In der VdK-Kreisgeschäftsstelle beraten wir unsere Mitglieder in folgenden Bereichen:
Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) zum Beispiel: gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie medizinische und berufliche Reha (zum Beispiel „Kur“ und Umschulung)
Rehabilitation und Schwerbehindertenrecht (SGB IX) zum Beispiel: Anerkennung, Erhöhung oder Herabsetzung eines Grades der Behinderung durch das Zentrum Bayern Familie Soziales, Merkzeichen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung
Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) zum Beispiel: Entschädigung bei Unfällen in der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg und bei Berufskrankheiten, Verletztengeld und Verletztenrente
Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) zum Beispiel: Hilfsmittel und Heilbehandlung für Kassenpatienten und -patientinnen, Krankengeld und medizinische Reha (zum Beispiel „Kur“)
Gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) zum Beispiel: Anerkennung eines Pflegegrades, Leistungen für Pflegebedürftige (wie Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Pflegegeld, Pflegedienst und Pflegeheim)
Arbeitsförderungsrecht (SGB III) zum Beispiel: Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld sowie Sperrzeiten und Sanktionen (Agentur für Arbeit), Gleichstellung
Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) zum Beispiel: Bürgergeld über das Jobcenter
Sozialhilferecht und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) zum Beispiel: Sozialhilfe und Grundsicherung bei geringer Alters- oder Erwerbsminderungsrente, Hilfe zur Pflege bei Bedürftigkeit
Soziales Entschädigungsrecht (SGB XIV, SVG, IfSG) zum Beispiel: Entschädigung von Opfern bei Gewalttaten und Anschlägen, Entschädigung von Kriegs- und Wehrdienstopfern, Entschädigung bei Impfschäden, Soldatenversorgung
Sie haben Fragen zum Sozialrecht? Rechtsberatungen finden ausschließlich in unseren VdK-Kreisgeschäftsstellen statt. Vereinbaren Sie gerne einen Termin bei unseren Kolleginnen und Kollegen:
KontaktVdK-Kreisgeschäftsstelle Deggendorf
Westlicher Stadtgraben 4, 94469 Deggendorf
Sprechzeiten
Fundierte Rechtsberatung erhalten Sie in unserer Kreisgeschäftsstelle Deggendorf, Westlicher Stadtgraben 4, 94469 Deggendorf
bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung per Telefon, Fax, E-Mail, oder auch persönlich vor Ort.
wir haben für Sie geöffnet: Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag von 08.00 Uhr - 12:00 Uhr
Ihre Dokumente sicher an Ihre Kreisgeschäftsstelle versenden
Über unseren Dokumenten-Upload können Sie auf einem sicheren Weg Bilddateien und Dokumente im PDF-Format an Ihre zuständige Kreisgeschäftsstelle senden.
Ihr erster Termin bei uns
Damit wir schnell und umfassend für Sie tätig werden können, bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zu Ihrem Beratungstermin mit:
Wenn wir für Sie Widerspruch oder Klage einlegen sollen, brauchen wir zwingend den aktuellen Bescheid und/oder Widerspruchsbescheid.
Mitglieder, die gehörlos sind, bitten wir, am besten schriftlich (per FAX oder E-Mail) einen Termin zu vereinbaren. Wir arbeiten mit der Firma Verbavoice zusammen.
Musterschreiben zur Fristwahrung
In dringenden Fällen können Sie gegen einen Bescheid selbst Widerspruch einlegen oder gegen eine Klage oder ein Urteil des Sozialgerichts selbst Berufung zur Fristwahrung erheben. Verwenden Sie dafür unsere Musterschreiben.
Hinweis: Die von Ihnen unterschriebenen Musterschreiben zur Fristwahrung können nur per Post oder per Fax eingereicht werden. Per E-Mail ist das nicht möglich.
Unsere Sozialrechtsberatung und das Antragsverfahren sind für unsere Mitglieder grundsätzlich kostenfrei. Es entstehen für Sie erst dann zusätzliche Kosten, wenn wir Sie sozialrechtlich in einem Widerspruchs-, Klage- oder Berufungsverfahren vertreten. Je nach Mitgliedsdauer reduzieren sich die Kosten für Sie.
Mit Beschluss des Landesausschusses vom 24.11.2024 wurde auf Grundlage von § 10 Absatz 2 unserer Externer Link:Vereinssatzung folgende Kostenpauschalen als Eigenbeteiligung der Mitglieder für Widerspruchs-, Klage- oder Berufungsverfahren festgelegt:
Das Widerspruchsverfahren kostet einmalig 70 Euro.
ab 10 Jahren Mitgliedschaft: 40 Euro
ab 15 Jahren Mitgliedschaft: 15 Euro
ab 20 Jahren Mitgliedschaft: 5 Euro
ab 30 Jahren Mitgliedschaft: 0 Euro
Das Klageverfahren kostet einmalig 90 Euro.
ab 10 Jahren Mitgliedschaft: 60 Euro
ab 15 Jahren Mitgliedschaft: 30 Euro
ab 20 Jahren Mitgliedschaft: 20 Euro
ab 30 Jahren Mitgliedschaft: 0 Euro
Das Berufungsverfahren kostet einmalig 130 Euro.
ab 10 Jahren Mitgliedschaft: 100 Euro
ab 15 Jahren Mitgliedschaft: 60 Euro
ab 20 Jahren Mitgliedschaft: 40 Euro
ab 30 Jahren Mitgliedschaft: 0 Euro
Wenn Sie weniger als ein Jahr bei uns Mitglied sind, erheben wir bis zu zwei Jahresbeiträge im Voraus.
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