Beratung

Beratungsthemen

In der VdK-Kreisgeschäftsstelle beraten wir unsere Mitglieder in folgenden Bereichen: 

  • Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
    zum Beispiel: gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie medizinische und berufliche Reha (zum Beispiel „Kur“ und Umschulung)
  • Rehabilitation und Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
    zum Beispiel: Anerkennung, Erhöhung oder Herabsetzung eines Grades der Behinderung durch das Zentrum Bayern Familie Soziales, Merkzeichen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung
  • Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
    zum Beispiel: Entschädigung bei Unfällen in der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg und bei Berufskrankheiten, Verletztengeld und Verletztenrente
  • Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
    zum Beispiel: Hilfsmittel und Heilbehandlung für Kassenpatienten und -patientinnen, Krankengeld und medizinische Reha (zum Beispiel „Kur“)
  • Gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI)
    zum Beispiel: Anerkennung eines Pflegegrades, Leistungen für Pflegebedürftige (wie Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Pflegegeld, Pflegedienst und Pflegeheim)
  • Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
    zum Beispiel: Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld sowie Sperrzeiten und Sanktionen (Agentur für Arbeit), Gleichstellung
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
    zum Beispiel: Bürgergeld über das Jobcenter
  • Sozialhilferecht und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
    zum Beispiel: Sozialhilfe und Grundsicherung bei geringer Alters- oder Erwerbsminderungsrente, Hilfe zur Pflege bei Bedürftigkeit
  • Soziales Entschädigungsrecht (SGB XIV, SVG, IfSG)
    zum Beispiel: Entschädigung von Opfern bei Gewalttaten und Anschlägen, Entschädigung von Kriegs- und Wehrdienstopfern, Entschädigung bei Impfschäden, Soldatenversorgung

Bei Fragen zum Sozialrecht vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin in unserer Geschäftsstelle:

KontaktVdK-Kreisgeschäftsstelle Deggendorf

Bahnhofstr. 23, 94469 Deggendorf

Sprechzeiten

Fundierte Rechtsberatung erhalten Sie in unserer Kreisgeschäftsstelle Deggendorf,  Bahnhofstr. 23,  94469 Deggendorf

bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung per Telefon, Fax, E-Mail, oder auch persönlich vor Ort.

wir haben für Sie geöffnet:
Montag bis Donnerstag von
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag von 08.00 Uhr - 12:00 Uhr

Terminvereinbarung

Telefon: 0991/374113-0 0991/374113-0

Team

Kontakt: Helmut Plenk Kreisgeschäftsführer

Kontakt: Helga Winnerl Stellvertretende Leitung und Sozialrechtsberaterin

Kontakt: Martina Hinkel Sozialrechtsberaterin

Kontakt: Kerstin Potrykus Sozialrechtsberaterin

Kontakt: Sandra Limbrunner Sozialrechtsberaterin

Kontakt: Patricia Bolz Mobile Sozialrechtsberaterin

Kontakt: Karin Schreiber Sozialrechtsberaterin

Kontakt: Monika Mühlbauer Buchhaltung

Kontakt: Kerstin Bredl Verwaltungsangestellte

Kontakt: Janine Karmann Verwaltungsangestellte

Kontakt: Gabriele König Verwaltungsangestellte

Kontakt: Petra Pointinger Verwaltungsangestellte

Ihre Dokumente sicher an Ihre Kreisgeschäftsstelle versenden

Über unseren Dokumenten-Upload können Sie auf einem sicheren Weg Bilddateien und Dokumente im PDF-Format an Ihre zuständige Kreisgeschäftsstelle senden.

Ihr erster Termin bei uns

Damit wir schnell und umfassend für Sie tätig werden können, bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zu Ihrem Beratungstermin mit:

  • Wenn wir für Sie Widerspruch oder Klage einlegen sollen, brauchen wir zwingend den aktuellen Bescheid und/oder Widerspruchsbescheid.
  • Bei Rentenberatungen legen Sie uns eine aktuelle Rentenauskunft vor. Diese können Sie direkt bei der Externer Link:Deutschen Rentenversicherung anfordern.

Mitglieder, die gehörlos sind, bitten wir, am besten schriftlich (per FAX oder E-Mail) einen Termin zu vereinbaren. Wir arbeiten mit der Firma Verbavoice zusammen.

Musterschreiben zur Fristwahrung

In dringenden Fällen können Sie gegen einen Bescheid selbst Widerspruch einlegen oder gegen eine Klage oder ein Urteil des Sozialgerichts selbst Berufung zur Fristwahrung erheben. Verwenden Sie dafür unsere Musterschreiben. 

Hinweis: Die von Ihnen unterschriebenen Musterschreiben zur Fristwahrung können nur per Post oder per Fax eingereicht werden. Per E-Mail ist das nicht möglich.

Kosten

Unsere Sozialrechtsberatung und das Antragsverfahren sind für unsere Mitglieder grundsätzlich kostenfrei. Es entstehen für Sie erst dann zusätzliche Kosten, wenn wir Sie sozialrechtlich in einem Widerspruchs-, Klage- oder Berufungsverfahren vertreten. Je nach Mitgliedsdauer reduzieren sich die Kosten für Sie. 

Mit Beschluss des Landesausschusses vom 20.11.2010 wurde auf Grundlage von § 10 Absatz 2 unserer Externer Link:Vereinssatzung folgende Kostenpauschalen als Eigenbeteiligung der Mitglieder für Widerspruchs-, Klage- oder Berufungsverfahren festgelegt:

Das Widerspruchsverfahren kostet einmalig 40 Euro.

  • ab 10 Jahren Mitgliedschaft: 25 Euro
  • ab 15 Jahren Mitgliedschaft: 15 Euro
  • ab 20 Jahren Mitgliedschaft: 5 Euro

Das Klageverfahren kostet einmalig 60 Euro.

  • ab 10 Jahren Mitgliedschaft: 40 Euro
  • ab 15 Jahren Mitgliedschaft: 30 Euro  
  • ab 20 Jahren Mitgliedschaft: 20 Euro

Das Berufungsverfahren kostet einmalig 110 Euro.

  • ab 10 Jahren Mitgliedschaft: 80 Euro
  • ab 15 Jahren Mitgliedschaft: 60 Euro
  • ab 20 Jahren Mitgliedschaft: 40 Euro

Wenn Sie weniger als ein Jahr bei uns Mitglied sind, erheben wir bis zu zwei Jahresbeiträge im Voraus (maximal 168 Euro). 

Vor-Ort-Angebote

Außensprechtag in Plattling

 - jeden ersten Dienstag im Monat von 10:00 bis 13:00 Uhr im Bürgerbüro (neben Bürgersaal), Werkstraße  19

Außensprechtag in Osterhofen 

- jeden zweiten Montag im Monat von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr im Kolpinghaus / Sozialbüro, Seewiesen &

bitte entnehmen Sie eventuell geänderte Sprechzeiten aus der örtlichen Presse, oder rufen sie in der Kreisgeschäftsstelle an.

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