Vortrag des Amtsgerichts Neu-Ulm zum Vormundschafts- und Betreuungsrecht 2023
Veranstaltungsinformationen
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zum 1. Januar 2023 trat das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft. Es stärkt die Selbstbestimmung von betreuten Menschen und die Qualität der rechtlichen Betreuung. Das Gesetz modernisiert darüber hinaus das Vormundschaftsrecht. Ebenfalls wurde ein beschränktes Notvertretungsrecht für Ehegatten in gesundheitlichen Angelegenheiten eingeführt. Um hier einen allgemeinen und kurzen Einblick in die Neuerungen dieser komplexen Themenbereiche zu erhalten, konnten wir einen Richter des Amtsgerichts Neu-Ulm für einen kleinen Vortrag mit anschließender Gesprächsrunde für folgende Bereiche gewinnen: - Neuerungen im Betreuungsrecht 2023 - Vormundschaftsrecht - Notvertretungsrecht für Ehegatten - Vorsorgevollmacht im Allgemeinen (notariell, privat, beglaubigt durch Landratsamt) Der Vortrag dauert insgesamt etwa 1,5 Stunden. Selbstverständlich steht der Richter nach dem Vortrag für allgemeine Fragen zur Verfügung. Bitte beachtet, dass auf individuelle, eventuell auch laufende Verfahren, keine Auskunft oder Rechtsberatung angeboten werden kann. Es soll mehr in die Richtung sein: Ihr könnt „Fragen, die ihr an einen Betreuungsrichter habt“ stellen. Anschließend gemütliches Beisammensein. Verbindliche Anmeldung nur bei: Waltraut Nitsche Tel.: 0731/2509575 oder ruw.nitsche@gmx.de