Pflege geht jeden an
Pflegende Angehörige sind eine Stütze der Gesellschaft. Mit seiner Kampagne „Pflege geht jeden an“ setzte sich der VdK 2011 dafür ein, dass pflegende Angehörige mehr Anerkennung, finanzielle Hilfe und Unterstützung erhalten.
Pflegende Angehörige: Gesundheitlich belastet, kaum anerkannt
Häusliche Pflege betrifft alle: Eheleute, Lebenspartner, Töchter und Söhne, Eltern von behinderten Kindern. 2011 waren über 70 Prozent der pflegenden Angehörigen Frauen. Pflege galt und gilt noch immer als typisches „Frauenschicksal“ – mit allen Konsequenzen: Berufsausstieg, finanzielle Einbußen, geringere Rente, hohe Gesundheitsbelastungen, kaum noch soziale Kontakte und insgesamt eine stark gesunkene Lebensqualität.
Zum Gefühl, von aller Welt im Stich gelassen zu sein, führt auch die geringe gesellschaftliche Anerkennung der schweren Arbeit, die Pflegende leisten. Pflege findet hinter verschlossenen Türen statt und wird von außen kaum wahrgenommen, geschweige denn wertgeschätzt.
Unsere Forderungen 2011
Erforderlich sind eine Anhebung, die einem Inflationsausgleich seit 1996 entspricht, und eine jährliche Dynamisierung. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff ist notwendig, der demenzerkrankte Menschen stärker berücksichtigt. Hierfür muss die solidarische Finanzierung der Pflegeversicherung beibehalten und gestärkt werden.
Tages- und Kurzzeitpflege müssen weiter ausgebaut werden, denn sie ermöglichen die Berufstätigkeit und Erholung von pflegenden Angehörigen. Zusätzlich erforderlich sind spezielle gemeinsame Reha-Angebote für Pflegende und ihre Angehörigen. Die volle Anrechnung des Pflegegelds und die hohen Eigenanteile bei Entlastungsangeboten sollten reduziert werden. Pflegestützpunkte, von denen sich pflegende Angehörige Rat und Unterstützung holen können, müssen flächendeckend aufgebaut werden.
Alle Arbeitnehmer müssen Anspruch auf Pflegezeit von mindestens zwei Jahren bekommen. Auf längere Sicht sollte hierfür eine Lohnersatzleistung ähnlich dem Elterngeld eingeführt werden. Nach der Pflegezeit muss es ein Rückkehrrecht in Vollzeittätigkeit geben sowie Förderprogramme zum beruflichen Wiedereinstieg. Bei der Rente dürfen Pflegezeiten nicht geringer angerechnet werden als Kindererziehungszeiten.