Kategorie VdK-Zeitung Sozialpolitik

Eine Stimme für Europa

Von: Dr. Bettina Schubarth

Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland entscheiden am 9. Juni auch über europäische Sozialpolitik. VdK-Landesvorsitzende Verena Bentele ruft die VdK-Mitglieder dazu auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Auf dem Foto sieht man VdK-Präsidentin und Landesvorsitzende Verena Bentele.
© Susie Knoll

Bei der Europawahl gibt es in Bayern zwei Premieren. Erstmals dürfen im Freistaat 16- und 17-Jährige wählen. Anders als bei Kommunal- und Landtagswahlen. Hier hält die Staatsregierung immer noch an einem Mindestwahlalter von 18 Jahren fest. „Die Europawahl wird zeigen, dass junge Menschen verantwortungsvoll mit ihrem Wahlrecht umgehen“, ist VdK-Landesvorsitzende Verena Bentele überzeugt. Der VdK ist Teil des Bündnisses „Vote 16“, das sich für eine Absenkung des Wahlalters in Bayern einsetzt. 

Neue Wahlberechtigte

Die zweite Neuerung: Menschen in Vollbetreuung sind jetzt ebenfalls im Wählerverzeichnis aufgeführt und stimmberechtigt. Bereits 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ihr bis dahin geltender Ausschluss von Wahlen ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte war. 

Jan Gerspach, Leiter des VdK-Ressorts „Leben mit Behinderung“, begrüßt die Neuerung: „Menschen in Vollbetreuung haben damit die Möglichkeit, gleichberechtigt am politischen Leben teilzuhaben, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention fordert.“ Wenn jemand beispielsweise nicht lesen oder aufgrund einer Behinderung den Wahlschein nicht selbstständig ausfüllen kann, darf er oder sie sich von einer anderen Person begleiten lassen.

Bei der Europawahl haben Wahlberechtigte nur eine Stimme. Man muss sich zwischen den Listen der Parteien entscheiden, kann also keine Person direkt wählen. Die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf den Listen wird von den Parteien selbst festgelegt und bestimmt, wer ins Parlament kommt. Insgesamt stellt Deutschland 96 der 720 Abgeordneten und ist damit die größte Ländergruppe.

Die Sozialversicherungssysteme sind Sache der einzelnen EU-Staaten. Dennoch wirken sich sozialpolitische EU-Entscheidungen aus. Die Mitgliedsstaaten legten 2017 Mindeststandards bei Renten, Löhnen oder Arbeitslosenhilfe fest. Dies sind wichtige Orientierungslinien, auch für die Arbeit des Sozialverbands VdK. Dazu ein paar Beispiele:

Aktuell liegt der deutsche Mindestlohn bei 12,41 Euro. Die EU-Mindestlohnrichtlinie schlägt aber vor, dass dieser 60 Prozent des mittleren Lohns beträgt. In Deutschland wären dies 14 Euro – der Betrag, den auch der VdK fordert. „Die EU- Richtlinie hilft uns bei der Argumentation vor der deutschen Politik“, erklärt VdK-Landesvorsitzende Verena Bentele. 

Die EU-Richtlinie zur Tarifbindung stützt in Bayern die VdK-Forderung nach einem Tariftreuegesetz, gegen das sich die Staatsregierung immer noch stellt.

Für Menschen mit Behinderung setzt sich der Sozialverband VdK für einen EU-weit gültigen Behindertenausweis ein. Bislang werden nationale Behindertenausweise in anderen EU-Ländern meist nicht akzeptiert. Vergünstigungen werden deshalb trotz anerkannter Behinderung im EU-Ausland oft nicht gewährt. Dies soll sich jedoch bald ändern.

Verena Bentele appelliert an die VdK-Mitglieder: 

Gehen Sie am 9. Juni zur Europawahl. Setzen Sie ein Zeichen für ein friedliches und demokratisches Europa. 

Verena Bentele, VdK-Landesvorsitzende