Treppenlift von der Steuer absetzen
Mit Attest kann er als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden
Ein Treppenlift kann dazu beitragen, dass Menschen auch im Alter oder bei Mobilitätseinschränkungen länger zu Hause wohnen bleiben können. Doch die Geräte sind teuer. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich die Kosten steuerlich absetzen.
Es gibt viele unterschiedliche Treppenlifte: Sitzlifte, Hublifte speziell für Rollstuhlfahrer, Außenlifte sowie Lifte für gerade und für kurvige Treppen. Die Kosten liegen je nach Typ zwischen 4000 und mehr als 10 000 Euro. Die Krankenkasse steuert nichts dazu bei, da Treppenlifte nicht als medizinische Hilfsmittel gelten. Stattdessen zählen sie zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Wer einen Pflegegrad hat, kann von seiner Pflegekasse bis zu 4000 Euro Zuschuss bekommen.
Um den Lift von der Steuer absetzen zu können, muss zum einen ein ärztliches Attest vorliegen, in dem die medizinische Notwendigkeit des Geräts bescheinigt wird. Dieses sollte schon vor dem Kauf und Einbau ausgestellt worden sein. Zum anderen muss es sich bei dem Treppenlift um eine außergewöhnliche Belastung handeln. Darunter fallen bestimmte private Kosten beispielsweise in den Bereichen Gesundheit, Pflege oder Wohnen, die unbedingt notwendig sind und deutlich höher liegen als die Ausgaben anderer Steuerzahler mit gleichem Gehalt. Wie viel jemandem zuzumuten ist, hängt von dessen Einkommen und Familienstand ab. Meist liegen die Ausgaben für die Anschaffung und Installation eines Treppenlifts deutlich über der zumutbaren Eigenbelastung.
Um diese Kosten geltend zu machen, gibt man seine Ausgaben für den Treppenlift in der jährlichen Steuererklärung an. Die Angaben sind in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ einzutragen. Absetzbar ist lediglich der Betrag, der den zumutbaren Eigenanteil übersteigt. Er wird von den Einkünften abgezogen.
Bei Hilfsmitteln, für die es Zuschüsse gab oder die von der Kasse erstattet wurden, gilt grundsätzlich nur der Eigenanteil als außergewöhnliche Belastung. Jedoch ist es möglich, auch die Kosten für Reparatur und Installation als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung einzureichen. Deshalb ist es ratsam, alle Belege und Rechnungen aufzubewahren, um sie dem Finanzamt als Nachweis vorlegen zu können.
Statt als außergewöhnliche Belastung können Menschen mit Behinderung auch den jährlichen Behinderten-Pauschbetrag geltend machen. Je nach Grad der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) beträgt dieser zwischen 384 und 2840 Euro, bei den Merkzeichen „H“ für „hilflos“ oder „Bl“ für „blind“ sogar 7400 Euro.
Förderungsfähig
Treppenlifte sind auch über die KfWkurz fürKreditanstalt für Wiederaufbau-Förderbank förderungsfähig: über den Investitionszuschuss 455-B und über die Kreditlinie 159. Beide sollen den Abbau von Barrieren fördern und werden unabhängig von einem Pflegegrad gewährt. Wer will, kann dem Antrag ein ärztliches Attest beilegen.
In Steuerangelegenheiten darf der Sozialverband VdK keine Beratung anbieten. Allerdings hat der VdK Bayern mit der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern) eine Kooperation geschlossen. Für VdK-Mitglieder entfällt die Aufnahmegebühr für die Lohi.