KontaktVdK-Kreisgeschäftsstelle Aschaffenburg-Alzenau
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
In der VdK-Kreisgeschäftsstelle beraten wir unsere Mitglieder in folgenden Bereichen:
Sie haben Fragen zum Sozialrecht? Rechtsberatungen finden ausschließlich in unseren VdK-Kreisgeschäftsstellen statt. Vereinbaren Sie gerne einen Termin bei unseren Kolleginnen und Kollegen:
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Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Damit wir schnell und umfassend für Sie tätig werden können, bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zu Ihrem Beratungstermin mit:
Mitglieder, die gehörlos sind, bitten wir, am besten schriftlich (per FAX oder E-Mail) einen Termin zu vereinbaren. Wir arbeiten mit der Firma Verbavoice zusammen.
In dringenden Fällen können Sie gegen einen Bescheid selbst Widerspruch einlegen oder gegen eine Klage oder ein Urteil des Sozialgerichts selbst Berufung zur Fristwahrung erheben. Verwenden Sie dafür unsere Musterschreiben.
Hinweis: Die von Ihnen unterschriebenen Musterschreiben zur Fristwahrung können nur per Post oder per Fax eingereicht werden. Per E-Mail ist das nicht möglich.
Unsere Sozialrechtsberatung und das Antragsverfahren sind für unsere Mitglieder grundsätzlich kostenfrei. Es entstehen für Sie erst dann zusätzliche Kosten, wenn wir Sie sozialrechtlich in einem Widerspruchs-, Klage- oder Berufungsverfahren vertreten. Je nach Mitgliedsdauer reduzieren sich die Kosten für Sie.
Mit Beschluss des Landesausschusses vom 24.11.2024 wurde auf Grundlage von § 10 Absatz 2 unserer Externer Link:Vereinssatzung folgende Kostenpauschalen als Eigenbeteiligung der Mitglieder für Widerspruchs-, Klage- oder Berufungsverfahren festgelegt:
Das Widerspruchsverfahren kostet einmalig 70 Euro.
Das Klageverfahren kostet einmalig 90 Euro.
Das Berufungsverfahren kostet einmalig 130 Euro.
Wenn Sie weniger als ein Jahr bei uns Mitglied sind, erheben wir bis zu zwei Jahresbeiträge im Voraus.
In der VdK-Kreisgeschäftsstelle beraten wir unsere Mitglieder in folgenden Bereichen:
Gesetzliche Rentenversicherung (SGBkurz fürSozialgesetzbuch VI)
zum Beispiel: gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie medizinische und berufliche Reha (zum Beispiel „Kur“ und Umschulung)
Rehabilitation und Schwerbehindertenrecht (SGBkurz fürSozialgesetzbuch IX)
zum Beispiel: Anerkennung, Erhöhung oder Herabsetzung eines Grades der Behinderung durch das Zentrum Bayern Familie Soziales, Merkzeichen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung
Gesetzliche Unfallversicherung (SGBkurz fürSozialgesetzbuch VII)
zum Beispiel: Entschädigung bei Unfällen in der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg und bei Berufskrankheiten, Verletztengeld und Verletztenrente
Gesetzliche Krankenversicherung (SGBkurz fürSozialgesetzbuch V)
zum Beispiel: Hilfsmittel und Heilbehandlung für Kassenpatienten und -patientinnen, Krankengeld und medizinische Reha (zum Beispiel „Kur“)
Gesetzliche Pflegeversicherung (SGBkurz fürSozialgesetzbuch XI)
zum Beispiel: Anerkennung eines Pflegegrades, Leistungen für Pflegebedürftige (wie Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Pflegegeld, Pflegedienst und Pflegeheim)
Arbeitsförderungsrecht (SGBkurz fürSozialgesetzbuch III)
zum Beispiel: Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld sowie Sperrzeiten und Sanktionen (Agentur für Arbeit), Gleichstellung
Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGBkurz fürSozialgesetzbuch II)
zum Beispiel: Bürgergeld über das Jobcenter
Sozialhilferecht und Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung (SGBkurz fürSozialgesetzbuch XII)
zum Beispiel: Sozialhilfe und Grundsicherung bei geringer Alters- oder Erwerbsminderungsrente, Hilfe zur Pflege bei Bedürftigkeit
Soziales Entschädigungsrecht (SGBkurz fürSozialgesetzbuch XIV, SVG, IfSG)
zum Beispiel: Entschädigung von Opfern bei Gewalttaten und Anschlägen, Entschädigung von Kriegs- und Wehrdienstopfern, Entschädigung bei Impfschäden, Soldatenversorgung