Kategorie Ortsverband Böbrach
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Jahreshauptversammlung mit Ehrungen

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Pfarrheim Böbrach
Foto (Andrea Plenk) Helene Küchler, Irene Sailer, Brigitte Liebl, Monika Urban Rosi Baumgartner, Heinz Kraus, Adolf Stern, Gabi Weikl, Helmut Plenk.
Foto (Andrea Plenk) Helene Küchler, Irene Sailer, Brigitte Liebl, Monika Urban Rosi Baumgartner, Heinz Kraus, Adolf Stern, Gabi Weikl, Helmut Plenk. © VdK

31.05.2025:      Jahreshauptversammlung mit Ehrungen

um 15:00 Uhr im Pfarrheim Böbrach.

Jahreshauptversammlung des VdK Böbrach

mit Referat durch Geschäftsführer Helmut Plenk

Böbrach. Vor kurzem hat der VdK-Ortsverband Böbrach seine Mitglieder zur Jahreshauptversammlung eingeladen.

Der Einladung waren sehr viele Verbandsmitglieder gefolgt

 

Die Vorsitzende, Monika Urban, konnte neben den erschienenen Ehrengästen, die 3. Bürgermeisterin von Böbrach, Gaby Weikl, den Kreisgeschäftsführer Helmut Plenk, sowie den langjährigen früheren Vorsitzenden Adolf Stern, auch zahlreiche Mitglieder begrüßen. Gaby Weikl dankte dem Sozialverband VdK, vor allem den „Ehrenamtlichen“ des VdK Böbrach für die gute Vereinsarbeit. Sie leisten, so die Kommunalvertreterin in den Gemeinden einen sehr wertvollen Dienst, denn sie nehmen sich auch den Problemen, gerade was die Sozialpolitik betrifft, von Ratsuchenden als auch von Bedürftigen, an. Der VdK gestaltet Betreuungsnachmittage, führt Krankenbesuche durch und besucht auch die Mitglieder bei Geburtstagen und bei verschiedenen Jubiläen. Der Sozialverband VdK, so die 3. Bürgermeisterin in ihren Grußworten, ist auch für die Kommunen ein sehr wichtiger Ansprechpartner geworden. Sie bedankt sich auch ganz besonders, dass Geschäftsführer Helmut Plenk auch n Böbrach einen Sprechtag abhält. Die Notwendigkeit des Sozialverbands ist, aufgrund der wachsenden Bürokratie und Unübersichtlichkeit von Gesetzen und Verordnungen im Sozialbereich, größer denn je. Auch Helmut Plenk sieht es als wichtig an, dass dem Sozialverband VdK ein Gesicht gegeben wird durch einen aktiven Kreis- und Ortsverband. Nach den Grußworten der Ehrengäste gedachte man der im abgelaufenen Jahr verstorbenen VdK-Mitglieder. Monika Urban zeigte außerdem die Aktivitäten des Ortsverbandes auf. Im Kassenbericht konnte über eine gesunde finanzielle Ausstattung des Ortsverbandes berichtet werden. Dann referierte Plenk sehr ausführlich über die Erlangung von rentenrechtlichen Zeiten bei Ausübung der Pflege.

Auch als Rentner mit der Pflege von Angehörigen die Rente steigern

Wer Angehörige oder andere pflegebedürftige Personen in häuslicher Umgebung pflegt, kann dafür von der Pflegeversicherung Rentenbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt erhalten.

Voraussetzung für die Rentenbeitragszahlung ist aktuell, dass die Pflegeperson

• eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche und nicht erwerbsmäßig pflegt, und

• daneben regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist,

Die Höhe der Beiträge zur Rentenversicherung richtet sich dann nach der Höhe des Pflegegrades und den Leistungen, die in Anspruch genommen werden, ob also Pflegegeld, die Pflegesach- oder eine Kombileistung bezogen wird.

Bis vor kurzem hatten pflegende Rentnerinnen und Rentner häufig, anders als jüngere Pflegepersonen, kaum Möglichkeit, von den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung finanziell zu profitieren. Grundsätzlich zahlt die Pflegekasse – wenn eine Vollrente bezogen wird – für die Pflegeperson nämlich nur bis zum Alter der Regelaltersgrenze die Pflegebeiträge. Rentner profitierten also nur, solange sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hatten, von der Pflege.

Durch die Regelungen der Flexi-Rente hat sich seit 1. Juli 2017 auch für Vollrentenbezieher, die die Altersgrenze überschritten haben, die Möglichkeit eröffnet, mit den Pflegebeiträgen noch die eigene Rente aufzubessern. Es besteht die Gelegenheit, nach Erreichen der Regelaltersgrenze in eine flexible Teilrente 99,99 Prozent zu wechseln.

Beantragen Rentner bei der Rentenversicherung nun z.B. eine Teilrente von 99,99 Prozent, zahlt die Pflegekasse weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung. Diese erhöhen dann die Rente im Rahmen der Rentenanpassung jeweils zum 01.07. des Folgejahres.

Nach Beendigung der Pflegetätigkeit kann der Rentner wieder bei der Rentenversicherung den Wechsel in die Vollrente beantragen.

Ob sich individuell der Verzicht auf einen Teil der Rente lohnt, richtet sich nach der Höhe der Rente und der Höhe der möglichen Pflegerentenanwartschaft. Daher bitte immer beraten lassen so der Sozialrechtsexperte Helmut Plenk.