Vertreterinnen der VdK-Frauen tagten
Veranstaltungsinformationen
Wann?
Wo?
Durch die Pflege zuhause die Rente erhöhen
Wie geht das?
Frauenau. Letzten Donnerstag war das Thema „Pflege und rentenrechtliche Zeiten“ bei den Vertreterinnen der Frauen im VdK auf der Agenda. Anlässlich einer Art Fortbildung fand diese Infoveranstaltung im „Ädäms“ statt. Die Vertreterin der Frauen im Kreisverband Arberland, Frau Marion Probst, konnte dazu viele interessierte Frauen der verschiedenen Ortsverbände willkommen heißen. Darunter auch VdK Kreisvorsitzende Ingrid Kufner. Begrüßen konnte Probst auch die oberste Frauenvertreterin des Bezirks, Frau Brigitte Heizer. In Ihren Grußworten dankten die Ehrengäste den Frauen im VdK für deren Engagement. VdK-Geschäftsführer und Behindertenbeauftragter des LKR Regen Helmut Plenk brachte den zahlreichen Anwesenden das umfangreiche und sehr komplexe Thema an die Frau.
Helmut Plenk der VdK-Geschäftsführer beim VdK Kreisverband ARBERLAND beschäftigt sich sehr ausführlich mit dem Thema Pflege und was man dabei ableiten kann. Dieses mal ging es um die rentenrechtliche Zeiten bei ehrenamtlicher Pflege zuhause. Da gibt es nämlich seit kurzem eine super Regelung, nur keiner weiß Bescheid, so Plenk.
So kommen sie, erklärt Sozialrechtsexperte Helmut Plenk, in den Genuss einer fortgesetzten Beitragszahlung durch die Pflegeversicherung, die sich dann rentenerhöhend auswirken kann. Die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung hat ihre Regelungen so angepasst, dass pflegende Rentnerinnen und Rentner die Höhe ihrer Teilrente in beliebigen Prozentschritten mit zwei Nachkommastellen wählen können. Sie kann also in Höhe von bis zu 99,99 Prozent in Anspruch genommen werden.
Auf Druck des Sozialverbandes VdK, der viele Klagen zu diesem Sachverhalt geführt hat, folgt die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung nun endlich der Auffassung des Landessozialgerichts in München. Das Gericht hatte in einem Urteil vom 14.09.2021 anerkannt, dass Betroffene diese Teilrente in Anspruch nehmen können.
Für den VdK ist diese Änderung der DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung ein großer Erfolg: Dass pflegende Angehörige besser abgesichert sind und eine höhere Rente erhalten, steht ganz oben beim VdK auf der Agenda. Mit der Änderung erkennt die Rentenversicherung endlich die Lebenssituation pflegender Angehöriger besser an. „Wir freuen uns daher sehr, dass unser Druck die Rechtspraxis der Rentenversicherung verändert hat“, erklärt VdK-Geschäftsführer Helmut Plenk.
Mit der Wahl einer Teilrente können pflegende Angehörige bewirken, dass die Pflegekasse, auch nachdem sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, Beiträge zur Rentenversicherung zahlt. Der Verzicht auf einen kleinen Teil der Rente hat zur Folge, dass die Beiträge der Pflegekasse zum 1.7. des Folgejahres mit der Rentenanpassung die Rente erhöhen.
Plenk erklärt, wie es geht: Wenn also die 70-jährige Mama, den 72-jährigen Papa zuhause pflegt, dann werden keine Beiträge in die Rentenversicherung von der Pflegekasse geleistet, weil schon die sogenannte Regelaltersgrenze erreicht ist. Verzichtet jedoch die Mama auf das sogenannte 0,01 Prozent, also bei einer monatlichen Rente von 600 EURO, sind dies 6 Cent. Hier muss die Pflegekasse Beiträge entrichten und es wirkt sich dann auch in der Zukunft rentensteigernd aus.
Als Regelbeispiel führte Plenk ein Bruttoentgelt in Höhe von 1459,85 Euro beim Pflegegrad 3 an, was sich dann für den Pflegenden im kommenden Jahr monatlich mit 14,63 Euro (brutto) auswirke. Noch höher ist die Leistungsmehrung beim Pflegegrad 5, wo schon mal an die 35.- €(brutto) Rentenerhöhung herauskommen würde. In diesem Zusammenhang könne man sehr gut vorübergehend eine Kürzung von 6 Cent hinnehmen, weil der zusätzliche Rentenanspruch nur entstehen kann, wenn der pflegende Rentner durch die Zusatzbelastung von der Vollrente freiwillig in eine Teilrente wechseln muss. Voraussetzung sei aber mindestens der Pflegegrad 2.
Plenk spricht von einem gigantischen Durchbruch, was hier u.a. auch der Sozialverband VdK geschafft hat. Wichtig ist, so der Rentenexperte, dass man sich vorher genauestens informiert. Es ist wie immer mit einem nicht geringen bürokratischen Aufwand verbunden, zum einen die Deutsche Rentenversicherung zu informieren und zum anderen auch noch der Pflegekasse von dem Schritt zu erzählen.
Nach Beendigung der Pflegetätigkeit kann der Rentner wieder den Wechsel in die Vollrente beantragen. Wer neben der gesetzlichen Rente noch eine Betriebsrente bezieht, sollte sich vorab über mögliche Auswirkungen bei der Versorgungseinrichtung informieren. Der Sozialrechtsexperte Plenk fordert auf, sich frühzeitig zu informieren um kein Geld zu verschenken. Auch zeigte Plenk den VdK-Frauenvertreterinnen auf, dass er vor kurzem an den Minister Heil geschrieben hat, mit dem Wortlaut: Er möge bitte den Freibetrag, welcher den Hinzuverdienst bei den Hinterbliebenenrenten betrifft, entweder ganz abschaffen oder extrem erhöhen. Sofort waren sich alle einig, dass man diese Forderung auch unterstütze.
Frau Marion Probst bedankte sich bei dem Referenten Helmut Plenk und den Tagungsteilnehmerinnen.