VdK Pleinting hielt Versammlung über Rentenrecht am Aschermittwoch ab

Pleinting Zum gemeinsamen 9. Stammtisch trafen sich die VdK-Ortsverbände Pleinting und Alkofen zum Fischessen und Referat über Neuerungen im Rentenrecht im Gasthof Baumgartner. Hierzu konnte Ortsvorsitzende Silvia Ragaller zahlreiche Mitglieder und auch Nichtmitglieder, sowie den VdK-Ortvorsitzenden von Vilshofen Simon Berger und den Referenten Alfred Grill, Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund, begrüßen.
In seinem Referat ging Alfred Grill als erstes auf die zum 01.01.2026 in Kraft getretene Aktivrente ein.
Die Aktivrente hätte eigentlich mit der Rentenversicherung nichts zu tun. Lediglich eine Anspruchsvoraussetzung hierfür ist, dass die Regelaltersrente erreicht ist. Ansonsten handelt es sich bei der Aktivrente um einen neuen Steuerfreibetrag nach dem Einkommensteuergesetz.
Wer also die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits erreicht und sozialversicherungspflichtig beschäftgt ist, bei dem bleibt der Arbeitslohn künftig bis zu 2000,-- € im Monat steuerfrei.
Um erstmals zum 01.01.2026 die Aktivrente in Anspruch nehmen zu können musste man also mindestens vor dem 01.11.1959 geboren sein. Wer im Januar 1960 geboren wurde kann die Aktivrente erst zum 01.06.2026 nutzen.
Wichtig ist auch, dass es sich um eine nichtselbständige Beschäftigung handelt für deren Arbeitslohn der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge oder Beitragszuschüsse zu berufständischen Versorgungseinrichtungen entrichtet.
Die Steuerbefreiung gilt daher insbesondere nicht für Einnahmen aus anderer Erwerbstätigkeit wie z.B. aus selbständiger Tätigkeit, aus einem Beamtenverhältnis, als Abgeordneter und auch nicht aus Minijobs.
Was sehr wohl mit der Rentenversicherung zu tun und auch viele Rentnerinnen berühren wird, ist die Mütterrente III. Diese soll zum 01.01.2027 in Kraft treten.
Nach der Mütterrente I zum 01.07.2014 und der Mütterrente II zum 01.01.2019 soll jetzt mit der Mütterrente III die Ungleichbehandlung der Kinder ausgeglichen werden.
Für Kinder geboren nach dem 01.01.1992 werden in der Rentenversicherung 36 Kalendermonate Kindererziehungszeiten angerechnet. Bei Kinder bis zum 31.12.1991 geboren wurden bis 30.06.2014 12 Monate, ab 01.07.2014 24 Monate und ab 01.01.2019 30 Monate in der Rentenversicherung angerechnet. Ab 01.01.2027 sollen noch die restlichen 6 Monate hinzugerechnet werden und damit alle Kinder gleich behandelt werden.
Dies würde nach dem derzeitigen Wert einen halben Entgeltpunkt, entspricht 20,40 € brutto pro Kind vor 1992 geboren, ausmachen.
Geplant ist, dass die Mütterrente III zum 01.01.2027 in Kraft tritt. Nachdem der Rentenversicherungsträger jedoch schon mitgeteilt hat, dass die Umsetzung technisch sehr schwierig ist, soll jede Rentnerin, bzw. Rentner erst im Laufe von 2028 die Rente monatlich ausgezahlt bekommen und für 2027 soll es in 2028 eine entsprechende Nachzahlung geben.
Ein Hinweis in anderer Sache war, dass sich die Rente bei einem Teil der Rentenbezieher im Monat März geringfügig mindern könnte.
Wer bei einer Krankenversicherung versichert ist, die zum 01.01.2026 den Zusatzbeitrag erhöht hat, wird diese Erhöhung in der Rente jedoch zeitversetzt zwei Monate später umgesetzt. Die neuen Abzugsbeträge für Krankenversicherung, Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung werden auf dem Kontoauszug aufgeführt.
Nach einer ausführlichen Fragerunde durch die über 30 ZuhörerInnen dankte Silvia Ragaller dem Referenten für die Ausführungen und schloss die Versammlung mit einem Ausblick auf den nächsten gemeinsamen Stammtisch - voraussichtlich im Mai / Juni zum Thema Inklusion.