Jahreshauptversammlung des VdK Prackenbach
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Jahreshauptversammlung des VdK Prackenbach
mit interessantem Vortrag von Kreisgeschäftsführer Helmut Plenk
Moosbach. Vor kurzem hat der VdK-Ortsverband Prackenbach seine Mitglieder zur Jahreshauptversammlung in das Gasthaus Kerscher eingeladen.
Der Einladung waren sehr viele Verbandsmitglieder gefolgt.
Der 1. Vorsitzende Michael Bergbauer begrüßte die geladenen Mitglieder. Ein besonderer Gruß galt dem 1. Bürgermeister Andreas Eckl, dem Seniorenbeauftragten Franz Xaver Pongratz und dem VdK Kreisgeschäftsführer Helmut Plenk, der trotz eines vollen Terminkalenders der Einladung der Vorstandschaft gefolgt war. Bürgermeister Andreas Eckl hob in seinem Grußwort die Bedeutung des VdK heraus. Ihr engagiert euch nicht nur im Hauptamt sondern seit auch im Ehrenamt sehr aktiv, was unserer Gemeinde auch gut tut. Ein herzliches Vergelt´s Gott dafür.
Herr Plenk betonte in seinem Grußwort die Präsenz des VdK auf jeder kommunikativen Ebene. Man sei nicht nur digital oder per Telefon beraterisch tätig, sondern ebenso im direkten Kontakt mit den Mitgliedern, bei zahlreichen Beratungen.
Leider sind auch wieder einige Todesfälle unter den Mitgliedern zu beklagen. In einer Schweigeminute wurde allen Verstorbenen gedacht.
Bergbauer erinnerte in einem kurzen Rückblick die verschiedenen Aktivitäten des Ortsverbandes im Jahr 2024.
Anschließend legte Kassenverwalter Siegbert Kuffner einen detaillierten Kassenbericht vor.
Kreisgeschäftsführer Helmut Plenk dankte eingangs seiner Rede der Vorstandschaft für die gute Arbeit und berichtete von zahlreichen Neuaufnahmen, was natürlich eine Vergrößerung des Mitarbeiterstabes nach sich zieht.
Plenk ging dann in seinem knapp einstündigen Referat auf alle Themen des Sozialrechts ein. Bei der vollen Erwerbsminderungsrente (EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente) wurde die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro bereits zum 1. Januar 2023 abgeschafft. Stattdessen gilt eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von drei Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße, solange das Leistungsvermögen von weniger als drei Stunden täglich beachtet wird. Dies entspricht einer Mindest-Hinzuverdienstgrenze von 19.661,00 Euro ab dem Jahre 2025.
Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird die Hinzuverdienstgrenze sechs Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße betragen. Hier gilt es, das Leistungsvermögen von täglich unter sechs Stunden zu beachten. Dies entspricht den vorläufigen Werten von 39.322 Euro. Falls vor Eintritt der Erwerbsminderung ein höheres Einkommen erzielt wurde, gilt hier die höhere individuell-¬dynamische Grenze.
Dann ging Plenk noch auf ein Beispiel ein, dass allen Anwesenden die Augen so richtig öffnete und doch den einen oder anderen nachdenklich stimmte. Er erzählte als eine alleinstehende rüstige Frau plötzlich zum Pflegefall wurde. Wie oft hier der Sozialverband sowohl beratend als auch als Hilfesteller bei der Antragstellung auftreten mußte, bis alle bürokratischen Hürden überwunden wurden. Vom Pflegeantrag, zum Schwerbehindertenantrag, zum Antrag auf Arzneimittelbefreiung, zum Antrag auf Landespflegegeld, zur Haushaltshilfe, Kontaktaufnahme mit dem ambulanten Pflegedienst, usw… …. Er appellierte, dass das Thema Pflege unbedingt in der Familie diskutiert werden muß. Wie die neue Regierung das Thema Rente bearbeitet – steht noch in den Sternen. Es ist im Gespräch, dass der halbe Punkt der Mütterrente noch kommt. Das könnte für einige Frauen dann ein Vorteil sein, weil dann evtl. die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt werden könnte, was einen Führern Renteneintritt mit sich bringen würde. Der Sozialrechtsexperte endet seinen Vortrag dann mit den Worten: Warten wir mal ab.
Nach Ende des Vortrages bedankte sich Bergbauer bei Plenk für die umfassenden Ausführungen und befragte die Anwesenden nach Wünschen und Anträgen. Nachdem keine vorlagen, schloss er die Versammlung.