Info-Veranstaltung „GdB – Grad der Behinderung“

Der Vorstand des VdK-Ortsverbands Niederwerrn/Oberwerrn lud kürzlich zur Informationsveranstaltung „GdB: Ich bin doch nicht behindert! – Oder vielleicht doch?“ ins MittenIm nach Niederwerrn ein.
Das Thema war für viele interessant: Zahlreiche Mitglieder und Gäste kamen, sodass der Bürgersaal gut gefüllt war.
Die kommissarische Vorsitzende des Ortsverbands, Christine Bock begrüßte die zahlreichen Anwesenden, insbesondere Gerhard Treutlein vom Kreisverband und Kreisgeschäftsführerin Martina Walter-Bagley, die über das Thema referierte.
Frau Walter-Bagley stellte zunächst den VdK und seine Aufgaben vor: Der Sozialverband VdK Deutschland zählt über 2,3 Millionen Mitglieder. Er ist somit eine starke Gemeinschaft. Dadurch hat die Stimme des VdK Gewicht und wird gehört. Sowohl in der Politik als auch vor Gericht. Die Mitglieder des VdK profitieren davon und können das Angebot des VdK auf sozialrechtliche Beratung kostenfrei nutzen. So auch beim Antrag auf Rente, Grundsicherung, Arbeitslosengeld, GdBkurz fürGrad der Behinderung, usw. Bei Ablehnung kann mit Hilfe des VdK Widerspruch eingereicht werden, bei Bedarf auch eine Klage. Neben der sozialrechtlichen Beratung in den Geschäftsstellen sind in den Ortsverbänden Mitglieder ehrenamtlich tätig.
Zum Thema GdBkurz fürGrad der Behinderung – Grad der Behinderung informierte Frau Walter-Bagley ausführlich: Eine Behinderung liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand abweicht von dem, was für das Lebensalter typisch ist und die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für mehr als 6 Monaten beeinträchtigt ist. Die relevanten GdBkurz fürGrad der Behinderung reichen von 20 – 100 und werden anhand versorgungsmedizinischer Grundsätze festgelegt. Zusätzlich gibt es verschiedene Merkzeichen, z. B. aG für außergewöhnliche Gehbehinderung (Parkausweis!) oder BL für Blindheit.
Für die Beantragung und Einstufung werden ärztliche Berichte benötigt. Ab GdBkurz fürGrad der Behinderung 30 kann man eine Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit beantragen. Ab GdBkurz fürGrad der Behinderung 50 gilt man als schwerbehindert und kann ohne Abschlag 2 Jahre früher in Rente. Aufkommende Fragen beantwortete die kompetente Referentin umgehend.
