Kategorie Ortsverband Böbrach
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VdK Böbrach setzt auf Bewährtes: Monika Urban als Vorsitzende bestätigt

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Böbrach
Helmut Plenk, Cornelia Fried, Volker Liebl, Ulrike Leder, Rosemarie Baumgartner, Helene Kuchler, Brigitte Liebl, Martha Holzbauer, Monika Urban, Stefan Fried und Pater Vincent Balthazary Safi OSS
Foto (VdK Böbrach) Helmut Plenk, Cornelia Fried, Volker Liebl, Ulrike Leder, Rosemarie Baumgartner, Helene Kuchler, Brigitte Liebl, Martha Holzbauer, Monika Urban, Stefan Fried und Pater Vincent Balthazary Safi OSS © Foto (VdK Böbrach)

VdK Böbrach setzt auf Bewährtes: Monika Urban als Vorsitzende bestätigt

Böbrach. Der VdK-Ortsverband Böbrach blickt auf eine erfolgreiche und dynamische Entwicklung zurück. Im Rahmen der turnusgemäßen Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen zog die Vereinsführung eine durchwegs positive Bilanz. Zur Jahreshauptversammlung konnte VdK-Ortsvorsitzende Monika Urban zahlreiche Mitglieder sowie einige Ehrengäste begrüßen: Den neuen Pfarrvikar Pater Vincent Balthazary Safi OSS und den VdK-Kreisgeschäftsführer Helmut Plenk.

In den Grußworten der Ehrengäste wurde die enorme Bedeutung des VdK für die soziale Gemeinschaft in Böbrach hervorgehoben. Neben geselligen Veranstaltungen wie Betreuungsnachmittage setzt der Ortsverband auch in Zukunft auf eine starke Präsenz vor Ort – unter anderem durch die regelmäßigen VdK-Außensprechtage im Rathaus Böbrach, die den Bürgern eine unkomplizierte sozialrechtliche Beratung direkt vor Ort ermöglichen. Nach den Grußworten und den Berichten ging man dann zu den Neuwahlen über. Den Wahlausschuss bildeten Kreisgeschäftsführer Helmut Plenk und der neue Pfarrvikar.

Die anwesenden Mitglieder sprachen dem eingespielten Führungsteam erneut ihr volles Vertrauen aus. Monika Urban wurde in ihrem Amt als 1. Ortsvorsitzende eindrucksvoll bestätigt. Ihr zur Seite steht weiterhin Helene Kuchler als stellvertretende Vorsitzende. Die administrativen und finanziellen Geschicke des Ortsverbandes bleiben ebenfalls in bewährten Händen: Ulrike Leder führt weiterhin das Protokoll als Schriftführerin, während Brigitte Liebl als Kassiererin für die geordneten Finanzen des Vereins verantwortlich zeichnet.

Um auch die Interessen der jüngeren Generation im Sozialverband zu stärken, gehört Rosemarie Baumgartner dem Gremium als Vertreterin der jüngeren Mitglieder an. Als Frauenvertreterin wurde auch Monika Urban wieder bestätigt. Komplettiert und tatkräftig unterstützt wird die rührige Vorstandschaft durch die Beisitzer: Irene Sailer, Martha Holzbauer, Cornelia Fried, Stefan Fried und Volker Liebl. Einen speziellen Dank richtete Plenk kann die ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder: Adolf Stern und Heinrich Kraus.

Das neu gewählte Team startet hochmotiviert in die nächste Amtsperiode, um die Interessen seiner über 330 Mitglieder weiterhin kraftvoll zu vertreten.

Nach den Neuwahlen ging dann Plenk noch auf die geplanten Reformen im Sozialrecht ein, speziell auf die Pflege:

Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) der Bundesregierung, das zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll, sorgt für erhebliche Unruhe. Im Rahmen einer viel beachteten Informationsveranstaltung klärte VdK-Kreisgeschäftsführer Helmut Plenk über die Kernpunkte des Gesetzesentwurfs auf. Seine zentrale Botschaft: Wer in absehbarer Zeit auf Hilfe angewiesen ist, sollte den Antrag auf Einstufung nicht auf die lange Bank schieben.

Härtere Hürden für Pflegegrade 1 bis 3

Hintergrund der Reform ist die finanzielle Schieflage der sozialen Pflegeversicherung. Um die Kassen zu stabilisieren, sieht der aktuelle Referentenentwurf eine spürbare Anhebung der Schwellenwerte vor. Betroffen sind vor allem die Pflegegrade 1 bis 3.

Nach Berechnungen von Experten könnten dadurch künftig jährlich rund 120.000 Menschen leer ausgehen, die nach heutigem Recht noch Anspruch auf Unterstützung hätten. Weitere 155.000 Personen müssten mit einer niedrigeren Einstufung rechnen.

„Pflegebedürftigkeit verschwindet nicht einfach vom Papier, nur weil man die Kriterien verschärft“, kritisierte Plenk den Entwurf deutlich. Neben den strengeren Einstufungen sieht das PNOG eine weitreichende Strukturreform vor. Die bisherigen Einzelansprüche sollen in vier pauschale Töpfe – ein Entlastungs-, Sachleistungs-, Sozialraum- und ein Überbrückungsbudget – zusammengefasst werden. Während der VdK die Bündelung im Sinne der Übersichtlichkeit teils begrüßt, drohen durch den Wegfall oder die Kürzung bestimmter Leistungen (etwa des Entlastungsbetrags für Pflegegrad 1) verdeckte Kürzungen für die Betroffenen vor Ort.

Bestandsschutz sichern: VdK rät zu Erstanträgen vor dem Stichtag

Einen wichtigen Funken Hoffnung konnte der Sozialexperte den Zuhörern dennoch mitgeben: Für bereits anerkannte Pflegegrade gilt ein umfassender Bestandsschutz. Wer einmal eingestuft ist, muss durch die neuen Schwellenwerte ab 2027 keine Herabstufung befürchten.

Aus diesem Grund richtet der VdK einen dringenden Appell an alle Senioren und Angehörigen: Bei absehbarer Pflegebedürftigkeit sollte der Erstantrag unbedingt noch vor dem Stichtag gestellt werden. Da für die Begutachtung das am Tag der Antragstellung geltende Recht maßgebend ist, sichern sich Schnellentschlossene die aktuellen, noch spürbar milderen Einstufungskriterien.

Wer hingegen bereits einen Pflegegrad besitzt, sollte laut VdK-Empfehlung ohne zwingenden Grund keinen Höherstufungsantrag mehr riskieren, um eine Neubewertung nach den künftig strengeren Regeln zu vermeiden. Nach der Neuwahl und dem umfangreichen Referat, ließ man gemütlich bei einer Brotzeit den Nachmittag ausklingen.

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