Kategorie Kreisverband Landshut

VdK Landshut erkämpft Altersrente

VdK Landshut erkämpft Altersrente

Ein Mitglied (zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung 61 Jahre und 9 Monate alt) des KV Landshut meldete sich zur Rentenberatung und wollte sich bezüglich der Altersrenten erkundigen, auch da der bisherige Grad der Behinderung im Widerspruch auf unter 50 herabgesetzt wurde (auf GdBkurz fürGrad der Behinderung 40). Den Widerspruch und das vorhergehende Anhörungsverfahren hat das Mitglied ohne Unterstützung des VdK selbst geführt. Zusätzlich bezieht unser Mitglied laufend die teilweise Erwerbsminderungsrente.

Zu Beginn des Beratungstermins fiel sofort auf, dass die Frist zur Klageerhebung auf den Widerspruchsbescheid nur noch zwei Tage beträgt. Noch während des Termins wurde die zuständige Bezirksgeschäftsstelle zur sofortigen Klageerhebung kontaktiert und die Klage am Sozialgericht Landshut umgehend eingelegt.

Hintergrund: Während eines laufenden Rechtsmittelverfahrens (z.B. Widerspruchs- und Klageverfahren) bleibt der bisherige Schwerbehindertenstatus bzw. der bewilligte GdBkurz fürGrad der Behinderung bestehen. Erst nachdem der jeweilige Bescheid bestandskräftig wird, „wirkt“ die Herabsetzung.

Im Anschluss würden die Voraussetzungen der Altersrente für schwerbehinderte Menschen geprüft. Die Wartezeit von 35 Jahren war bereits lange erfüllt, das erforderliche Lebensalter von 61 Jahren und 10 Monaten zum frühestmöglichen Rentenbeginn erfüllt unser Mitglied im Folgemonat des Beratungsgesprächs. Die dritte erforderliche Voraussetzung, nämlich die Schwerbehinderteneigenschaft (mind. GdBkurz fürGrad der Behinderung 50) zum Rentenbeginn wurde durch die zuvor eingelegte Klage aufrechterhalten.

So weit so gut, eigentlich ein problemloser Fall würde man meinen – unser Mitglied verließ glücklich und in voller Freude auf die Altersrente die Geschäftsstelle, der Rentenantrag wurde umgehend nach Eingangsbestätigung der Klage bei der Deutschen Rentenversicherung Bund zum Rentenbeginn 01.05.2025 gestellt.

Aber weit gefehlt, genau einen Monat nach Antragstellung meldet sich die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung und fordert einen Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft zum 01.05.2025 an. Der VdK sendet ein Antwortschreiben mit dem bisherig bewilligten (und nach wie vor gültigen) GdBkurz fürGrad der Behinderung 60 an die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung. Es dauert erneut einen Monat, bis der Bescheid folgt – allerdings ein Ablehnungsbescheid, weil zum gewünschten Rentenbeginn keine Schwerbehinderung vorliege. Unserer Meinung nach ein absoluter Skandal.

Die Kreisgeschäftsstelle Landshut legte umgehend Widerspruch ein (am 04.06.2025) und begründet diesen sofort damit, dass während einem laufenden Rechtsmittelverfahren noch keine bestands- oder rechtskräftigte Entscheidung über die Herabsetzung des Grad der Behinderung 60 vorliegt. Ebenso werden in der Widerspruchsbegründung sämtliche Daten des Verfahrens genannt und auch die jeweiligen Schreiben im Klageverfahren an die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung gesandt.

Es vergingen erneut zwei Wochen, bis sich die Rentenversicherung erneut meldete – diesmal mit der Frage, ob das Rentenverfahren bis zum Abschluss des Klageverfahrens gegen das Zentrum Bayern Familie und Soziales bezüglich des Grad der Behinderung ruhen soll. Ebenso schildert die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung Bund, dass die Herabsetzung des GdBkurz fürGrad der Behinderung 60 auf 40 in ein nicht zuerkanntes Recht eingreife.

Diese Nachricht sorgt erneut für absolutes Unverständnis im VdK Kreisverband Landshut.

Postwendend wird erneut eine Mitteilung an die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung erstellt und nochmals ausführlich erklärt, wieso aktuell nach wie vor der Grad der Behinderung von 60 besteht und definitiv nicht bis nach Abschluss des Klageverfahrens gewartet wird, da dies durchaus ein bis eineinhalb Jahre andauern kann und nicht so lange auf eine Altersrentenzahlung gewartet werden kann. Ebenso wurde auf zeitnahe Erstellung eines Rentenbescheides bestanden und nochmals der Bescheid über den GdBkurz fürGrad der Behinderung 60 und der aktuelle Schwerbehindertenausweis an die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung gesandt.

Es passierten abermals vier Wochen lang nichts bis am 24.07.2025 der am 21.07.2024 erstellte Rentenbescheid in der Kreisgeschäftsstelle Landshut einging – diesmal aber positiv. Die Rente von Mai bis einschließlich Juli wird nachgezahlt und die laufende Zahlung beginnt im August.

Rückblickend zeigt dieser Fall erschreckenderweise auf, was passiert wäre, wenn sich unser Mitglied nicht zur Vertretung Ihrer Interessen an den VdK gewandt hätte – nämlich keine Altersrente für schwerbehinderte Menschen, ein späterer Rentenbeginn und aufgrund nicht mehr bestehender Schwerbehinderteneigenschaft am Ende zusätzlich noch ein höherer Rentenabschlag.

Alleine dieser Fall zeigt erneut auf, wie wichtig die alltägliche Arbeit und sozialrechtliche Vertretung, welche in den VdK Kreisgeschäftsstellen geleistet wird, ist.