Forderungen des Sozialverbands VdK Bayern zur Landtagswahl 2023
Vor der Landtagswahl lud der VdK am 21. Juli 2023 zur zentralen Großveranstaltung in die Große Meistersingerhalle nach Nürnberg ein. Nach der Begrüßung durch VdK-Landesgeschäftsführer Michael Pausder stellte Landesvorsitzende Verena Bentele den Politikerinnen und Politikern die VdK-Forderungen vor und ging anschließend mit ihnen in die Diskussionsrunde.
Das Podium war hochkarätig besetzt:
Ulrike Scharf (CSUkurz fürChristlich-Soziale Union), Sozialministerin; Hubert Aiwanger (Freie Wähler), stellvertretender Ministerpräsident und Wirtschaftsminister; Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag; Florian von Brunn, Fraktionsvorsitzender der SPDkurz fürSozialdemokratische Partei Deutschlands im Landtag; Martin Hagen, Fraktionsvorsitzender der FDPkurz fürFreie Demokratische Partei im Landtag. Die Diskussionsrunde moderierte Caro Matzko, bekannt aus dem BR-Fernsehen („Ringlstetter“). Für musikalische Unterhaltung sorgte ab 11 Uhr die fränkische Band „Boxgalopp“.
Die Veranstaltung war barrierefrei gestaltet. So engagierten sich Alexa Dölle und Katharina Metzner als Gebärdensprachdolmetscherinnen.
Unsere Forderungen
Wegen der hohen Lebenshaltungskosten bleiben in Bayern immer mehr Menschen auf der Strecke. Die bayerische Armutsgefährdungsschwelle liegt bei 1237 Euro im Monat. Insgesamt leben 15,8 Prozent der bayerischen Bevölkerung unterhalb dieser Schwelle. Altersarmut ist in Bayern ein brennendes Problem. 19,7 Prozent der Männer über 65 sind armutsgefährdet, bei den Frauen sogar 26,5 Prozent. In keinem anderen Bundesland leben so viele arme alte Frauen wie in Bayern. Schon in den Vorkrisen-Jahren war die soziale Kluft in Bayern groß, sie wächst jetzt immer schneller.
Der VdK Bayern fordert:
Aufstockung von Sozialleistungen
Die Erhöhung der Regelsätze beim neuen Externer Link:Bürgergeld auf 502 Euro wird dem tatsächlichen Bedarf armer Haushalte immer noch nicht gerecht, besonders nicht in Ballungsräumen. Der VdK fordert eine stärkere Regionalisierung von Regelsätzen. Wo die Lebenshaltungskosten hoch sind, muss die Externer Link:Grundsicherung höher sein. Das Externer Link:Sozialgesetzbuch sieht solche Spielräume vor, sie sollten genutzt werden.
Unkomplizierter Zugang für Leistungen
Zahlreiche Menschen beantragen ihnen zustehende Externer Link:Sozialleistungen nicht, aus Scham oder Nichtwissen. Viele dieser Leistungen, wie Wohngeld, Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter, liegen im Verantwortungsbereich von Land, Kreisen oder Kommunen. Der VdK Bayern fordert, dass alle Leistungsberechtigten auf dem Postweg informiert werden, was ihnen zusteht. Zusätzlich muss es eine bayerische Offensive für mehr Personal und eine Optimierung der Abläufe in den Behörden geben, um unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeiten wie bei Wohngeldanträgen zu verkürzen.
Mieten müssen bezahlbar sein
Selbst mit einem Durchschnittseinkommen kann man sich in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt die Mieten oft nicht mehr leisten. Der VdK Bayern fordert die unbefristete Gültigkeit der 2025 auslaufenden Regelungen der bayerischen Mieterschutzverordnung zum Schutz vor Mieterhöhungen oder Wuchermieten. Beim Bürgergeld muss der Spielraum dafür, was als „angemessene Miete“ gilt, deutlich ausgeweitet werden. Sonst können die Mieten nur auf Kosten von Lebensmitteln oder einer warmen Wohnung bezahlt werden.
