Frühe Förderung kann vieles ausgleichen
Kinder mit einer verzögerten Entwicklung oder Behinderung haben Anspruch auf Therapien
Jedes Kind entwickelt sich in einem anderen Tempo. Hat es aber Schwierigkeiten beim Erlernen von bestimmten Fertigkeiten, kann eine Behinderung oder Erkrankung dahinterstecken. Eine Frühförderung kann dem Kind helfen, möglichst früh mit den Einschränkungen umzugehen.
Unter Frühförderung versteht man Hilfen für Kinder von deren Geburt bis zur Einschulung. Anspruch auf Leistungen haben Kinder, die eine Behinderung haben oder bekommen könnten, oder die sich in bestimmten Bereichen verzögert entwickeln. Ziel ist es, Behinderungen zu vermeiden oder deren Folgen zu mildern.
Frühförderung gibt es beispielsweise im Bereich der sprachlichen und motorischen Entwicklung sowie für Kinder mit Seh- oder Hörbehinderung. Die Leistungen werden von interdisziplinären Frühförderstellen, Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) oder vergleichbaren Frühförderstellen erbracht. Dort arbeiten verschiedene Fachkräfte, beispielsweise aus den Bereichen Heilpädagogik, Logopädie, Ergotherapie sowie Physiotherapie zusammen.
Frühförderung ist für die Eltern kostenlos. Sie kann über die gesetzliche Krankenkasse, die Kinder- und Jugendhilfe oder die Eingliederungshilfe finanziert werden. Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde sie als Komplexleistung in Paragraf 46 SGBkurz fürSozialgesetzbuch IX festgelegt. Bundesweit gibt es rund 700 Frühförderstellen und mehr als 120 sozialpädiatrische Zentren. Pro Jahr nehmen rund 120 000 Kinder Leistungen der Frühförderung in Anspruch.
Wichtig ist, dass die Übungen Spaß machen. Die Kinder sollen spielerisch lernen und selbstbewusst und möglichst selbstständig werden. Am besten gelingt das, wenn alle Bezugspersonen mit einbezogen sind: Neben den Eltern können das weitere Verwandte sein, aber auch Tagesmütter und -väter sowie Erzieherinnen und Erzieher. Sie alle können von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Frühförderung informiert und geschult werden. Meist findet die Förderung in der Einrichtung vor Ort statt. Ist das nicht möglich, etwa weil das Kind sein vertrautes Umfeld braucht, kann auch die mobile Frühförderung in Anspruch genommen werden. Diese berät Familien in ihrem Zuhause.
Auskünfte, an welche Frühförderstelle man sich wenden kann, erteilen die Kinderärztin, der Kinderarzt oder das örtliche Gesundheitsamt. Weitere Infos gibt es im Internet, beispielsweise bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGAkurz fürBundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung). Hilfreich ist auch die Broschüre „Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“ des Bundesverbands für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (BVKM).