Aus der Jahreshauptversammlung des VdK Böbrach – Treue Mitglieder geehrt
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Der VdK kämpft weiter für Hinterbliebene
Böbrach. Der VdK-Ortsverband Böbrach um Vorsitzende Monika Urban hat seine Mitglieder zur Jahreshauptversammlung eingeladen. Der Einladung sind sehr viele Mitglieder gefolgt. Und auch einige Ehrengäste – Böbrachs 3. Bürgermeisterin Gaby Weikl, VdK-Kreisgeschäftsführer Helmut Plenk sowie der frühere Vorsitzende Adolf Stern – waren gekommen.
In ihrem Grußwort dankte 3.Bürgermeisterin Gaby Weikl dem Sozialverband VdK, vor allem den Ehrenamtlichen des VdK Böbrach, für die gute Vereinsarbeit. „Sie leisten in den Gemeinden einen sehr wertvollen Dienst, denn sie nehmen sich auch der Probleme an, gerade was die Sozialpolitik betrifft“, betonte die Kommunalpolitikerin. Der VdK gestalte Betreuungsnachmittage, führe Krankenbesuche durch und besuche auch die Mitglieder bei Geburtstagen und bei verschiedenen Jubiläen. Der Sozialverband VdK sei auch für die Kommunen ein sehr wichtiger Ansprechpartner geworden. Weikl bedankte sich auch ganz besonders dafür, dass VdK-Geschäftsführer Helmut Plenk auch in Böbrach einen Sprechtag abhält. Die Notwendigkeit des Sozialverbands sei, aufgrund der wachsenden Bürokratie und Unübersichtlichkeit von Gesetzen und Verordnungen im Sozialbereich, größer denn je. Auch Helmut Plenk sieht es als wichtig an, dass dem Sozialverband VdK ein Gesicht gegeben werde durch einen aktiven Kreis- und Ortsverband. Nach den Grußworten der Ehrengäste gedachte man der im abgelaufenen Jahr verstorbenen VdK-Mitglieder. Monika Urban zeigte außerdem die Aktivitäten des Ortsverbandes auf. Im Kassenbericht konnte über eine gesunde finanzielle Ausstattung des Ortsverbandes berichtet werden.
Auf der Tagesordnung standen auch Ehrungen. Für 20 Jahre Mitgliedschaft erhielten Ulrike Leder, Erika Mies, Max Stangl, Josef Pfeffer und Rudolf Falzboden die Goldene Ehrennadel. Die Goldene Ehrennadel mit Raute für 30 Jahre Treue zum Verband bekam Maria Weindl.
Helmut Plenk ging anschließend in seinem knapp einstündigen Referat auf alle Themen des Sozialrechts ein. Er berichtete über die volle Erwerbsminderungsrente (EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente), bei der inzwischen eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von drei Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße gelte, solange das Leistungsvermögen von weniger als drei Stunden täglich beachtet werde. „Dies entspricht einer Mindest-Hinzuverdienstgrenze von 18 558,75 Euro ab dem Jahr 2024“, sagte er.
Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung werde die Hinzuverdienstgrenze sechs Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße betragen. Hier gelte es, das Leistungsvermögen von täglich unter sechs Stunden zu beachten. Dies entspreche 37 117,50 Euro. Falls vor Eintritt der Erwerbsminderung ein höheres Einkommen erzielt wurde, gelte das Leistungsvermögen von täglich unter sechs Stunden zu beachten. Dies entspreche 37 117,50 Euro. Falls vor Eintritt der Erwerbsminderung ein höheres Einkommen erzielt wurde, gelte hier die höhere individuell-dynamische Grenze.
Als „ärgerlich“ bezeichnete Plenk den sehr begrenzten Hinzuverdienst bei der Hinterbliebenenrente. Er werde keine Ruhe geben, damit auch hier eine Verbesserung eintrete, betonte Plenk.