Faire Bezahlung verhindert Altersarmut
Bayern ist neben Sachsen das einzige Bundesland ohne eigenes Tariftreuegesetz. Damit kommt der Freistaat seiner Vorbildfunktion nicht nach, bei der Vergabe von Aufträgen nur Unternehmen zu berücksichtigen, die nach Tarif bezahlen. 17 Prozent aller abhängig Beschäftigten in Bayern sind im Niedriglohnsektor beschäftigt, das sind 1,1 Millionen Menschen. Deren Stundenlohn liegt unter 12,50 Euro brutto. Derzeit alimentiert der Staat zahlreiche Niedrigeinkommen mit der Aufstockung durch das Bürgergeld. Für die Betroffenen ist das frustrierend. Trotz Arbeit sind und bleiben sie arm – jetzt und später in der Rente.
Bayerischen Armutsbeauftragten einsetzen
Der VdK Bayern fordert die Einsetzung eines oder einer bayerischen Armutsbeauftragten. Angesichts der Zuspitzung der sozialen Situation braucht es an höchster Stelle eine Person, die ressortübergreifend alle gesetzlichen Vorhaben, Neufassungen von Vorschriften etc. auf deren Armutsfestigkeit abklopft. In die Zuständigkeit sollte auch die Erstellung eines jährlichen Sozialberichts fallen, damit aufgrund aktueller Zahlen schneller fundierte sozialpolitische Entscheidungen getroffen werden können.
81 Prozent der Pflegebedürftigen werden in Bayern zu Hause versorgt. Um sie kümmern sich mehr als 900.000 Angehörige. Wer dieses System erhalten will, muss für bessere Rahmenbedingungen in der Nächstenpflege sorgen. Denn so erfüllend dieses Kümmern in der Familie ist, so sehr führt es Angehörige an ihre Grenzen, gesundheitlich und finanziell. Ohne den Ausbau von finanzierbaren Entlastungsangeboten werden immer weniger Menschen die Nächstenpflege übernehmen. Pflegeangebote müssen viel stärker regional und kommunal geplant und nicht dem freien Spiel der Wirtschaft überlassen werden.
Der VdK Bayern fordert:
Recht auf Tagespflege
Nächstenpflege und Kindererziehung müssen denselben gesellschaftlichen Stellenwert bekommen. Der VdK fordert ein Recht auf einen Tagespflegeplatz für jeden Pflegebedürftigen in Bayern. In der Tagespflege erleben Pflegebedürftige andere soziale Beziehungen, bekommen Anregungen und sind fachlich gut versorgt. Angehörige können Pflege und Beruf vereinbaren und so der eigenen Armut vorbeugen oder ein paar Stunden einfach verschnaufen. Dafür müssen die Tagespflegeeinrichtungen in Bayern massiv ausgebaut werden. Auch Kommunen müssen sich stärker als Träger engagieren. Die Nachtpflege muss in Bayern erst etabliert werden. Besondere Fördertöpfe müssen Einrichtungen ermuntern, diese Form der Betreuung anzubieten.
Feste Quote für Kurzzeitpflege
Viele pflegende Angehörige verzichten auf Urlaub oder verschieben wichtige medizinische Behandlungen, weil sie nicht wissen, wo sie die pflegebedürftige Person unterbringen können. Die bisherige Förderung der Staatsregierung für Kurzzeitpflegeplätze hat noch zu wenig erreicht. Der VdK Bayern fordert daher, dass jedes Pflegeheim verpflichtet werden muss, einen festen Teil seiner Pflegeplätze, nämlich fünf Prozent, als Kurzzeitpflegeplätze vorzuhalten. Dafür müssen die Einrichtungen Ausgleichszahlungen erhalten, wenn die Plätze unbesetzt bleiben sollten.
Hilfe im Haushalt ermöglichen
Gerade in frühen Stadien der Pflegebedürftigkeit ist die gelegentliche Hilfe im Haushalt zentral, um weiterhin selbstständig leben zu können. Der Zugang zu haushaltsnahen Dienstleistungen, die ab Pflegegrad 1 für 125 Euro im Monat abgerufen werden können, muss in Bayern deutlich unbürokratischer werden. Die hohen Zugangshürden für Anbieter schrecken viele ab, hier Angebote zu schaffen. Das muss sich dringend ändern. Auch Menschen aus der Nachbarschaft sollten unkompliziert ihre Dienste bei Einkäufen, Wäsche versorgen oder Putzen anbieten können.
