Kategorie Kreisverband Rhön-Grabfeld

Was Betroffene tun können, wenn die Rente nicht reicht

voller Saal mit Besuchern
Das Thema Pflege stieß bereits im zweiten Jahr bei der Vortragsreihe auf großes Interesse © Sabine Wenzel-Geier

Wer zahlt meinen Pflegeheimplatz, wenn meine Rente nicht reicht? In Zusammenarbeit mit dem Pflegestützpunkt Bad Neustadt informierte VdK-Sozialrechtsberaterin Jenny Bachmeier vom Kreisverband Rhön-Grabfeld im Landratsamt Bad Neustadt.

Das große Interesse an dem Beitrag im Rahmen der Vortragsreihe Pflege vom Pflegestützpunkt zeigte, dass Informationsbedarf besteht. Seit 2020 sind die Kinder von Pflegebedürftigen Eltern durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100 000 Euro unterhaltsverpflichtet. Das Schonvermögen ist 2023 von 5000 auf 10000 Euro angehoben worden. Zusätzlich geschützt ist eine Sterbevorsorge von 5400 Euro.

Hilfe zur Pflege

„Wenn die Rente zu niedrig und nur noch das geschützte Vermögen vorhanden ist, kann ein Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Sozialhilfeträger gestellt werden“, erklärte VdK-Rechtsberaterin Bachmeier. Der Bezirk Unterfranken ist hier zuständig. Die Sozialhilfe stellt eine nachrangige Sozialleistung dar und wird dann gewährt, wenn Einkommen aus Rente, privater Versicherung, Mieteinnahmen nicht ausreichen.

Verheiratete sind füreinander unterhaltsverpflichtet; allerdings gilt ein angemessener Selbstbehalt, damit der zu Hause verbleibende Ehepartner den eigenen Lebensunterhalt bestreiten kann. Die selbst genutzte Immobilie ist zunächst geschützt.

Individuelle Beratung

Wurde Vermögen verschenkt oder eine Immobilie übergeben, muss der Sozialhilfeträger weitere Prüfungen anstellen. „Gerade wenn bei Antragstellung 10 Jahre noch nicht vergangen sind, wird die Behörde eine Rückgängigmachung fordern", so der Rechtsanwalt Dirk Brosge, der im Anschluss für weitere zivilrechtliche Fragen zur Verfügung stand.

Bei Fragen rund um das Thema Pflegeleistungen können sich Betroffene an die VdK-Gechäftsstelle werden. Auch bietet das VdK-Beratungstelefon Pflege und Wohnen kompetente und kostenfreie Auskunft. 

Telefon: 089/2117-112

Im Landratsamt Rhön-Grabfeld vergibt der Pflegestützpunkt unter Telefonnummer: 09771/94-129 Beratungstermine, da der Bezirk Unterfranken jeden vierten Donnerstag im Monat von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr vor Ort ist.