Pflegebedürftig? Vom Beginn bis zur Leistung

Kreisgeschäftsführer Steve Metz referierte beim VdK Bad Kissingen
Der VdK-Ortsverband Bad Kissingen lud seine Mitglieder und Freunde zu einem Vortrag über Pflegebedürftigkeit in den Wohnpark Burkardus ein.
Der Ortsvorsitzende und Stellv. Kreisvorsitzende Helmut Beck begrüßte die Gäste im vollbesetzten Saal sowie den VdK Kreisgeschäftsführer Steve Metz und heutiger Referent.
Zu Beginn erklärte Metz, wann eine „Pflegebedürftigkeit“ anerkannt wird. Dies sind Personen welche mindestens 6 Monate gesundheitlich und körperlich eingeschränkt sind und deshalb Hilfe von anderen benötigen.
Für die Feststellung der Pflegegrade 1 bis 5 prüft ein Pflegegutachter(in) wobei z.B. der Pflegebedürftige Hilfe und Unterstützung im Alltag braucht oder was dieser noch selbst erledigen kann. Beim Erfassen des Pflegegrades werden sechs Lebensbereiche betrachtet und unterschiedlich gewichtet: Mobilität mit 10%, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen und kognitive und kommunikative Fähigkeiten mit 15%, Selbstversorgung mit 40%, dieser Bereich sagt aus wie selbstständig sich ein Mensch im Alltag versorgen kann, bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken, beim An- und Ausziehen.
Umgang mit krankheitsspezifischen und therapiebedingten Anforderungen 20%, Gestaltung des Alltaglebens und soziale Kontakte 15%.
Anschließend stellte der Kreisgeschäftsführer Steve Metz die Leistungen vor, welche gewährt werden können, z.B. Ambulante Leistungen, Sachleistungen, Tages- und Nachtpflege sowie Vollstationäre Leistungen.
Es gibt Leistungen sowohl als Geld-, Sach- und Dienstleistung.
Eine wichtige Frage ist stets: „Wie stellte ich einen Antrag auf einen Pflegegrad“:
1. Für alle Leistungen ist es wichtig bei ihrer Pflegekasse (Krankenkasse) einen Antrag zu stellen, wenn erforderlich auch einen Verschlechterungsantrag.
2. Danach erhält man einen Termin über eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes.
3. Im Anschuss erfolgt der Bescheid über die Pflegekasse über den festgestellten Pflegegrad.
Sollte der Antrag abgelehnt oder ein zu niedriger Pflegegrad festgestellt worden sein, hat man die Möglichkeit innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Neben der rechtlichen Beratung führt der VdK für seine Mitglieder auch Widerspruch und Klageverfahren durch.
Im Anschluss an den sehr informativen Vortrag durften auch Fragen an den Kreisgeschäftsführer Steve Metz gestellt werden.
Mit einem kurzen Gedicht von der Vertreterin der Frauen im Kreisverband Lorette Weiß endete der gemütlichen Kaffeenachmittag.