Die bayerischen Regierungsbezirke bezuschussen inklusive Veranstaltungen, die in ihrem Bezirk veranstaltet werden. Die Regelungen dazu sind wie folgt:
Förderung von VdK-Veranstaltungen gemäß der Richtlinie der bayerischen Bezirke – zur Förderung von Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen für Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen, kurz „FBB“
Das Wichtigste auf einem Blick
Die Förderung läuft vom 01. Januar bis zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres.
Grundsätzlich sind nur Maßnahmen förderfähig, wenn mindestens 8 in der Behindertenhilfe tätige Personen teilnehmen, die ihren Wohnsitz in Bayern haben oder zumindest dort in der Behindertenhilfe und nicht in anderen Bereichen (z.B. Schuldienst) tätig sind. Sollten mehr Personen teilnehmen, so müssen mindestens 60 Prozent der gesamten Teilnehmer, jedoch mindestens 8 Personen diese Voraussetzungen erfüllen.
- Eine Fördereinheit entspricht 45 Minuten.
- Die Vorträge müssen so formuliert werden, dass der behindertenspezifische
Charakter eindeutig erkennbar ist. Der "Mensch mit Behinderung" muss im
Mittelpunkt dieser Vorträge stehen. - Die sich anschließende Diskussion wird auch als Fördereinheiten pro
45 Minuten gerechnet. - Verbandsinterne Themen, wie z.B. Satzung, Kassenwesen und dergleichen,
werden nicht bezuschusst. - Änderungen der Themen können zum Wegfall der Förderung führen.
Minderungen der Fortbildungseinheiten nehmen grundsätzlich Einfluss
auf die Zuwendungshöhe. - Nach Beendigung der Maßnahme ist ein "Sachbericht – (Anlage zum
Verwendungsnachweis mit Zahlenmäßigem Nachweis – Kosten- und
Finanzierung der Maßnahme)" zu erstellen. - Die rechtsverbindliche Unterschrift erteilt n u r die Landesgeschäftsführung.
- Des weiteren ist eine Aufstellung der Unterrichtszeiten,
inkl. Pausen (Themenstundenpläne), vorzulegen. - Die Teilnehmerlisten müssen ausgefüllt und unterschrieben
mit eingereicht werden. - Die Spalte "Personal" wird nur bei hauptamtlichen Mitarbeitern gekennzeichnet.
Die übrigen Teilnehmer sind "Ehrenamtliche" oder "Angehörige"
von den Ehrenamtlichen.
Die Zuschüsse orientieren sich künftig an den im Sachbericht nachgewiesenen und beantragten Fördereinheiten.
1 Fördereinheit = 45 Minuten
Diese Pauschalbeträge pro Einheit werden jedes Jahr vom Freistaat Bayern aus den verfügbaren Haushaltsmitteln neu festgelegt.
Spätestens vier Wochen nach Beendigung der Maßnahme müssen die Originalrechnungsbelege mit der vollständig ausgefüllten Teilnehmerliste, dem Schulungsprogramm und dem Sachbericht beim Sozialverband VdK Bayern / Ehrenamt und soziale Praxis eingereicht werden.
Die Verbandsstufe kalkuliert die Teilnehmerbeiträge entsprechend der voraussichtlichen Gesamtausgaben. Mindestens zehn Prozent der Gesamtausgaben übernimmt der Zuwendungsempfänger, sprich die Verbandsstufe.
Gemäß dieser Förderrichtlinien sollen die Schulungen grundsätzlich nur in Bayern durchgeführt werden.
Der Zuschuss wird nach Vorlage der korrekten Nachweise der Maßnahme und der Mittelverteilung durch den Freistaat Bayern zur Auszahlung gebracht.
Aus diesem Grund ist die vierwöchige Abrechnungsfrist unbedingt einzuhalten.
Zweck der Förderung ist es, die Eigeninitiative der Betroffenen bei der Durchführung von Selbsthilfemaßnahmen zu unterstützen.
Der Sozialverband VdK-Bayern ist eine wichtige Säule in der Unterstützung von Selbsthilfegruppen:
Wir nehmen Förderanträge entgegen und bearbeiten diese für die bayerische Staatsregierung.
