VdK-Geschäftsstellen zwischen den Feiertagen geschlossen
Vom 24. Dezember 2025 bis einschließlich 2. Januar 2026 sind die Geschäftsstellen des Sozialverbands VdK Bayern geschlossen. Ab dem 5. Januar 2026 sind wir gerne wieder für Ihre Anliegen da.

Von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis inklusive Freitag, 2. Januar 2026, sind die Geschäftsstellen des Sozialverbands VdK Bayern geschlossen. In dieser Zeit sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VdK auch telefonisch oder per Mail nicht erreichbar. Ab Montag, 5. Januar 2026, sind wir gerne wieder für Ihre Anliegen da.
Sollten in dieser Zeit Rechtsmittelfristen ablaufen, bitten wir Sie, sich rechtzeitig – spätestens bis Mittwoch, 17. Dezember 2025 – mit Ihrer zuständigen Kreisgeschäftsstelle, bei Klagen mit Ihrer Bezirksgeschäftsstelle und bei Berufungen mit der Landesgeschäftsstelle in Verbindung zu setzen. In dringenden Fällen können Sie selbst einen Widerspruch, eine Klage oder eine Berufung zur Fristwahrung erheben. Nutzen Sie dazu eines unserer Externer Link:Musterschreiben.
Bitte passen Sie diese Vorlagen an Ihre Angelegenheit an. Senden Sie Ihr Schreiben an die jeweilige Behörde oder das zuständige Sozialgericht, beziehungsweise bei einer Berufung an das Bayerische Landessozialgericht.
Ab dem 5. Januar 2026 kümmert sich Ihre VdK-Geschäftsstelle wieder gerne um Ihre Rechtsfälle. Bitte setzen Sie sich dazu einfach mit Ihrem VdK vor Ort in Verbindung, um zu klären, ob sich dieser in Ihr laufendes Verfahren einschalten kann.
Wir danken allen Mitgliedern für Ihr großes Vertrauen und wünschen allen ein friedvolles Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr!