Kategorie Tipp

Einbrechern einen Riegel vorschieben

Von: Petra J. Huschke

Gerade zur Urlaubszeit stellt sich die Frage: Wie können Einbrüche verhindert werden? Die richtige Sicherungstechnik an Türen und Fenstern sowie Vorkehrungen wie Alarmanlagen können durchaus abschrecken. 

 
Das Foto zeigt einen jungen Mann beim Versuch in ein Haus einzubrechen.
Ungesicherte Kellerschächte machen es Einbrechern leicht. Diese sollten verschlossen werden. © www.k-einbruch.de

„Ein Einbruch in die eigenen vier Wände ist für viele Menschen ein großer Schock. Die Verletzung der Privatsphäre, das verloren gegangene Sicherheitsgefühl oder auch schwerwiegende psychische Folgen, die nach einem Einbruch auftreten können, sind für die Betroffenen meist schlimmer als der rein materielle Schaden“, heißt es im Internetauftritt Externer Link:www.k-einbruch.de, der von der Polizei empfohlen wird und produktneutrale Informationen zum Einbruchschutz bietet.

Die Zeit stehlen

Für das Jahr 2021 verzeichnete die bundesweite Polizeiliche Kriminalstatistik 54 236 Fälle einschließlich der Einbruchversuche. Nur jeder fünfte Fall wurde aufgeklärt. Es gibt aber auch eine gute Nachricht: 2021 scheiterten 48,7 Prozent der Wohnungseinbrüche. Denn Einbrecher nehmen sich gerne alles, nur keine Zeit. Statistisch gesehen bricht fast jeder Einbrecher nach zwei bis drei Minuten einen Einbruchversuch ab, da das Risiko steigt, entdeckt zu werden. „Wirksamer Einbruchschutz verfolgt immer das Ziel, dem Einbrecher die Zeit zu stehlen“, betont Kriminaloberrat Arno Helfrich vom Kriminalfachdezernat 10, München. Helfrich ist dort für Kriminalprävention und Opferschutz zuständig.

Man stelle sich nur folgende Situation vor: Wohnungen, die sich im Erdgeschoss befinden, werden meistens durch die Fenster oder Balkontür aufgebrochen – von Einbrechern am liebsten ohne viel Lärm und möglichst schnell. Helf­rich rät hier dazu, Schwachstellen an Türen und Fenstern mit Zusatzschlössern, aufbruchsicheren Fensterbeschlägen oder auch absperrbaren Fenstergriffen zu verbessern.

„Eine Alarmanlage kann eine Ergänzung sein und den ein oder anderen Täter abschrecken“, sagt der Polizist, dann sei aber der Einbau durch eine Fachfirma ratsam. Eine Videokamera mache nur mit einer Aufzeichnungsmöglichkeit Sinn, so Helfrich. Weiterer Tipp: Hecken auf Augenhöhe halten, das Grundstück mit gedämpftem Dauerlicht oder Scheinwerfern mit Bewegungsmeldern beleuchten oder bei längerer Abwesenheit auf einen „wachsamen“ Nachbarn zählen, der regelmäßig nach dem Rechten sieht, Jalousien schließt beziehungsweise öffnet und den Briefkasten leert.

Nicht fahrlässig handeln

„Vor dem Verlassen von Haus oder Wohnung müssen Sie alle Fenster und die Türe abschließen“, so Helfrich. „Zwar kommt eine Hausratversicherung für bestimmte Kosten nach einem Einbruch auf, jedoch müssen Sie teilweise nachweisen, dass Sie nicht fahrlässig gehandelt haben.“ Ein gekipptes Fenster oder eine Tür, die man nur ins Schloss hat fallen lassen, könnten bereits verhindern, dass die Hausratversicherung für die Kosten aufkommt.

Auch obere Etagen und Kellerfenster dürfen laut Helfrich nicht außer Acht gelassen werden. Aufstiegshilfen wie Mülltonnen oder Gartenmöbel solle man Einbrechern nicht anbieten und vor allem die Kellerschächte sichern. „Mechanische Sicherungen sollten in den Planungen an oberster Stelle stehen“, sagt Helfrich. Hierfür gebe es zertifizierte Bauteile und Fachfirmen.

Was von der Polizei zum Einbruchschutz speziell empfohlen wird, steht umfassend auf der ­bereits erwähnten Webseite Externer Link:www.k-einbruch.de. Außerdem erfährt man, wie der Staat Einbruchschutz im Rahmen der KfWkurz fürKreditanstalt für Wiederaufbau-­Programme „Einbruchschutz-­Investitionszuschuss (455-E)“ ­sowie „Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)“ unterstützt. Förderfähig sind Materialkosten und Handwerkerleistungen bis maximal 1600 Euro.

Konfrontation meiden

Und wie sollte man sich verhalten, wenn man während eines Einbruchs zu Hause ist und Einbrecher bemerkt? „Vermeiden Sie jede Konfrontation und spielen Sie nicht den Helden“, sagt Helfrich. Und: „Falls die Situation es ermöglicht, verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei.“