Kategorie VdK-Zeitung Sozialpolitik

VdK Bayern fördert Mitsprache

Von: Elisabeth Antritter

Claudia Spiegel, Leiterin der Abteilung Sozialpolitik beim VdK Bayern, spricht über das Engagement des VdK Bayern für Patientinnen und Patienten: 

„Als Interessensvertreter von chronisch Kranken und Menschen mit Behinderung hat sich der VdK seit vielen Jahren dafür eingesetzt, dass Patientinnen und Patienten an den Entscheidungen im Gesundheitswesen neben den Krankenkassen und der Ärzteschaft beteiligt werden. Denn wer sollte die tatsächliche gesundheitliche Versorgung besser im Blick haben als die Betroffenen und deren Organisationen selbst? Im fünften Sozialgesetzbuch wurde zum 1. Januar 2004 die Patientenbeteiligung in wichtigen Gremien und Ausschüssen erstmals rechtlich verankert. Die ergänzende Patientenbeteiligungsverordnung berechtigt den Sozialverband VdK als Organisation, Sachkundige aus seinen Reihen für die Vertretung der Patientenbelange zu benennen.

Themen auf Landesebene sind unter anderen, ob Bedarfsplanungsbereiche ausreichend mit Ärztinnen und Ärzten der verschiedenen Fachbereiche besetzt sind. Bei Über- oder Unterversorgung muss die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) handeln. Regional können Patientenvertreterinnen und -vertreter mitberaten, ob es zusätzliche Arztsitze geben soll. Auf Bundesebene bringen sie die Patientensicht vor allem im Gemeinsamen Bundesausschuss ein. Dieses Gremium fasst Beschlüsse und Richtlinien zur konkreten gesundheitlichen Versorgung, wie zum Beispiel bei Heil- oder Arzneimitteln.“