Ausflug nach Ettal und Oberammergau
Veranstaltungsinformationen
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Wo?

Ziel ist das im 14. Jahrhundert gegründete Kloster Ettal mit seiner berühmten Basilika. Nachdem das Kloster mehrere Jahrhunderte lang ein bekannter Wallfahrtsort war, dauerte es nach der Säkularisierung 100 Jahre, bis die Benediktiner im Jahr 1900 wieder dort einziehen konnten. Heute ist das Kloster ein großer und vielfältiger Komplex, der u.a. für seine Brauerei, Likörmanufaktur, Schaukäserei sowie den Schau- und Alpengarten bekannt ist.
Der Nachmittag bietet Zeit für einen Rundgang durch Oberammergau. Das 1910 eröffnete und in weiten Teilen authentisch erhaltene Oberammergau Museum ist eines der ältesten, bedeutendsten und schönsten kulturhistorischen Museen Bayerns. Berühmt ist der Ort auch für seine mit Lüftlmalerei verzierten Häuser, seine Herrgottsschnitzer und die alle 10 Jahre stattfindenden Passionsspiele.
Reisetermin: Samstag, 27.09.2025
Leistungen: 1 x Busfahrt Fa. Kalb
1 x VdK Reisedienst Veranstalter Pauschale
Reiseablauf:
08:20 Uhr Taufkirchen S-Bahnhof Eschenpassage
08:30 Uhr Taufkirchen Keltenring
10:30 Uhr Benediktinerabtei Ettal (ca. 1 Std.) -
Besuch der Basilika und Möglichkeit zum Einkauf im
Klosterladen (= barrierefrei)
12:00 Uhr Mittagessen im "s'Wirtshaus Oberammergau"
(Selbstzahler)
anschl. Zeit zur freien Verfügung der Teilnehmer
mit der Möglichkeit zum Kaffeetrinken oder zum
Besuch des Oberammergau Museums (Selbstzahler) -
Fahrstuhl im Haus, barrierefrei, auch die Toiletten
16:00 Uhr Rückfahrt in Regie des OV
Reisepreis: Mitglieder 34,50 € Gäste 39,50 €
Anmeldung erforderlich bei Eva Blust, Tel. 089/ 612 19 78
Anmeldeschluß: 13. September 2025
Nach Zusage und Eingang des Fahrpreises auf dem VdK-Konto ist die Anmeldung verbindlich.
VdK-Konto: IBAN: DE65 7025 0150 0380 4747 83
BIC: BYLADEM1KMS
Verwendungszweck: Ettal
Reiserücktritt: Bis 10 Tage vor Abfahrt kann kostenfrei storniert werden, danach wird bei begründetem Rücktritt der Fahrpreis erstattet, wenn Ersatz gefunden wird. Wird kein Ersatz gefunden, werden die teilnehmerbezogenen Gebühren erstattet. In Härtefällen entscheidet der Vorstand.

