VdK Rechtsberatung und ihre Kostenbeteiligung

Nah und kompetent: Die Rechtsberatung beim VdK Bayern
Verschaffen Sie sich mithilfe unserer Sozialrechtsberaterinnen und -berater Klarheit über Ihre sozialrechtlichen Ansprüche. Das VdK-Team vor Ort bringt Ihre Anträge und Widersprüche erfolgreich auf den Weg. Denn unseren Expertinnen und Experten macht im Sozialrecht so schnell niemand etwas vor. Ein weiterer Vorteil für Sie: Eine Geschäftsstelle des Sozialverbands VdK Bayern ist ganz in Ihrer Nähe, für uns Ebermannstädter in Forchheim (Telefonnummer: 09191/9782500).
In welchen Rechtsbereichen kann ich vertreten werden?
Unsere VdK-Rechtsexperten vertreten Sie in folgenden Rechtsgebieten:
- Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
zum Beispiel: gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie medizinische und berufliche Reha (wie „Kur“ und Umschulung) - Rehabilitation und Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
zum Beispiel: Anerkennung, Erhöhung oder Herabsetzung eines Grades der Behinderung durch das ZBFS, Merkzeichen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
zum Beispiel: Entschädigung bei Unfällen in der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg und bei Berufskrankheiten, Verletztengeld und Verletztenrente - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
zum Beispiel: Hilfsmittel und Heilbehandlung für Kassenpatienten, Krankengeld und medizinische Reha (wie „Kur“) - Gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI)
zum Beispiel: Anerkennung eines Pflegegrades, Leistungen für Pflegebedürftige (wie Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Pflegegeld, Pflegedienst und Pflegeheim) - Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
zum Beispiel: Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld sowie Sperrzeiten und Sanktionen (Agentur für Arbeit), Gleichstellung - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
zum Beispiel: Bürgergeld über das Jobcenter - Sozialhilferecht und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
zum Beispiel: Sozialhilfe und Grundsicherung bei geringer Alters- oder Erwerbsminderungsrente, Hilfe zur Pflege bei Bedürftigkeit - Soziales Entschädigungsrecht (SGB XIV, SVG, IfSG)
zum Beispiel: Entschädigung von Opfern bei Gewalttaten und Anschlägen, Entschädigung von Kriegs- und Wehrdienstopfern, Entschädigung bei Impfschäden, Soldatenversorgung
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 7 Euro im Monat.
VdK-Mitglieder können sofort nach Eintritt die Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Unsere Sozialrechtsberatung und das Antragsverfahren sind für unsere Mitglieder grundsätzlich kostenfrei. Es entstehen für Sie erst dann zusätzliche Kosten, wenn wir Sie sozialrechtlich in einem Widerspruchs-, Klage- oder Berufungsverfahren vertreten. Je nach Mitgliedsdauer reduzieren sich die Kosten für Sie.
Mit Beschluss des Landesausschusses vom 23.11.2024 wurde auf Grundlage von § 10 Absatz 2 unserer Vereinssatzung folgende Kostenpauschalen als Eigenbeteiligung der Mitglieder für Widerspruchs-, Klage- oder Berufungsverfahren festgelegt:
Das Widerspruchsverfahren kostet einmalig 70 Euro.
- ab 10 Jahren Mitgliedschaft: 40 Euro
- ab 15 Jahren Mitgliedschaft: 15 Euro
- ab 20 Jahren Mitgliedschaft: 5 Euro
- ab 30 Jahren Mitgliedschaft: 0 Euro
Das Klageverfahren kostet einmalig 90 Euro.
- ab 10 Jahren Mitgliedschaft: 60 Euro
- ab 15 Jahren Mitgliedschaft: 30 Euro
- ab 20 Jahren Mitgliedschaft: 20 Euro
- ab 30 Jahren Mitgliedschaft: 0 Euro
Das Berufungsverfahren kostet einmalig 130 Euro.
- ab 10 Jahren Mitgliedschaft: 100 Euro
- ab 15 Jahren Mitgliedschaft: 60 Euro
- ab 20 Jahren Mitgliedschaft: 40 Euro
- ab 30 Jahren Mitgliedschaft: 0 Euro
Wenn Sie weniger als ein Jahr bei uns Mitglied sind, erheben wir bis zu zwei Jahresbeiträge im Voraus.
Weitere Details finden Sie unter folgendem Link:
Externer Link:https://bayern.vdk.de/angebote/rechtsberatung/