Rechtsberatung

Eine individuelle Beratung und Vertretung im Sozialrecht ist die Domäne des Sozialverbands VdK Bayern. 

Nah und kompetent: Die Rechtsberatung beim VdK Bayern

Verschaffen Sie sich mithilfe unserer Sozialrechtsberaterinnen und -berater Klarheit über Ihre sozialrechtlichen Ansprüche. Das VdK-Team vor Ort bringt Ihre Anträge und Widersprüche erfolgreich auf den Weg. Denn unseren Expertinnen und Experten macht im Sozialrecht so schnell niemand etwas vor. Ein weiterer Vorteil für Sie: Eine Geschäftsstelle des Sozialverbands VdK Bayern ist ganz in Ihrer Nähe. 

Bei konkreten Fallfragen und einzuhaltenden Fristen vereinbaren Sie am besten gleich einen Beratungstermin bei der für Sie Externer Link:zuständigen VdK-Geschäftsstelle.

Unsere Kompetenz in Zahlen

  • Etwa
    122000000
    an Nachzahlungen erstritten wir für unsere Mitglieder 2024.
  • Über
    382.000
    Rechtsberatungen im Jahr 2024

Fragen und Antworten zur Rechtsberatung

Unsere VdK-Rechtsexperten vertreten Sie in folgenden Rechtsgebieten:

  • Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
    zum Beispiel: gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie medizinische und berufliche Reha (wie „Kur“ und Umschulung)
  • Rehabilitation und Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
    zum Beispiel: Anerkennung, Erhöhung oder Herabsetzung eines Grades der Behinderung durch das ZBFS, Merkzeichen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung
  • Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
    zum Beispiel: Entschädigung bei Unfällen in der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg und bei Berufskrankheiten, Verletztengeld und Verletztenrente
  • Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
    zum Beispiel: Hilfsmittel und Heilbehandlung für Kassenpatienten, Krankengeld und medizinische Reha (wie „Kur“)
  • Gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI)
    zum Beispiel: Anerkennung eines Pflegegrades, Leistungen für Pflegebedürftige (wie Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Pflegegeld, Pflegedienst und Pflegeheim)
  • Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
    zum Beispiel: Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld sowie Sperrzeiten und Sanktionen (Agentur für Arbeit), Gleichstellung
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
    zum Beispiel: Bürgergeld über das Jobcenter
  • Sozialhilferecht und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
    zum Beispiel: Sozialhilfe und Grundsicherung bei geringer Alters- oder Erwerbsminderungsrente, Hilfe zur Pflege bei Bedürftigkeit
  • Soziales Entschädigungsrecht (SGB XIV, SVG, IfSG)
    zum Beispiel: Entschädigung von Opfern bei Gewalttaten und Anschlägen, Entschädigung von Kriegs- und Wehrdienstopfern, Entschädigung bei Impfschäden, Soldatenversorgung

Damit wir schnell und umfassend für Sie tätig werden können, bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen zu Ihrem Beratungstermin mit. 

Bitte beachten bei einer Terminvereinbarung in unseren Geschäftsstellen:

  • Vereinbaren Sie im Vorfeld persönlich oder telefonisch einen Termin mit Ihrer Externer Link:Kreisgeschäftsstelle.
  • Zu diesem Beratungstermin bringen Sie bitte alle Ihren Fall betreffenden Unterlagen mit.
  • Wenn wir für Sie Widerspruch oder Klage einlegen sollen, brauchen wir zwingend den aktuellen Bescheid und/oder Widerspruchsbescheid.
  • Bei Rentenberatungen legen Sie uns bitte eine aktuelle Rentenauskunft vor. Diese können Sie direkt bei derExterner Link: Deutschen Rentenversicherung anfordern.

Mitglieder, die gehörlos sind, bitten wir, am besten schriftlich (per FAX oder E-Mail) einen Termin zu vereinbaren. Wir arbeiten mit der Firma Verbavoice zusammen.

Unsere Sozialrechtsberatung und das Antragsverfahren sind für unsere Mitglieder grundsätzlich kostenfrei. Es entstehen für Sie erst dann zusätzliche Kosten, wenn wir Sie sozialrechtlich in einem Widerspruchs-, Klage- oder Berufungsverfahren vertreten. Je nach Mitgliedsdauer reduzieren sich die Kosten für Sie.

Mit Beschluss des Landesausschusses vom 23.11.2024 wurde auf Grundlage von § 10 Absatz 2 unserer Externer Link:Vereinssatzung folgende Kostenpauschalen als Eigenbeteiligung der Mitglieder für Widerspruchs-, Klage- oder Berufungsverfahren festgelegt:

Das Widerspruchsverfahren kostet einmalig 70 Euro.

  • ab 10 Jahren Mitgliedschaft: 40 Euro
  • ab 15 Jahren Mitgliedschaft: 15 Euro
  • ab 20 Jahren Mitgliedschaft: 5 Euro
  • ab 30 Jahren Mitgliedschaft: 0 Euro

Das Klageverfahren kostet einmalig 90 Euro.

  • ab 10 Jahren Mitgliedschaft: 60 Euro
  • ab 15 Jahren Mitgliedschaft: 30 Euro  
  • ab 20 Jahren Mitgliedschaft: 20 Euro
  • ab 30 Jahren Mitgliedschaft: 0 Euro

Das Berufungsverfahren kostet einmalig 130 Euro.

  • ab 10 Jahren Mitgliedschaft: 100 Euro
  • ab 15 Jahren Mitgliedschaft: 60 Euro
  • ab 20 Jahren Mitgliedschaft: 40 Euro
  • ab 30 Jahren Mitgliedschaft: 0 Euro

Wenn Sie weniger als ein Jahr bei uns Mitglied sind, erheben wir bis zu zwei Jahresbeiträge im Voraus. 

Der Sozialverband VdK Bayern ermöglicht die sichere Übertragung von Unterlagen durch Mitglieder an ihre zuständige VdK-Geschäftsstelle. Über unser Online-Formular können Sie Ihrer Geschäftsstelle einfach und bequem die erforderlichen Schriftstücke zu Ihrem Anliegen (zum Beispiel ärztliche Bescheinigungen, Atteste, Bescheide) zukommen lassen. Wie Sie Ihre Unterlagen hochladen können, zeigen wir Ihnen in unserem Externer Link:Service-Bereich.

Ihr Ansprechpartner vor Ort

Sie brauchen einen Beratungstermin? Oder Hilfe beim Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren?

Die richtige Stelle in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Externer Link:Geschäftsstellensuche.

Jetzt Mitglied werden!

Werden Sie Mitglied, wenn es darum geht, Ihr Recht gegenüber den Behörden oder Sozialversicherungsträgern durchzusetzen. Wir vertreten Sie auch vor dem Sozialgericht – und zwar durch alle Instanzen.

Musterschreiben zur Fristwahrung

In dringenden Fällen können Sie gegen einen Bescheid selbst Widerspruch einlegen oder gegen eine Klage oder ein Urteil des Sozialgerichts selbst Berufung zur Fristwahrung erheben. Verwenden Sie dafür unsere Musterschreiben.

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