KontaktVdK-Kreisgeschäftsstelle Schwandorf
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
In der VdK-Kreisgeschäftsstelle beraten wir unsere Mitglieder in folgenden Bereichen:
Sie haben Fragen zum Sozialrecht? Rechtsberatungen finden ausschließlich in unseren VdK-Kreisgeschäftsstellen statt. Vereinbaren Sie gerne einen Termin bei unseren Kolleginnen und Kollegen:
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Damit wir schnell und umfassend für Sie tätig werden können, bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zu Ihrem Beratungstermin mit:
Mitglieder, die gehörlos sind, bitten wir, am besten schriftlich (per FAX oder E-Mail) einen Termin zu vereinbaren. Wir arbeiten mit der Firma Verbavoice zusammen.
In dringenden Fällen können Sie gegen einen Bescheid selbst Widerspruch einlegen oder gegen eine Klage oder ein Urteil des Sozialgerichts selbst Berufung zur Fristwahrung erheben. Verwenden Sie dafür unsere Musterschreiben.
Hinweis: Die von Ihnen unterschriebenen Musterschreiben zur Fristwahrung können nur per Post oder per Fax eingereicht werden. Per E-Mail ist das nicht möglich.
Unsere Sozialrechtsberatung und das Antragsverfahren sind für unsere Mitglieder grundsätzlich kostenfrei. Es entstehen für Sie erst dann zusätzliche Kosten, wenn wir Sie sozialrechtlich in einem Widerspruchs-, Klage- oder Berufungsverfahren vertreten. Je nach Mitgliedsdauer reduzieren sich die Kosten für Sie.
Mit Beschluss des Landesausschusses vom 20.11.2010 wurde auf Grundlage von § 10 Absatz 2 unserer Externer Link:Vereinssatzung folgende Kostenpauschalen als Eigenbeteiligung der Mitglieder für Widerspruchs-, Klage- oder Berufungsverfahren festgelegt:
Das Widerspruchsverfahren kostet einmalig 40 Euro.
Das Klageverfahren kostet einmalig 60 Euro.
Das Berufungsverfahren kostet einmalig 110 Euro.
Wenn Sie weniger als ein Jahr bei uns Mitglied sind, erheben wir bis zu zwei Jahresbeiträge im Voraus (maximal 168 Euro).