Kategorie Ortsverband Esselbach

Die Pflegebegutachtung: "Wie kann der Pflegegrad, den der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MD) ermittelt hat, überprüft werden?"

Eine Frau hebt eine andere Frau aus dem Bett, ein Mann gibt Hilfestellung
Eine Frau hebt eine andere Frau aus dem Bett, ein Mann gibt Hilfestellung © Sozialverband VdK Bayern

Die Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit sind im Gesetzt (Elftes Buch des Sozialgesetzbuches - SGBkurz fürSozialgesetzbuch XI) genau definiert. Pflegebedürftig ist, wer körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen kann und deshalb fremde Hilfe benötigt. 

Pflegebedürftigkeit wird also nicht daran gemessen, wie schwer jemand erkrankt oder behindert ist. Ausschlaggebend ist vielmehr, wie stark die Betroffenen in ihrer Selbst-ständigkeit eingeschränkt sind. Die Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten muss außerdem auf Dauer bestehen, also voraussichtlich für mindestens sechs Monate. 

Video-Clip: 

Externer Link:"Pflegebegutachtung mit dem Medizinischen Dienst — wie geht das?" 

Im Rahmen der wird durch die Gutachterinnen und Gutachter festgestellt, ob in den folgenden sechs Bereichen (Modulen) eine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegt, und wie stark diese ausgeprägt ist. 

• Modul 1: Mobilität (- Gewichtung 10 Prozent - mit 5 Kriterien-) 

  • Wie selbstständig können Sie sich fortbewegen und eine bestimmte Körperhaltung einnahmen und ändern? Hier werden Aspekte der Körperkraft, Balance und Bewegungskoordination erfasst. 

• Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (- Gewichtung 15 Prozent - mit 11 Kriterien -) 

  • Wie finden Sie sich in Ihrem Alltag zurecht? Wissen Sie, wo Sie sind, welcher Tag oder welches Jahr und wie spät es ist? Können Sie für sich selbst Entscheidungen treffen? Können Sie Gespräche führen und Bedürfnisse mitteilen? Es werden lediglich Aspekte wie Erkennen, Entscheiden und Steuern beurteilt und nicht die motorische Umsetzung. Hier werden auch die Auswirkungen von Hör- und Sprachstörungen berücksichtigt. 

• Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (- Gewichtung 15 Prozent - mit 13 Kriterien -) 

  • Wie häufig benötigen Sie die Unterstützung anderer? Dazu zählt etwa, ob andere regelmäßig nach Ihnen schauen, Sie motivieren oder Ihnen Orientierung geben müssen. Müssen andere eingreifen, weil Sie sich aufgrund von psychischen Erkrankungen etwa aggressiv oder ängstlich verhalten. 

• Modul 4: Selbstversorgung (- Gewichtung 40 Prozent - mit 12 Kriterien -)

  • Wie eigenständig können Sie sich im Alltag versorgen? Können Sie sich allein waschen, essen oder trinken? Dabei ist zu bewerten, ob Sie die jeweilige Aktivität praktisch durchführen können. 

• Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (- Gewichtung 20 Prozent - 16 Kriterien -) 

  • Welche Unterstützung benötigen Sie im Umgang mit Ihrer Krankheit und bei not-wendigen Behandlungen? Hilft Ihnen eine Person dabei, ärztlich angeordnete Maß-nahmen durchzuführen, etwa Medikamente einzunehmen oder Verbände zu wechseln? 

• Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (- Gewichtung 15 Prozent - 6 Kriterien -) 

  • Wie selbstständig können Sie noch Ihren Tagesablauf planen oder Kontakte pflegen? 

Auf Grundlage der durch die Gutachterin bzw. den Gutachter festgestellten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten erfolgt die Zuordnung zu einem Pflegegrad. Hierfür wird ein Punktesystem genutzt, das von Pflegewissenschaftlern erarbeitet und gesetzlich festgelegt wurde. 

Jedes der Module besteht aus einzelnen Kriterien. Für jedes dieser Kriterien wird in einem ersten Schritt eine Punktzahl vergeben. Dabei gilt: Je stärker die Selbstständigkeit eingeschränkt ist, desto höher ist die jeweilige Punktzahl. 

Eine Besonderheit besteht darin, dass bei Modul 2 und Modul 3 nur der höhere der beiden gewichteten Punktwerte in die Berechnung eingeht, da diese Module sich mit ähnlichen Lebensbereichen beschäftigen.

Daher sollte jedes einzelne Kriterium dieser 6 Module, die im Gutachten des Medizinischen Dienstes aufgeführt sind, genau überprüft werden. 

Als Hilfestellung sollten sie den Ratgeber "Ab wann ist man pflegebedürftig?, den Ratgeber "Häusliche Pflege" sowie den "Pflegegrad-Rechner" des Sozialverband VdK Deutschland e.V. verwenden und nutzen. 

VdK-Ratgeber Externer Link:"Pflegebegutachtung" 

VdK-Ratgeber "Externer Link:Pflege zu Hause"

VdK-Radgeber Externer Link:"Pflegegeldrechner" 

VdK-Deutschland Externer Link:"Tipp / Pflege / Pflegeversicherung"

Oder auch unter folgenden Links: 

Externer Link:Informationen zur Pflege-Begutachtung vom Medizinischer Dienst

 Externer Link:MD Bayern - Häufige Fragen zu Pflegebegutachtung

Externer Link:Broschüren des Bundesministerium für Gesundheit 

Weiter Hilfe und Unterstützung bekommen sie auch beim Externer Link:Pflegestützpunkt Main-Spessart in Gemünden a. Main

Aber auch hier finden sie Hilfe: 

Externer Link:"Der Pflegefinder - Die Pflegebörse für Bayern" 

Alternativ kann auch die Externer Link:Broschüre des Medizinischer Dienst (MDkurz fürMedizinischer Dienst) verwendet werden. Hier werden die Richtlinien des GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches erläutert. 

Anmerkung zur Broschüre des MDkurz fürMedizinischer Dienst: Von Seite 49 bis Seite 84 sind die Kriterien der einzelnen Module beschreiben und von Seite 93 bis Seite 105 sind die einzelnen Module mit den Kriterien aufgeführt. Auf den Seiten 90 bis Seite 92 kann man das Ergebnis bzw. den Pflegegrad ermitteln. 

Sicherlich wird es Mühe kosten alles einzelnen Module mit ihren Kriterien zu überprüfen, es führt aber kein Weg daran vorbei um festzustellen ob alle Kriterien im Gutachten durch den Medizinischen Dienst auch richtig bewertet worden sind. 

Vor einer Begutachtung sollte man sich unbedingt gut vorbereiten. Denn bei den meisten Pflegebedürftigen, ist leider die Vorbereitung auf eine Begutachtung nicht ausreichend bzw. mangelhaft. Durch eine schlechte Vorbereitung, ist auch durch den MDkurz fürMedizinischer Dienst eine genaue Beurteilung schwierig durchzuführen und der Pflegebedürftige fühlt sich dadurch letztlich meistens Missverstanden und in der Beurteilung ungerecht behandelt. 

Tipp zur Vorbereitung siehe hier:

 Externer Link:Checkliste vom MD Bayern 

Video-Clip: Externer Link:"So bereiten sie sich auf den Besuch des Medizinischen Dienstes vor" 

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