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VdK-Geschäftsstellen geschlossen

Vom 23. Dezember 2024 bis 1. Januar 2025 sind die Geschäftsstellen des VdK Bayern geschlossen. Ab 2. Januar 2025 sind wir wieder für Sie da.

Grafik zum Jahreswechsel. Auf dem blauen Hintergrund ist ein gelber Stern abgebildet. Darin stehen verschiedene Wünsche zum Jahreswechsel.
© VdK Bayern

Von Montag, 23. Dezember 2024, bis inklusive Mittwoch, 1. Januar 2025, sind die Geschäftsstellen des Sozialverbands VdK Bayern geschlossen. In dieser Zeit sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VdK auch telefonisch oder per Mail nicht erreichbar. Ab Donnerstag, 2. Januar 2025, sind wir gerne wieder für Ihre Anliegen da.

Sollten in dieser Zeit Rechtsmittelfristen ablaufen, bitten wir Sie, sich rechtzeitig – spätestens bis Montag, 16. Dezember 2024 – mit Ihrer zuständigen Kreisgeschäftsstelle, bei Klagen mit Ihrer Bezirksgeschäftsstelle und bei Berufungen mit der Landesrechtsabteilung in Verbindung zu setzen.

In dringenden Fällen können Sie selbst einen Widerspruch, eine Klage oder eine Berufung zur Fristwahrung erheben. Nutzen Sie dazu eines unserer Externer Link:Musterschreiben.

Bitte passen Sie diese Vorlagen an Ihre Angelegenheit an. Senden Sie Ihr Schreiben an die jeweilige Behörde oder das zuständige Sozialgericht, beziehungsweise bei einer Berufung an das Bayerische Landessozialgericht. 

Ab dem 2. Januar 2025 kümmert sich Ihre VdK-Geschäftsstelle wieder gerne um Ihre Rechtsfälle. Bitte setzen Sie sich dazu einfach mit Ihrem VdK vor Ort in Verbindung, um zu klären, ob sich dieser in Ihr laufendes Verfahren einschalten kann.