Barerefreiheit

Hindernisse Erkennen !
Barrieren Benennen !
Teilhabe Ermöglichen !
Möglichkeiten
- Einsamkeit
- Angst
-
Ausgrenzung Zu Reduzieren!
Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht - Durch klare gesetzliche Regelungen müssen Wohnungen, öffentliche Gebäude, Verkehrsanlagen und -mittel sowie private Güter und Dienstleistungen für alle zugänglich werden. Externer Link:Barrierefreiheit braucht verbindliche Fristen, Kontrollen und Sanktionen sowie eine entschiedene Förderung durch Bund, Länder und Kommunen.
- Definition der Barrierefreiheit
- Barrierefrei sind Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen wenn sie für behinderte Menschen
- in der allgemein üblichen Weise,
- ohne besondere Erschwernis und
- grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind - Für alle, die es genauer wissen wollen:
Die baulichen Vorgaben werden vor allem in DIN beschrieben.
DIN bedeutet: Deutsche Industrie-Norm
- DIN 18040, Teil 1 bis 3: Barrierefreies Bauen - öffentlich zugängliche Gebäude
- DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
- DIN 32975 Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum
Hinzu kommen noch die Bauordnungen der Länder, z. B. in Bayern die
„Bayerische Bauordnung (BayBO)“ und weitere Richtlinien.
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