Ein Pflegestützpunkt pro Landkreis bis 2025
Jedem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen steht gesetzlich eine wohnortnahe neutrale Pflegeberatung zu. Doch ob diese zu bekommen ist, hängt in Bayern stark von der Region ab. Während in Oberbayern der Ausbau von Pflegestützpunkten inzwischen fast abgeschlossen ist, haben Familien in Oberfranken, Niederbayern und der Oberpfalz meistens Pech. Der VdK fordert, dass bis Ende 2025 in jedem bayerischen Landkreis mindestens ein Pflegestützpunkt errichtet wird.
Infoportal zu Pflege- und Betreuungsangeboten
Die Suche nach einem Platz im Pflegeheim, einem Kurzzeitpflegeplatz oder einem ambulanten Pflegedienst führt regelmäßig zu einem Telefonmarathon für die Betroffenen. Eine bundesweite Lösung ist nicht in Sicht. Der VdK fordert daher den Aufbau eines barrierefreien, elektronischen und einheitlichen Informationsportals für Bayern. Diese Plattform soll sämtliche freien und verfügbaren Kapazitäten der bayerischen Anbieter und Träger aufzeigen und das Angebot und Leistungsspektrum von ambulanter und stationärer Pflege, für Betreuung, Alltagsunterstützungen sowie weiterer Hilfs- und Unterstützungsangebote abbilden.
Pflegelohn statt Pflegearmut
Nach einer Studie, die der VdK Deutschland in Auftrag gegeben hat, ist jeder fünfte pflegende Angehörige armutsgefährdet, bei pflegenden Frauen sogar jede Vierte. Der VdK fordert deshalb einen Pflegelohn für die pflegende Person, damit Angehörigenpflege kein Armutsrisiko ist. Mindestens müssen Pflegezeiten genauso hoch in der gesetzlichen Rente angerechnet werden wie Kindererziehungszeiten.
Das Versprechen „Bayern barrierefrei 2023“, das vor zehn Jahren gegeben wurde, fliegt der Staatsregierung gerade um die Ohren. Externer Link:Barrierefreiheit ist nicht nur ein Thema von Menschen mit Externer Link:Behinderung. In einer älter werdenden Bevölkerung wird Barrierefreiheit zu einem Schlüsselfaktor. In Bayern entwickeln sich die Alterungszahlen in den Regionen sehr unterschiedlich, insgesamt steigt der Altersdurchschnitt überall deutlich an. Es braucht jetzt deutlich mehr Tempo im barrierefreien Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, damit Bayern für die demografische Zukunft gerüstet ist.
Der VdK Bayern fordert:
Barrierefreiheit zum Standard machen
Damit Wohnungen, Schulen, Universitäten, Arbeitsplätze, Krankenhäuser und Arztpraxen, aber auch Automaten und Webseiten barrierefrei werden, können gezielte Förderungen des Freistaats helfen. So wird Bayern zum Vorreiter in Deutschland. Die Staatsregierung muss zudem auf Bundesebene darauf hinwirken, dass auch private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichtet werden.
Bayerische Bauordnung verschärfen
Die bayerische Bauordnung lässt bei Neu- oder Umbauten viel Spielraum für die Umsetzung von Barrierefreiheit. Bauherren, die gegen die Maßgaben verstoßen, müssen nicht mit Sanktionen rechnen. Auch eine Nachweispflicht, warum eine barrierefreie Ausführung nicht möglich ist, wird nicht verlangt. Der VdK fordert, dass die Hürden für eine bauaufsichtliche Anordnung zur Umsetzung von Barrierefreiheit gesenkt werden müssen. Öffentliche Gebäude müssen in jedem Fall barrierefrei sein, staatliche Bauaufträge müssen an eine barrierefreie Ausführung geknüpft werden.
Modernisierung des ÖPNV vorantreiben
Die Schaffung von Barrierefreiheit ist Teil der dringend notwendigen Modernisierung von Bahnhöfen und Verkehrsmitteln. Vom so entstehenden Komfort, von Übersichtlichkeit und Sicherheit profitieren alle Fahrgäste. Doch noch immer sind mehr als die Hälfte der Bahnhöfe und Haltepunkte in Bayern nicht barrierefrei. Gerade Maßnahmen in schwach strukturierten Regionen werden immer wieder hinausgeschoben, sodass der ländliche Raum immer stärker abgehängt wird. Der VdK fordert, den gesamten ÖPNV in Bayern im Blick zu behalten und noch stärker in den barrierefreien Umbau zu investieren, um die Mobilität der Bevölkerung sicherzustellen.