Nach Überprüfung durch das ZBFSkurz fürZentrum Bayern Familie und Soziales wird die finanzielle Förderung direkt an die Selbsthilfegruppe überwiesen.
Nutzen auch Sie unseren Service. Stellen Sie einen Förderantrag für Ihre Selbsthilfegruppe.
Informationen und Anfragen zu dieser Förderung erhalten Sie bei:
Anita Fuchs: Externer Link:a.fuchs@vdk.de
Mehr Informationen zur Förderung für Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit finden Sie auf der Website des Externer Link:ZBFS.
Überblick
Die Zuschüsse gemäß der Richtline der bayerischen Bezirke, für Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen, kurz „FBB“ genannt, dienen dazu, Menschen mit Behinderung zu fördern. Speziell das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung, die sogenannte Inklusion, ist das Ziel dieser Förderung.
Diese Punkte müssen Sie beachten:
- Der behinderte Mensch muss im Mittelpunkt des Schulungsthemas sein.
- Die Themen dürfen keine VdK – organisatorischen Angelegenheiten sein, wie beispielsweise, "Wahl der Vorstandschaft", "Gemeinnützigkeit von Veranstaltungen" oder Versicherungsschutz bei Veranstaltungen". Diese Themen sind zu allgemein und zu weit weg von den oben genannten "behindertenspezifischen Fachkenntnissen".
- Bitte tragen Sie Programmbestandteile wie beispielsweise "Abfahrt zum Veranstaltungsort", Ausflug" oder "Grundsätze des Kassenwesens" erst gar nicht in den Bericht für die FBB-Bezuschussung ein, da diese nicht zu den Fördereinheiten (FE) gezählt werden können und auch nicht berücksichtigt werden.
Wichtige Dokumente zum Herunterladen
Diese Förderung geschieht in drei Bereichen:
Themenvorschläge
Damit Sie eine bessere Vorstellung von geeigneten Themen haben, finden Sie nachfolgend eine entsprechende Liste:
- Integrationshilfen für Menschen mit Behinderung
- Pressearbeit im Dienste der Inklusion
- Die Rehabilitation von Menschen mit Behinderung in der gesetzlichen Sozialversicherung
- Sozialleistungen für Menschen mit Behinderung - Grundsicherung Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente, Altersruhegeld
Das Pflegeversicherungsgesetz - Gesundheitssicherung für Menschen mit Behinderung
- Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung
- Der Bayerische Landesbehindertenplan
Hilfestellung bei der Organisation von Veranstaltungen für
Menschen mit und ohne Behinderung - Möglichkeiten und Grenzen der Eingliederung von
Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft -
das Spannungsfeld von Integration und Inklusion - Integration von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt
- Die Integration von Menschen mit Behinderung in den
Ortsteilen und Gemeinden -
Praktische Hilfen und Verbesserungsvorschläge - Bauen und Wohnen für Menschen mit Behinderung -
Technische Integrationshilfen - Alltags- und Mobilitätshilfen für Menschen mit Behinderung und Senioren -
Praktische Hinweise und Fördermöglichkeiten - Alternative Wohn- und Lebensformen für Menschen mit Behinderung
- Das behinderte Kind in der Familie -
Chancen, Risiken und Hilfen aus psychosozialer Sicht - Betreuungsarbeit als praktische Integrationshilfe für
Menschen mit Behinderung - Integration/Inklusion von Menschen mit Behinderungen -
Tipps und Hilfen für einen normalen Umgang miteinander - Wie erlebe ich mein Ehrenamt in der Behindertenhilfe
Schwierigkeiten und Lösungen, Erfahrungsaustausch - Geschwister behinderter Kinder -
Besonderheiten, Risiken und Chancen - Der VdK im Wandel: Konzeptionelle Änderungen des Sozialverbandes VdK Bayern zur Verbesserung der Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderung
- Ehrenamt im Dienste der Inklusion - wie bringen wir Menschen mit und ohne Behinderung zusammen?
