Kategorie Ortsverband Schweinfurt-Ost und Nord

VdK-Geschäftsstellen über das Jahresende geschlossen

 Von Mittwoch, 24. Dezember 2025, bis inklusive Freitag, 2. Januar 2026, sind die Geschäftsstellen des VdK Bayern geschlossen. In dieser Zeit sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VdK auch telefonisch oder per Mail nicht erreichbar. 
Ab Montag, 5. Januar 2026, sind diese gerne wieder für Ihre Anliegen da.

Sollten in dieser Zeit Rechtsmittelfristen ablaufen, bitten wir Sie, sich rechtzeitig – spätestens bis Mittwoch, 17. Dezember 2025 – mit Ihrer zuständigen Kreisgeschäftsstelle, bei Klagen mit Ihrer Bezirkseschäftsstelle und bei Berufungen mit der Landesgeschäftsstelle in Verbindung zu setzen.

In dringenden Fällen können Sie selbst einen Widerspruch, eine Klage oder eine Berufung zur Fristwahrung erheben. Nutzen Sie dazu eines der  Externer Link:Musterschreiben des VdK Landesverbandes Bayern: (https://bayern.vdk.de/angebote/rechtsberatung/musterschreiben-zur-fristwahrung/).

Bitte passen Sie diese Vorlagen an Ihre Angelegenheit an. 
Senden Sie Ihr Schreiben an die jeweilige Behörde oder das zuständige Sozialgericht, beziehungsweise bei einer Berufung an das Bayerische Landessozialgericht. 

Ab dem 5. Januar 2026 kümmert sich die VdK-Geschäftsstelle wieder gerne um Ihre Rechtsfälle. Bitte setzen Sie sich dazu einfach mit Ihrer Geschäftsstelle vor Ort in Verbindung, um zu klären, ob sich diese in Ihr laufendes Verfahren einschalten kann.

Der VdK Landesverband Bayern dankt allen Mitgliedern für Ihr großes Vertrauen und wünschen allen ein friedvolles Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr!