Kategorie VdK-Zeitung Tipp

So vertreten Kinder ihre Eltern beim VdK

Von: Sebastian Heise

Wie Angehörige die Sozialrechtsberatung in die Wege leiten können

Wenn die Mutter nur eine geringe Rente bekommt oder der Vater pflegebedürftig wird, suchen deren Kinder immer wieder die Hilfe des Sozialverbands VdK. Manchmal wollen oder können die Betroffenen selbst nicht zur Beratung gehen. Dann können ihre Angehörigen das übernehmen. Dazu gibt es ein paar Punkte zu beachten.

„Meiner Mutter würde der VdK bestimmt helfen. Sie hat nur eine Mini-Rente, kommt kaum über die Runden. Aber sie will nicht zum VdK gehen. ‚Was könnten denn die Nachbarn denken?‘, sagt sie.“ Solche Anrufe bekommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den VdK-Kreisgeschäftsstellen immer mal wieder. Viele Menschen verzichten lieber auf die ihnen zustehenden Sozialleistungen, weil sie nicht wollen, dass andere dies mitbekommen.

Angehörige können ihnen in diesem Fall helfen. Selbst wenn die Mutter oder der Vater noch geschäftsfähig ist und für sich unterschreiben kann, gibt es einfache Wege, sie bei der Sozialrechtsberatung zu unterstützen. Die Angehörigen sollten das Gespräch suchen und das Elternteil oder die Eltern überzeugen, dass es sich lohnen kann, sich an den VdK zu wenden, erläutert der stellvertretende VdK-Landesgeschäftsführer Marian Indlekofer. Die Kinder brauchen dann eine von Mutter/Vater unterschriebene Vollmacht, in der steht, dass sie ihr Elternteil als Mitglied beim VdK Bayern anmelden und auch die Gespräche mit den Beraterinnen und Beratern übernehmen dürfen. Vorlagen dafür haben die Geschäftsstellen.

Denn für die Rechtsberatung muss immer die Person Mitglied sein, die die Unterstützung braucht. Wenn also das Kind schon dem Verband angehört, kann es natürlich ein unverbindliches Infogespräch führen. Sobald die Rechtsberatung beginnt, muss auch das Elternteil Mitglied sein.

Im nächsten Schritt kann die Person mit Vollmacht die Anmeldung übernehmen, am besten online unter Externer Link:“Mitgliedschaft”. Anschließend kann telefonisch in der jeweiligen Kreisgeschäftsstelle ein Beratungstermin vereinbart werden. Es sollte der Landkreis gewählt werden, wo das betroffene Mitglied lebt, das die Unterstützung braucht. „Denn dort befinden sich auch die zuständigen Ämter“, erklärt Marian Indlekofer. Über die Externer Link:„Geschäftsstellensuche“ findet man den zuständigen Kreisverband.

Der Angehörige kann auch statt einer persönlichen Beratung einen Telefontermin vereinbaren. Wegen des zuletzt stark angestiegenen Beratungsbedarfs ist mit etwas Vorlauf bis zum Gespräch zu rechnen. In der Zwischenzeit kann derjenige, der sich kümmert, alle notwendigen Unterlagen zusammenstellen. Die Kreisgeschäftsstelle sendet dafür eine Checkliste zu. Die Akten können entweder zum Termin mitgebracht oder alternativ über den Dokumenten-Upload sicher hochgeladen werden:
Externer Link:www.posteingang.vdk-edv.de

Die Rechtsberaterin oder der Rechtsberater hat die Unterlagen dann beim Gespräch gleich parat. Bei einem persönlichen Termin sollte man fünf bis zehn Minuten vorher in der Geschäftsstelle sein, auch um notwendige Formulare noch ausfüllen zu können. Dann kann die Beratung bestens vorbereitet beginnen.

Natürlich können sich auch Freundinnen oder Bekannte so um Menschen kümmern, die Hilfe brauchen.