widerspruch einlegen oder gegen eine Klage oder ein Urteil des Sozialgerichts selbst Berufung zur Fristwahrung erheben. Verwenden Sie dafür unsere Musterschreiben. 

Hinweis: Die von Ihnen unterschriebenen Musterschreiben zur Fristwahrung können nur per Post oder per Fax eingereicht werden. Per E-Mail ist das nicht möglich.

Kosten

Unsere Sozialrechtsberatung und das Antragsverfahren sind für unsere Mitglieder grundsätzlich kostenfrei. Es entstehen für Sie erst dann zusätzliche Kosten, wenn wir Sie sozialrechtlich in einem Widerspruchs-, Klage- oder Berufungsverfahren vertreten. Je nach Mitgliedsdauer reduzieren sich die Kosten für Sie. 

Mit Beschluss des Landesausschusses vom 20.11.2010 wurde auf Grundlage von § 10 Absatz 2 unserer Externer Link:Vereinssatzung folgende Kostenpauschalen als Eigenbeteiligung der Mitglieder für Widerspruchs-, Klage- oder Berufungsverfahren festgelegt:

Das Widerspruchsverfahren kostet einmalig 40 Euro.

  • ab 10 Jahren Mitgliedschaft: 25 Euro
  • ab 15 Jahren Mitgliedschaft: 15 Euro
  • ab 20 Jahren Mitgliedschaft: 5 Euro

Das Klageverfahren kostet einmalig 60 Euro.

  • ab 10 Jahren Mitgliedschaft: 40 Euro
  • ab 15 Jahren Mitgliedschaft: 30 Euro  
  • ab 20 Jahren Mitgliedschaft: 20 Euro

Das Berufungsverfahren kostet einmalig 110 Euro.

  • ab 10 Jahren Mitgliedschaft: 80 Euro
  • ab 15 Jahren Mitgliedschaft: 60 Euro
  • ab 20 Jahren Mitgliedschaft: 40 Euro

Wenn Sie weniger als ein Jahr bei uns Mitglied sind, erheben wir bis zu zwei Jahresbeiträge im Voraus (maximal 168 Euro). 

Vor-Ort-Angebote

Jeden 3. Dienstag im Monat bieten wir unseren Stammtisch ab 14.00 Uhr an.

Des Weiteren besuchen wir regelmäßig das Inklusionscafe Miteinand in Bad Tölz.

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