Kategorie Ortsverband Bodenmais
Datum

Der Sozialverband VdK beim Seniorennachmittag in Bodenmais

Veranstaltungsinformationen

Wann?

Datum

Wo?

Ort
Pfarrzentrum Bodenmais
Einen höchst informativen Seniorennachmittag erlebten dank VdK-Kreisgeschäftsführer Helmut Plenk (4. v. r.) die Zuhörer (vorne von links) Egbert Thole, Manuela Maurer, Resi Brem, Erika Vogl und Fritz Haller. − Foto: Garhammer
Einen höchst informativen Seniorennachmittag erlebten dank VdK-Kreisgeschäftsführer Helmut Plenk (4. v. r.) die Zuhörer (vorne von links) Egbert Thole, Manuela Maurer, Resi Brem, Erika Vogl und Fritz Haller. − Foto: Garhammer © Foto: Garhammer

Wichtige Infos und Tipps für „dahoam“

 

Bodenmais. Auf Einladung der Seniorenbeauftragten Erika Vogl ist der Experte im Sozialrecht, Helmut Plenk vom VdK-Kreisverband, ins Pfarrzentrum Bodenmais gekommen. Auch der kommunale Senioren- und Behindertenbeauftragter Fritz Haller und VdK-Ortsvorsitzender Egbert Thole nahmen sich Zeit und waren anwesend. 

Helmut Plenk eröffnete die Veranstaltung mit lobenden Worten über den Zugang zum Pfarrzentrum, der barrierefrei umgestaltet wurde. Mit den Worten: „Möglichst lange zuhause leben bleiben“, ging Plenk auf das Thema ein: „Zuhause Leben“, was bedeutet das eigentlich? Kann ich so, wie mein Haus oder meine Wohnung gestaltet ist, überhaupt im Alter oder bei Krankheit noch in meinen eigenen vier Wänden bleiben? Diese einleitende Frage ist ausschlaggebend für ihre Beratungen.



Viele Menschen wenden sich zu spät an die Wohnberatung, so Plenk, nämlich erst wenn sich mehrere Probleme im Alltag ergeben haben. Dabei könnte man schon im rein präventiv seine Wohnsituation verändern, um länger zuhause leben zu können. Plenk erläuterte mehrere häusliche Anpassungen bei Funktionseinschränkungen durch Behinderung, Krankheit oder auch Pflegebedürftigkeit. 

Kleine Veränderungen, wie Möbel umstellen, Teppiche beseitigen, Hilfsmittel oder auch das Anbringen eines Handlaufs wurden mit Bildern aufgezeigt. Größere Veränderungen, wie der Einbau eines Treppenliftes oder ein kompletter Badumbau können ein Wohnen zuhause ebenfalls erleichtern. Natürlich sind Umbaumaßnahmen nicht immer billig, räumte Plenk ein. Deshalb erläuterte der Sozialrechtsexperte am Ende noch verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten. Der Sozialverband VdK hilft bei der Antragstellung und unterstützt mit einem Widerspruch, wenn eine Ablehnung der Kostenübernahme, z.B. durch die Pflegekasse erolgt. 

Dann ging er nahtlos auf das Thema Pflege über. Dieses Mal ging es um die rentenrechtlichen Zeiten bei ehrenamtlicher Pflege zuhause. Da gibt es nämlich seit kurzem eine sehr gute Regelung, nur keiner weiß Bescheid, so Plenk. Der Sozialrechtsexperte erklärte, wie man in den Genuss einer fortgesetzten Beitragszahlung durch die Pflegeversicherung kommt, die sich dann rentenerhöhend auswirken kann. Die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung hat ihre Regelungen so angepasst, dass pflegende Rentnerinnen und Rentner die Höhe ihrer Teilrente in beliebigen Prozentschritten mit zwei Nachkommastellen wählen können. Sie kann also in Höhe von bis zu 99,99 Prozent in Anspruch genommen werden.



Mit der Wahl einer Teilrente können pflegende Angehörige bewirken, dass die Pflegekasse, auch nachdem sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, Beiträge zur Rentenversicherung zahlt. Der Verzicht auf einen kleinen Teil der Rente hat zur Folge, dass die Beiträge der Pflegekasse zum 1. Juli des Folgejahres mit der Rentenanpassung die Rente erhöhen.

Plenk erklärt, wie es geht: Wenn also die 70-jährige Mama den 72-jährigen Papa zuhause pflegt, dann werden keine Beiträge in die Rentenversicherung von der Pflegekasse geleistet, weil schon die Regelaltersgrenze erreicht ist. Verzichtet jedoch die Mama auf das sogenannte 0,01 Prozent, also bei einer monatlichen Rente von 600 Euro sechs Cent, dann muss die Pflegekasse Beiträge entrichten, und das wirkt sich dann auch in der Zukunft rentensteigernd aus. Als Regelbeispiel führte Plenk ein Bruttoentgelt von 1459,85 Euro beim Pflegegrad 3 an, was sich dann für den Pflegenden im kommenden Jahr monatlich mit 14,63 Euro (brutto) auswirke. Noch höher ist die Leistungsmehrung beim Pflegegrad 5, wo schon mal an die 35 Euro (brutto) Rentenerhöhung herauskommen würde.



In diesem Zusammenhang könne man sehr gut vorübergehend eine Kürzung von sechs Cent hinnehmen, weil der zusätzliche Rentenanspruch nur entstehen kann, wenn der pflegende Rentner durch die Zusatzbelastung von der Vollrente freiwillig in eine Teilrente wechseln muss. Voraussetzung sei aber mindestens der Pflegegrad 2. 

Nach Beendigung der Pflegetätigkeit kann der Rentner wieder den Wechsel in die Vollrente beantragen. Wer neben der gesetzlichen Rente noch eine Betriebsrente bezieht, sollte sich vorab über mögliche Auswirkungen bei der Versorgungseinrichtung informieren. Der Sozialrechtsexperte Plenk fordert auf, sich frühzeitig zu informieren, um kein Geld zu verschenken.



Im Anschluss bedankte sich die Seniorenbeauftragte Erika Vogl für den informativen Vortrag und überreichte ein kleines Geschenk.