Kategorie Kreisverband Rhön-Grabfeld

VdK informiert über Wege aus häuslicher Gewalt

Frauen sitzen zusammen am Tisch - alle tragen aus Solidarität ein orangefarbenes Kleidungsstück
VdK-Frauen bekennen Farbe: Gegen Gewalt an Frauen! © Anna Ortmann

Körperliche oder sexuelle Gewalt gehört vielerorts zur alltäglichen Erfahrung von Frauen.  Am 25. November machen die Vereinten Nationen mit dem "Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen" weltweit auf diesen Missstand aufmerksam.

Mit mehr als 420.000 weiblichen Mitgliedern ist der VdK der größte Frauenverband Bayerns. Der VdK lehnt jede Form von Gewalt gegen Frauen ausdrücklich ab. Frauen haben ein Recht auf ein gewaltfreies Leben.

Aus diesem Anlass trafen sich die Vertreterinnen der Frauen aller VdK-Ortsverbände in Rhön-Grabfeld zu einer Informationsveranstaltung.

Therese Englert, VdK-Kreisvorstandsmitglied und Vertreterin der Frauen in Rhön-Grabfeld, lud zu dieser Veranstaltung neben den ehrenamtlichen VdK-Frauen auch die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises: Ilona Sauer, Patricia Hoffmann vom allgemeinen Sozialdienst im Amt für Jugend und Familie und Stefanie Karlein von der Polizei Bad Neustadt zu einem Austausch ein.

Im Mittelpunkt stand das regionale Netzwerk gegen häusliche Gewalt sowie konkrete Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene.

In Deutschland wird jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer und/oder sexualisierter Gewalt; etwa jede vierte Frau wird mindestens einmal Opfer von Gewalt durch ihren aktuellen oder durch ihren früheren Partner. Dabei hat Gewalt viele Gesichter und sie begegnet uns überall: Zuhause, auf der Arbeit, im öffentlichen Raum, im Netz. Sie beginnt nicht erst mit Schlägen. Bedrohungen, Beschimpfungen und Kontrolle sind Formen von Gewalt.

Bei akuter Gefährdung kann die Polizei Schutz und Hilfe bieten. Es ist Aufgabe der Polizei, die Gewalt zu beenden, Betroffene vor Gewalt zu schützen und bei Straftaten zu ermitteln. Darüber hinaus können weitere Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Erst wenn Frauen und Kinder in der Polizeidienststelle Anzeige erstatten, können Schutzmaßnahmen angeordnet werden, erläutert Stefanie Karlein.

Patricia Hoffmann vom Amt für Jugend und Familie berichtet über Maßnahmen, die ergriffen werden, sobald Kinder im Haushalt leben. Hier habe man insbesondere den Blick auf die Kinder und geht jeder Meldung über Gewalteinfluss sofort nach.

Therese Englert stellt VdK-Forderungen vor:

Der VdK fordert zur Verwirklichung des Rechts auf ein gewaltfreies Leben für Frauen, effektive Maßnahmen durch Bund, Länder und Kommunen. Diese müssen in ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen eingebettet sein, welches regelmäßig evaluiert und nachgebessert wird. Ein Schwerpunkt bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen muss auf der Gewaltprävention liegen. Darüber hinaus brauchen Frauen einen generellen Anspruch auf einen Platz in einem Frauenhaus. Frauenhäuser und Hilfsangebote sind barrierefrei auszugestalten, damit Frauen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu Hilfen haben.