Inklusion und Integration

Als größter Sozialverband Deutschlands setzt sich der VdK für Solidarität und soziale Gerechtigkeit ein. Die Teilhabe der Menschen mit und ohne Behinderungen am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben sind elementare Voraussetzungen für eine gerechte Gesellschaft. 

Unser Vortragsangebot

Wir bieten Vorträge zum Thema UN-Behindertenrechtskonvention, Inklusion und Integration, Schwerpunkt: Inklusion und Schule an. Nehmen Sie dafür mit uns Externer Link:Kontakt auf.

Was bedeutet Inklusion und Integration?

Die Inklusion kann verkürzt als die konsequente Weiterführung der Integration betrachtet werden die Begriffe bedeuten aber nicht dasselbe. Der Unterschied liegt hauptsächlich darin, dass Integration das Hineinnehmen eines Menschen (z. B. Schüler mit einer Behinderung) in ein bereits existierendes System (z. B. Schule) beschreibt, die Schule ändert sich dabei nicht substantiell, sondern der integrierte Schüler muss sich anpassen. Die Inklusion hingegen will von Anfang an ein gemeinsames System für alle Menschen, ohne dass jemand ausgegrenzt oder stigmatisiert wird.

Noch immer werden Menschen mit Behinderungen ausgegrenzt und oft diskriminiert. Der VdK sieht sich in der zivilgesellschaftlichen Verantwortung, das Thema nicht aus den Augen zu lassen. Menschen mit und ohne Behinderungen sollen durch die so genannte Inklusion gemeinsam aufwachsen und zur Schule gehen, gemeinsam arbeiten und leben. Das Ressort Externer Link:Leben mit Behinderung im VdK Bayern bietet ein breites Angebot, um Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen zusammen zu bringen und Vorurteile und Barrieren abzubauen.

In der Grafik stehen die vier Begriffe Exklusion, Separation, Integration und Inklusion. Unter dem jeweiligen Begriff sieht man immer eine kreisförmige Form und verschieden farbige Figuren. Die Figuren stehen entweder im Kreis, außerhalb des Kreises, im und außerhalb des Kreises oder in zwei Kreisen.
© VdK Bayern/Marian Indlekofer

Die schematische Grafik oben dient der besseren Erklärung, spiegelt aber nicht die Realität wider. Die bunten Figuren symbolisieren die Menschen und der Kreis ein System wie Kindergarten, Schule, Arbeitsstelle usw. Bei der Exklusion sind Menschen ausgeschlossen und dürfen oder können nicht mitbestimmen und teilnehmen. Die Separation bewirkt, dass eine bestimmte Gruppe von Menschen, z.B. Menschen mit Behinderung, zwar eine Art gesellschaftliches Angebot gewährt wird, jedoch in einem eigenen separaten System.

Die Integration will die Außengruppen mit aufnehmen und versucht auch einzelne Menschen direkt in das Mehrheitssystem zu integrieren. Dabei denkt man jedoch in zwei Gruppen: Mehrheitsgruppe (Normale) und Außengruppe (zu Integrierende / Menschen mit Behinderung). Bei der Integration wird somit entschieden wer nun integrierbar ist und teilnehmen darf oder wer draußen bleiben muss.

Inklusion legt dieses Gedankenkonstrukt ab und sieht alle Menschen als gleichberechtigt, die von Anfang an miteinbezogen werden und als selbstbestimmte Individuen an und in der Gesellschaft teilnehmen.

Das Ziel der Inklusion ist mitunter, dass sich die Gemeinschaft den verschiedenen Bedürfnissen der Menschen flexibel anpasst und alle Menschen daran partizipieren lässt. Durch die Inklusion soll die Diskriminierung und Exklusion, die zumeist auch Menschen mit Behinderung betrifft, abgebaut und bekämpft werden.

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die gemeinsam mit Menschen mit Behinderung erarbeitet wurde, ist ein Meilenstein zum barrierefreien Zusammenleben aller Menschen.

Ulrike Mascher, Ehrenvorsitzende des Sozialverbands VdK

Die UN-Behindertenrechtskonvention

Am 26. März 2009 ist in Deutschland das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Kraft getreten. Die sogenannte UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist geltendes Recht in Deutschland und verpflichtet Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen die UN-Konvention umzusetzen.

Die Kernaussage der UN-BRK ist der Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierungen und Ausgrenzungen durch die Gewährleistung und Verwirklichung der unveräußerlichen Menschenrechte. Die Umsetzung der UN-Konvention betrifft dabei alle gesellschaftlichen Bereiche, wie z. B. frühkindliche Erziehung, Schule, Wohnen, Freizeit, Arbeit, Politik usw. Die Inklusion ist dafür unerlässlich. Der Sozialverband VdK Bayern begleitet den Prozess der Umsetzung kritisch und konstruktiv und bringt seine fachliche Meinung in die Diskussion mit ein.

Kontakt

Kontakt: Ressort „Leben mit Behinderung"

Postanschrift Schellingstraße 31, 80799 München Telefon: 089 2117-113 089 2117-113 E-Mail: lebenmitbehinderung.bayern@vdk.de

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