Kategorie VdK-Zeitung Urteil Sozialpolitik

Rundfunkbeitrag bleibt

Von: Dr. Bettina Schubarth

Der VdK Bayern streitet für die Belange seiner Mitglieder vor den höchsten Gerichten. Zuletzt ging ein Verfahren zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Beziehende von Landespflegegeld bis vor das Bundesverfassungsgericht. Leider erfolglos. 

Das Foto zeigt das Gebäudes des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe in der Außenansicht.
Die Verfassungsbeschwerde des VdK Bayern in Karlsruhe blieb leider ohne Erfolg. © Nicola Quarz

Der VdK hatte sich für ein aufwändiges juristisches Musterstreitverfahren entschieden, weil in anderen Bundesländern Beziehende von vergleichbaren Landespflegegeldleistungen von der Beitragspflicht befreit sind, in Bayern aber nicht. Mit der Nicht-Annahme der Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe sind nun alle rechtlichen Möglichkeiten für den Sozialverband VdK Bayern ausgeschöpft. 

„Unser Musterstreitverfahren ist leider nicht zu Gunsten unserer Mitglieder ausgegangen. Nach unserer Auffassung liegt hier eine Ungleichbehandlung von Pflegebedürftigen vor. Dies wird jedoch vom Bundesverfassungsgericht nicht so gesehen“, bedauert Daniel Overdiek, Leiter der VdK-Rechtsabteilung, der das Verfahren betreut hat. Mit der letztinstanzlichen Entscheidung sei aber immerhin Rechtssicherheit geschaffen. 

Befreiungsanträge von Rundfunkbeiträgen, die nur auf dem Bezug von bayerischem Landespflegegeld beruhen, haben keine Erfolgsaussichten mehr. Wer einen entsprechenden Antrag gestellt hat oder Widerspruch eingelegt hatte, wird demnächst einen negativen Bescheid bekommen.

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