Kategorie Ortsverband Gaukönigshofen

Landespflegegeld

Liebe VdK-Mitglieder*, liebe Gemeindemitglieder*,

der VdK-Ortsverband Gaukönigshofen möchte Sie hiermit über das Bayerische Landespflegegeld informieren:

Das Bayerische Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Staates Bayern, die an Pflegebedürftige mit/ab Pflegegrad 2 oder höher und mit Hauptwohnsitz in Bayern gezahlt wird. Es beträgt ab dem Jahr 2026 - 500 Euro pro Jahr - und ist nicht steuerpflichtig. 

Dazu wichtige Informationen:

  • Das Landespflegegeld ist eine Leistung, die unabhängig davon gezahlt wird, ob der Pflegbedürftige zu Hause oder in einem Pflegeheim lebt.
  • Es handelt sich um eine jährliche Leistung, die nur einmal beantragt werden muss. "Das Landespflegegeld dient dem eigenen Verbrauch der pflegebedürftigen Person; die Mittel können frei eingesetzt werden, ohne dass ein Verwendungszweck erbracht werden muss."
  • Wurde der Antrag einmal bewilligt, ist für die weiteren Jahre keine erneute Antragstellung notwendig, solange die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
  • Das Landespflegegeld wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. 

Antragstellung: 

  • Der Antrag auf Landespflegegeld kann beim Bayerischen Landesamt für Pflege gestellt werden, entweder online oder per Post.
  • Ein Antragformular kann von der Webseite des Bayerischen Landesamt für Pflege heruntergeladen werden. oder postalisch angefordert werden. Anträge können Sie auch über der VdK-Ortsverband Gaukönigshofen erhalten!
  • Wichtige Unterlagen zur Antragstellung sind unter anderem ein Nachweis über den Pflegegrad (mindestens 2 und höher) und die Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes in Bayern.
  • Die Abgabefrist ist der 31. Dezember des Jahres 2025.
  • Das Landespflegegeld müssen Sie fristgerecht beantragen. Ansonsten verlieren Sie Ihren Anspruch für den entsprechenden Zeitraum.
  • Im ersten Jahr wird das Landespflegegeld kurze Zeit nach der Bewilligung ausgezahlt. In den folgenden Jahren erhalten Sie das Landespflegegeld, unabhängig vom Termin ihres Antrages, immer im Oktober.   

Wir vom VdK-Ortsverband Gaukönigshofen stehen Ihnen bei der Antragstellung gerne helfend zur Seite. Die entsprechenden Antragformulare stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bei sozialrechtlichen Fragen stehen Ihnen die Fachleute der VdK-Geschäftsstelle Würzburg gerne zur Verfügung.

Sollten Sie Unterstützung benötigen oder Fragen haben, Ihre Ansprechpartner des VdK-Ortsverband-Gaukönigshofen sind:

Ekkehard Rüdiger

Telefon: 09337-980346

E-Mail: ov-gaukönigshofen@vdk.de

Andre Englisch

Telefon:09337-2273

E-Mail: kfzkurz fürKraftfahrzeug.englisch@gmail.com