Kategorie Ortsverband Burghausen

Barerefreiheit

Erinnerung an die Kampagne 2016
Ein langer Weg © VdK / Ortsgruppe Burghausen

  Hindernisse  Erkennen  !

                 Barrieren    Benennen  !


                           Teilhabe Ermöglichen  !

      Möglichkeiten 

  • Einsamkeit 
  • Angst 
  • Ausgrenzung                                    Zu  Reduzieren!


    Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht 

  • Durch klare gesetzliche Regelungen müssen Wohnungen, öffentliche Gebäude, Verkehrsanlagen und -mittel sowie private Güter und Dienstleistungen für alle zugänglich werden. Externer Link:Barrierefreiheit braucht verbindliche Fristen, Kontrollen und Sanktionen sowie eine entschiedene Förderung durch Bund, Länder und Kommunen.
  • Definition der Barrierefreiheit
  • Barrierefrei  sind Anlagen,  Verkehrsmittel,  technische Gebrauchsgegenstände,  Systeme der Informationsverarbeitung,  akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen wenn sie für behinderte Menschen
    - in der allgemein üblichen Weise,
    - ohne besondere Erschwernis und
    - grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind
  • Für alle, die es genauer wissen wollen:
    Die baulichen Vorgaben werden vor allem in DIN beschrieben. 
    DIN bedeutet: Deutsche Industrie-Norm
    - DIN 18040, Teil 1 bis 3: Barrierefreies Bauen - öffentlich zugängliche Gebäude
    - DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
    - DIN 32975 Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum
    Hinzu kommen noch die Bauordnungen der Länder, z. B. in Bayern die
    „Bayerische Bauordnung (BayBO)“ und weitere Richtlinien.