Vortrag Susanne Sickert Referentin Ressort "Leben im Alter"
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Mamming. (ez) Der VdK Kreisverband Dingolfing-Landau lud kürzlich in den Landgasthof Apfelbeck zum Vortrag rund um Vorsorge mittels Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung ein. Als Referentin konnte hierfür Susanne Sickert vom VdK Landesverband gewonnen werden. Ein Unfall oder eine plötzliche schwere Erkrankung könne jeden Menschen unabhängig von seinem Alter treffen und damit in der Handlungsfähigkeit einschränken. Somit sollte man sich rechtzeitig Gedanken machen, wer in einer solchen Situation dann notwendige Entscheidungen treffen solle und die persönlichen Angelegenheiten regelt. Viele Menschen denken, dass dies automatisch die Angehörigen übernehmen. Das sei rechtlich gesehen nur sehr eingeschränkt möglich. Daher sei es umso wichtiger, mit entsprechenden Vollmachten oder Verfügungen eine Regelung zu vereinbaren.
Kreisvorsitzende Anna Becker hieß die Gäste willkommen und die Kreisgeschäftsführerin Katharina Winzinger stellte die beiden neuen VdK-Lotsen vor. Dies sind Melanie Fuchs und Harald Schwarz. Beim VdK-Lotsen handelt es sich um ein ehrenamtliches Beratungsangebot für Hilfesuchende, das die VdK-Sozialrechtsberatung ergänzt. Aufgabe ist es, sich für Hilfesuchende Zeit zu nehmen und an entsprechende Stellen zu vermitteln.
Schließlich gehörte Susanne Sickert die volle Aufmerksamkeit. Sie ging darauf ein, warum es eine Vorsorge brauche und dass eben bei einer Nichtregelung die gesetzliche Betreuung greife. Allgemein gelte es, sich rechtzeitig Gedanken zu machen und mit Angehörigen die Wünsche zu besprechen. „Offizielle“ Formulare gilt es zu verwenden. Diese sind dann so zu hinterlegen, dass sie im Ernstfall auffindbar sind beziehungsweise Originale sind an den Bevollmächtigten auszuhändigen. Auch eine Registrierung beim zentralen Vorsorgeregister ist möglich. Bei einer Vorsorgevollmacht handelt es sich um eine Bevollmächtigung einer Person, die an Stelle des Vollmachtgebers rechtswirksam bestimmte Aufgaben übernehmen kann. Als Vorteile zählt sie auf, dass eben die Regelung im Vorfeld die Selbstbestimmung ermöglicht und man die Vertrauensperson selber auswählt. Somit könne ein Betreuungsverfahren vermieden werden, was auch Gerichts- oder Betreuerkosten spart. Es bedarf der Schriftform sowie der Untereschrift mit Ort und Datum und die Geschäftsfähigkeit muss bei Erstellung gegeben sein. Da Banken diese oft nicht akzeptieren, ist zusätzlich eine Bankvollmacht ratsam. In dieser Vorsorgevollmacht können verschiedene Bereiche geregelt werden, wie die Gesundheits- oder Vermögenssorge, die Vertretung gegenüber Behörden und vieles mehr.
Bei der Betreuungsverfügung wird der Wunsch verfasst, welche Person als gerichtlicher Betreuer bestellt werden soll, falls die Handlungsfähigkeit eintritt. Darin könne auch geregelt sein, wer eben nicht als Betreuer eingesetzt werden soll. Diese Verfügung greife erst dann, wenn die gesetzliche Betreuung erforderlich ist. Außerdem ist mit dem Betreuungsgericht eine Kontrollinstanz gegeben.
In der Patientenverfügung werde festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen am Ende des Lebens noch durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Dabei solle möglichst genau formuliert werden. Sinnvoll sei es, persönliche Wertvorstellungen auf einem Beiblatt zu schildern. Dies muss vom Bevollmächtigten verbindlich berücksichtigt werden. Eine Besprechung mit dem behandelnden Arzt sei sinnvoll. Auch hier bedarf es der Schriftform und eine regelmäßige Aktualisierung wird empfohlen.
Abschließend informierte Sickert über die Einführung eines Ehegattenvertretungsrechts. Der Wirkungsbereich sei ausschließlich im medizinischen Bereich gegeben. Sind andere Handlungsbereiche erfasst, so bedarf es ein Betreuungsverfahren, denn das Vertretungsrecht ersetze keine Vollmacht. Die Rednerin ging darauf ein, dass das gesamte Thema sehr komplex ist. Betreuungsvereine, Hospizvereine und Betreuungsstellen stehen beratend zur Seite, ebenso der VdK Landesverband (089/2117172). Außerdem bietet der VdK das Beratungstelefon Pflege und Wohnen an und zwar kostenlos, unabhängig und bayernweit. Von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und am Donnerstag 15 bis 18 Uhr ist unter 089/2117-112 die Beratung hierzu möglich.