Kategorie Ortsverband Rinchnach
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VdK-Geschäftsführer Helmut Plenk referierte

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Foto (Frau Oppowa) Manfred Fink und Helmut Plenk
Foto (Frau Oppowa) Manfred Fink und Helmut Plenk © Foto (Frau Oppowa)

Pflege in guten Händen?

VdK-Geschäftsführer Helmut Plenk referierte

Rinchnach. Spätestens wenn sich ein Pflegefall in der eigenen Familie ankündigt oder ein solcher gar akut eintritt, stellt sich für die Angehörigen die Frage: „Wie geht es weiter?“ Es gilt zu entscheiden, ist eine Pflege zuhause möglich, mit welchen Leistungen kann ich rechnen und wo kann ich solche beantragen? Und nicht zuletzt ist für Berufstätige eine Entscheidung dahingehend fällig, ob man ggf. die Arbeitszeit reduziert, um Pflege leisten zu können, und wie wirkt sich der Einsatz als pflegender Angehöriger auf die eigene Rente aus.

 

Über all diese Themen informierte, wie immer äußerst sachkundig und in anschaulichen Beispielen, der Sozialrechtsexperte und Kreisgeschäftsführer der VdK Geschäftsstelle Arberland, Herr Helmut Plenk, Beim Rutnwirt in Rinchnach.

„Jeder will alt werden und am besten kein Pflegefall, aber wenn es denn anders kommt-wie geht’s weiter?“ Mit diesen bekannten Worten begrüßte VdK Ortsvorsitzender Manfred Fink die Besucher der Veranstaltung und allen voran den Referenten, Herrn Helmut Plenk. Wir reden nicht nur drüber – wir machen auch, So Fink. Mit Helmut Plenk haben wir einen ausgezeichneten Sozialrechtsexperten als Referenten, der uns diese schwere Thematik doch etwas menschlicher beibringt.

Nach den einführenden Worten stieg Herr Plenk ohne Umschweife in die Thematik ein. Als erstes stellte Plenk folgende Frage an das Publikum: „Was wäre, wenn sie selber ein Pflegfall werden würden, wer würde sich um sie kümmern?“ Eine spannende Frage, so Plenk. Ist die Pflege zuhause möglich? Ist sie zusammen mit dem Pflegedienst möglich? Oder muß eine Heimeinweisung erfolgen? In diesem Zusammenhang ging Plenk auch sehr ausführlich auf eine Heimeinweisung ein.

Wenn plötzlich eine Familie oder ein naher Verwandter vor der Herausforderung steht einen Angehörigen zu pflegen. Welche Schritte sind notwendig, welche Unterstützung gibt es und was steht den Pflegebedürftigen finanziell zu und auch ihren Angehörigen. Plenk machte deutlich, dass viele Menschen nicht wissen, welche finanziellen Hilfen oder Möglichkeiten es gibt. Wer nicht konkret nach Leistungen fragt, der wird auch nichts bekommen, so Plenk. Deshalb sollten sich Angehörige oder Pflegebedürftige immer Beratungsstellen aufsuchen. Die Einstufung des Pflegegrades sei zuerst sehr wichtig. Dies macht der sog. medizinische Dienst, eben meist zuhause, also vor Ort der pflegebedürftigen Person.

Das Pflegegeld ist u.a. auch eine der wichtigsten Hilfen für pflegende Angehörige, während Pflegesachleistungen für professionelle ambulante Pflegedienste meist höher ausfallen, jedoch diese direkt an den Dienstleister gezahlt werden.

Ebenso gibt es einen Entlastungsbetrag in Höhe von derzeit mtl. 131 EURO, der für Haushaltshilfen oder Alltagsbegleitung genutzt werden kann. Dieser Betrag wird jedoch nicht an Verwandte oder Verschwägerte bis zum 2. Grad ausbezahlt. Außerdem gibt es Zuschüsse für den Umbau der Wohnung dies sind bis zu 4180 Euro, die sog. wohnumfeldverbesserten Maßnahmen. Wenn Pflegepersonen einmal verhindert sind und die tats. Pflege nicht leisten können, bietet die Pflegekasse eine sog. Verhinderungspflege an. Was ist neu ab dem 01.07.2025: Die Höhe des neuen gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege beträgt seit dem 1. Juli 2025 bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr. Bereits im ersten Halbjahr des Jahres 2025 für Leistungen der Verhinderungspflege oder Leistungen der Kurzzeitpflege verbrauchte Leistungsbeträge werden im Kalenderjahr 2025 auf den neuen Gemeinsamen Jahresbetrag angerechnet, d. h., es wird für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege insgesamt für das Kalenderjahr ein Betrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung stehen.

Ein weiterer Punkt sei die rentenrechtliche Auswirkung der häuslichen Pflege. Wer einen Angehörigen - mindestens Pflegegrad 2 - und mindestens 10 Stunden pro Woche pflegt und nicht mehr als 30 Stunden in einem anderen Beruf tätig ist, kann durch die Pflegeversicherung Rentenbeiträge erhalten. Plenk erklärte weiter, dass professionelle Beratung sehr wichtig sei, da man sehr leicht Fehler machen kann.

Die Interessierten hatten immer wieder Fragen zu den einzelnen Themen.

Manfred Fink bedankte sich bei Helmut Plenk mit einem kleinen Präsent für diesen sehr informativen Vortrag.