KontaktVdK-Kreisgeschäftsstelle Aschaffenburg-Alzenau
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 UhrFreitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
In der VdK-Kreisgeschäftsstelle beraten wir unsere Mitglieder in folgenden Bereichen:
Sie haben Fragen zum Sozialrecht? Rechtsberatungen finden ausschließlich in unseren VdK-Kreisgeschäftsstellen statt. Vereinbaren Sie gerne einen Termin bei unseren Kolleginnen und Kollegen:
In der VdK-Kreisgeschäftsstelle beraten wir unsere Mitglieder in folgenden Bereichen:
Gesetzliche Rentenversicherung (SGBkurz fürSozialgesetzbuch VI)
zum Beispiel: gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie medizinische und berufliche Reha (zum Beispiel „Kur“ und Umschulung)
Rehabilitation und Schwerbehindertenrecht (SGBkurz fürSozialgesetzbuch IX)
zum Beispiel: Anerkennung, Erhöhung oder Herabsetzung eines Grades der Behinderung durch das Zentrum Bayern Familie Soziales, Merkzeichen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung
Gesetzliche Unfallversicherung (SGBkurz fürSozialgesetzbuch VII)
zum Beispiel: Entschädigung bei Unfällen in der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg und bei Berufskrankheiten, Verletztengeld und Verletztenrente
Gesetzliche Krankenversicherung (SGBkurz fürSozialgesetzbuch V)
zum Beispiel: Hilfsmittel und Heilbehandlung für Kassenpatienten und -patientinnen, Krankengeld und medizinische Reha (zum Beispiel „Kur“)
Gesetzliche Pflegeversicherung (SGBkurz fürSozialgesetzbuch XI)
zum Beispiel: Anerkennung eines Pflegegrades, Leistungen für Pflegebedürftige (wie Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Pflegegeld, Pflegedienst und Pflegeheim)
Arbeitsförderungsrecht (SGBkurz fürSozialgesetzbuch III)
zum Beispiel: Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld sowie Sperrzeiten und Sanktionen (Agentur für Arbeit), Gleichstellung
Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGBkurz fürSozialgesetzbuch II)
zum Beispiel: Bürgergeld über das Jobcenter
Sozialhilferecht und Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung (SGBkurz fürSozialgesetzbuch XII)
zum Beispiel: Sozialhilfe und Grundsicherung bei geringer Alters- oder Erwerbsminderungsrente, Hilfe zur Pflege bei Bedürftigkeit
Soziales Entschädigungsrecht (SGBkurz fürSozialgesetzbuch XIV, SVG, IfSG)
zum Beispiel: Entschädigung von Opfern bei Gewalttaten und Anschlägen, Entschädigung von Kriegs- und Wehrdienstopfern, Entschädigung bei Impfschäden, Soldatenversorgung