Ehrenamtliche Lösungsmöglichkeiten - Unterstützung von Menschen mit alterstypischen Behinderungen, z.B. Demenz, Depression, Suchterkrankungen im Alter
- Unterstützung von Menschen mit Behinderung durch Leistungen aus dem Schwerbehindertengesetz
- Krisenintervention bei Menschen mit Behinderung
- Wechselwirkung von Medikamenten bei alten und behinderten Menschen
- Inklusiv/ offen für Menschen mit Behinderungen und ohne Behinderungen
- Es sind nur für Teilnehmer*innen mit Behinderung Teilnehmertage zu beantragen. Die Förderung reduziert jedoch den Teilnehmerbeitrag für alle Teilnehmer
(mit und ohne Behinderung). - Pro Maßnahme: Kosten mindestens in Höhe der Zuwendung! Einnahmen müssen angerechnet werden
- Die Kosten müssen für die Durchführung der Maßnahme notwendig sein, z.B. Materialkosten, Eintrittsgelder, Fahrtkosten, etc. (keine fortlaufenden Fixkosten)
- Antragsteller ist Veranstalter der Maßnahme.
- Keine schulische Maßnahme
- Keine Maßnahmen im Rahmen des originären Aufgabenbereiches/ keine Doppelfinanzierung
- Die Richtlinie richtet sich nicht an Menschen mit psychischer Erkrankung; Teilnehmertage können nicht für diesen Personenkreis beantragt werden außer es besteht
gleichzeitig eine Behinderung im Sinne der Richtlinie.
- Begegnungsmaßnahmen müssen öffentlich ausgeschrieben sein oder sich zumindest auch an externe Personen mit und ohne Behinderung richten.
- Bei Begegnungsmaßnahmen ist weder die Anzahl noch die Zusammensetzung der Teilnehmenden ohne größeren organisatorischen Aufwand festzustellen.
- Begegnungsmaßnahmen sind einmalige, nicht regelmäßige Veranstaltungen.
- Unter Begegnungsmaßnahmen sind in der Regel größere Veranstaltungen zu verstehen und es ist (entsprechend der pauschalen Förderhöhe) von mindestens 46 Personen auszugehen.
Freizeitmaßnahmen müssen grundsätzlich inklusiv konzipiert sein, sind jedoch auch innerhalb einer Peergroup möglich, wenn dadurch Begegnungen zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen ermöglicht werden.
- Bei einer eintägigen Maßnahme kann ab 180 Minuten Unterrichtszeit ein Teilnehmertag gerechnet werden.
- Bei Bildungsmaßnahmen, die über mehr als einen Tag verteilt sind, kann pro volle 360 Minuten Unterrichtszeit ein Teilnehmertag angerechnet werden. Ab vollen 720 Minuten kann bei mehrtägiger Durchführung ein zweiter Teilnehmertag angerechnet werden (usw.).
Beschreibung der Maßnahme
Für den Antrag einer Schulungsmaßnahme muss unbedingt eine Beschreibung der Maßnahme ausgefüllt und unterschrieben werden.
Antragstellung einer Begegnungsmaßnahme
Für den Zuschussantrag eines mehrtägigen Begegnungsaufenthaltes, eines Begegnungsaufenthaltes mit einer Übernachtung und einer eintägigen Begegnungsveranstaltung sind folgende Angaben erforderlich:
- Termin bzw. Dauer der Maßnahme
- Voraussichtliche Zahl der Teilnehmer mit und ohne Behinderung
- Voraussichtliche Gesamtkosten
Dieser Antrag kann direkt am PC ausgefüllt und per Mail an uns geschickt werden Externer Link:foerdermittel.bayern@vdk.de
Formulare zur Abrechnung
Für eine ordnungsgemäße Abrechnung der Schulungsmaßnahme sind folgende Unterlagen erforderlich:
Abrechnungsformulare
Für eine ordnungsgemäße Abrechnung der Begegnungsmaßnahme sind folgende Unterlagen mit Originalbelege einzureichen:
Förderer
Diese Maßnahmen werden aus Mittel des Bezirks Oberbayern, Niederbayern, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Oberpfalz und Schwaben gefördert.