Unabhängige Fachstelle Barrierefreiheit einrichten
Für private Anbieter von Dienstleistungen fehlt bislang eine zentrale Anlaufstelle für Informationsmöglichkeiten zur barrierefreien Gestaltung ihres Angebots. Der VdK Bayern fordert die Einrichtung einer unabhängigen bayerischen Fachstelle Barrierefreiheit nach Vorbild der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Wie im Bund soll begleitend dazu ein Beirat einberufen werden, dem mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderung angehören.
Menschen mit niedrigeren Einkommen sind weitaus stärker von Preissteigerungen betroffen als solche mit hohen und höchsten Einkommen. Insbesondere bei den Kosten des täglichen Bedarfs, allen voran Lebensmittel, Heizung und Energie, macht sich die Inflation massiv bemerkbar. Viele drohen in die Armut abzurutschen. Armut zwingt zum Rückzug und führt zu Ausgrenzung. Ein Drittel aller Armutsbetroffenen klagen über Einsamkeit. Die Staatsregierung muss Maßnahmen ergreifen, die soziale Externer Link:Teilhabe zu fördern: vom Kind bis zum alten Menschen.
Der VdK Bayern fordert:
Bessere Startchancen schaffen
Mit einer Kindergrundsicherung, in der alle familienpolitischen Leistungen gebündelt werden, hätten gerade Kinder aus armen Familien bessere Startchancen. Das bisherige System fördert Eltern und Familien, die finanziell ohnehin gut dastehen, während arme Kinder im Abseits bleiben. Die Blockadehaltung Bayerns gegen die Gesetzesinitiative der Bundesregierung muss aufhören. Wie in anderen Bundesländern sollte zudem die Kinderbetreuung gebührenfrei sein, ebenso sollte der Freistaat für kostenloses gesundes Schulessen sorgen.
Regelsätze anpassen
Die aktuellen Regelsätze im Bürgergeld orientieren sich wie schon Externer Link:Hartz IV an den Bedarfen eines gesunden 30-jährigen Mannes. Doch ältere und chronisch kranke Menschen haben ganz andere Ausgaben und können sich auch selbst nicht mehr aus ihrer Armutssituation befreien. Alters- oder krankheitsbedingte Mehrausgaben für Mobilität oder Medikamente werden nicht abgedeckt. Auch Kinder werden weiterhin als kleine Erwachsene verstanden, haben aber teils viel höhere Bedarfe für Bildung, Sport und gesunde Ernährung. Der VdK fordert deshalb eine sachliche Neuberechnung aller Regelsätze nach den tatsächlichen Bedarfen.
Dabeisein ermöglichen
Das Deutschlandticket für 49 Euro ist zwar wichtig zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV, für arme Menschen ist es leider zu teuer. Der VdK fordert für Beziehende von Sozialleistungen ein 29-Euro-Sozialticket in Bayern, das es in anderen Bundesländern schon gibt. Außerdem sollte ein bayerischer Sozialpass eingeführt werden, der kostenfreie oder stark vergünstige kulturelle und sportliche Angebote, Museums- und Theaterbesuche und Volkshochschulkurse ermöglicht. Generationenprojekte gegen Einsamkeit, die es teils schon in Kommunen gibt, brauchen Fördergeldsicherheit, um verstetigt zu werden.
Gehörlosengeld einführen
Analog zum bayerischen Blinden- und Sehbehindertengeld muss ein bayerisches Gehörlosengeld eingeführt werden. Gehörlose Menschen haben behinderungsbedingt Mehraufwendungen, etwa für Gebärdensprachdolmetscher, die sie bisher oft aus eigener Tasche zahlen müssen.
Mitbestimmung und Ehrenamt fördern
Zur Teilhabe gehört Mitbestimmung. Der VdK fordert verpflichtende Senioren- und Behindertenvertretungen in allen bayerischen Kommunen ab 5000 Einwohnern. Zudem muss mit einem bayerischen Bildungszeitgesetz die Weiterbildung für Ehrenamtliche durch bezahlte Freistellungstage im Betrieb gefördert werden. Nur Bayern und Sachsen haben bislang kein solches Gesetz.