Große Pflegereform – jetzt!

Mit der Kampagne „Große Pflegereform – jetzt!“ forderte der VdK 2014 von der künftigen Regierung eine umfassende Pflegereform. Zusammen mit der Deutschen Alzheimer Gesellschaft entwickelte der VdK Deutschland dazu ein Reformmodell zur Pflege und zeigte, dass eine große Pflegereform möglich ist. 

Logo zur VdK-Kampagne "Große Pflegereform jetzt." Darauf steht: "Große Pflegereform jetzt. Kampagne für eine bessere Pflegeversicherung."
© VdK

Wozu braucht es eine Pflegereform?

Viele Menschen mit Demenz galten als nicht pflegebedürftig. Denn die Pflegeversicherung berücksichtigte vor allem körperliche Beeinträchtigungen. Demenzkranke brauchen aber oft eine umfassende Betreuung, auch wenn sie körperlich kaum eingeschränkt sind.

Pflegebedürftigkeit könnte häufig hinausgezögert werden, wenn Hilfen frühzeitiger einsetzen würden. Viele Ältere erhalten aber keine Leistungen, obwohl sie alleine nur noch mit Mühe zurechtkommen.

Ohne Angehörige würden mehr Vollzeit-Pflegekräfte benötigt. Dies gibt der Arbeitsmarkt nicht her – und es wäre unbezahlbar. Häusliche Pflege muss gestärkt werden, gerade weil es immer mehr alte Menschen gibt. 

  • Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Es muss differenzierter festgelegt werden, wann jemand pflegebedürftig ist. Insbesondere Demenzerkrankungen müssen bei der Begutachtung und Einstufung endlich angemessen berücksichtigt werden.
  • Förderung der häuslichen Pflege: Die Arbeit pflegender Angehöriger muss stärker gefördert werden. Zum Beispiel durch eine Erhöhung des Pflegegelds und durch mehr Entlastungsangebote.
  • Ausbau der kommunalen Pflegestrukturen: Städte und Gemeinden müssen in die Lage versetzt werden, ihre Infrastruktur so auszubauen, dass sie für eine alternde Bevölkerung gut gerüstet sind.
  • Stärkung von Prävention und Rehabilitation: Präventive Maßnahmen helfen, ältere Menschen lange gesund zu halten. Umfassende Rehabilitation verhindert Pflegebedürftigkeit. Hier müssen die Zuständigkeiten der Kostenträger endlich klar geregelt werden. 

  • Neue Begutachtungskriterien: Pflegebedürftigkeit muss umfassender beurteilt werden. Die Begutachtung muss nicht nur körperliche Alltagsverrichtungen (Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Haushalt), sondern auch kognitive Fähigkeiten, Selbstständigkeit, Kommunikation und soziale Betreuung berücksichtigen.
  • Gerechtere Einstufung: Statt der bisherigen drei Pflegestufen forderten wir differenziertere Pflegegrade von 1 bis 5. Pflegegrad 1 setzt unter der damaligen Pflegestufe I an und schafft einen Anspruch auf niedrigschwellige Hilfen, die dazu beitragen können, Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern.
  • Bessere Leistungen: Durch eine bessere Einstufung müssen Menschen mit Demenz höhere Leistungen erhalten. In allen Pflegegraden müssen die Leistungen an die Preisentwicklung angepasst und zusätzliche Betreuungsleistungen für alle geschaffen werden. Die Pflegeheime müssen mehr Personal für Betreuung erhalten. Hinzu kommen mehr Entlastungsangebote, die stärkere Anrechnung von Pflegezeiten bei der Rente sowie schon bei Pflegegrad 1 das Recht auf Leistungen zu behindertengerechter Wohnraumanpassung und Pflegebetreuung. Die Pflege muss ganzheitlicher und bedarfsgerechter werden. 

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