Arbeit und Inklusion

Das Foto zeigt eine Frau und einen Mann an einem Tisch. Beide nehmen teil an einer Schulung zum Schwerbehindertenrecht.
Teilnehmende unseres Schulungsprogramm bei der Gruppenarbeit. © VdK Bayern

Seminare „Arbeit und Inklusion"

Zu den Angeboten des Ressorts Leben mit Behinderung im VdK Bayern gehören die Veranstaltungen nach dem Sozialgesetzbuch SGBkurz fürSozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen).

An wen richten sich die Seminare?

Unsere Seminare richten sich an alle Schwerbehindertenvertrauenspersonen (SBVkurz fürSchwerbehindertenvertretung), ihre Vertreterinnen und Vertreter, Inklusionsbeauftragte, Personal- und Betriebsräte sowie in der Behindertenarbeit tätige Personen, die sich mit dem Themenbereich Arbeit und Inklusion befassen möchten. Eingeladen sind Personen aus Unternehmen, Betrieben, Institutionen und Behörden sowohl der Privatwirtschaft als auch des öffentlichen Bereichs.

Was für Inhalte werden vermittelt?

Im Grundseminar vermitteln wir rechtliche Grundlagen des SGBkurz fürSozialgesetzbuch IX, die für Ihre Arbeit als Schwerbehindertenvertretung und zur Unterstützung Ihrer Kolleginnen und Kollegen mit Schwerbehinderung wichtig sind. In den Aufbauseminaren bilden unsere Referentinnen und Referenten Sie in Themen weiter, auf die Sie in Ihrer täglichen Arbeit regelmäßig stoßen.

Wer führt durch die Schulungen?

Ziel unserer Seminare ist, dass Sie sich entsprechend Ihrer bisherigen Vorkenntnisse und Arbeitserfahrungen weiterbilden und Ihr Wissen durch den Austausch mit Referentinnen und Referenten sowie mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern praxisnah und aktuell auffrischen.

Es wirken Fachreferenten und -referentinnen mit aus den folgenden Bereichen: 

  • Sozialverband VdK Bayern e. V.
  • Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
  • Suchtberatungsstellen
  • Integrationsfachdienst
  • Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
  • freiberufliche Bildungsreferenten/-innen 

Wie melde ich mich an?

Vor Ihrer verbindlichen Anmeldung beantragen Sie bei Ihrer Geschäftsleitung die Freistellung vom Dienst sowie die Kostenübernahme. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem aktuellen Seminarprogramm. 

Inklusionsbeauftragte gem. § 181 SGBkurz fürSozialgesetzbuch IX und andere (z. B. in Kliniken und Krankenhäusern) tätige Sozialdienstmitarbeiter/-innen klären mit der Geschäftsleitung die Freistellung vom Dienst und die Kostenübernahme.

Bitte melden Sie sich online für das gewünschte Seminar an unter: Externer Link:www.vdk-bayern-seminare.de/programm/arbeit-und-inklusion

Info-Broschüre „Arbeit und Inklusion"

Mit unserer Informationsbroschüre geben wir Ihnen einen Überblick, welche Angebote es für schwerbehinderte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen oder für Arbeitgeber, die einen Mitarbeiter mit Behinderung einstellen möchten, gibt.

Rechtsberatung

Sozialrecht ist unsere Stärke. Die VdK-Rechtsberatung auf den Gebieten Rente, Externer Link:Behinderung, Gesundheit und Pflege ist einzigartig – auch im Preis-Leistungsverhältnis. Erfahrene Experten helfen VdK-Mitgliedern durch den Paragrafendschungel.