Unfaire Kostenverteilung der Krankenhausreform: VdK klagt gegen zu hohe GKV-Beiträge
- Sozialverband VdK: Belastung der gesetzlich Versicherten ist verfassungswidrig
- Verena Bentele: „Die Krankenhausreform muss über den allgemeinen Staatshaushalt finanziert werden
Der Sozialverband VdK will mit seinen Mitgliedern gegen die zu hohen Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung) zur Finanzierung der Krankenhausreform vor Gericht ziehen. Für ihn ist klar: Der Gesetzgeber bedient sich an den Beitragszahlungen, um die Neuordnung der Krankenhauslandschaft zu finanzieren. Das ist verfassungswidrig.
50 Milliarden Euro – so viel wird die kürzlich beschlossene Krankenhausreform in den kommenden zehn Jahren kosten. Die eine Hälfte sollen die Bundesländer zahlen, die andere die gesetzlich Versicherten. Die gesetzliche Krankenversicherung wird damit jährlich mit 2,5 Milliarden Euro mehr belastet – und das wirkt sich auf die Beiträge der Versicherten aus. Schon jetzt spüren viele den Anstieg, in den kommenden Monaten dürften die Beiträge noch weiter in die Höhe schießen.
Dass der Gesetzgeber einen Teil der Gelder für die Krankenhausreform aus der GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung entnimmt, ist aus Sicht des VdK ein eindeutiger Verfassungsverstoß. Sozialversicherungsbeiträge unterliegen laut Bundesverfassungsgericht einem besonderen Schutz: Sie sind streng zweckgebunden und dürfen nicht zur Finanzierung des allgemeinen Haushalts verwendet werden.„Die GKV-Beiträge dürfen nur für Aufgaben verwendet werden, die eindeutig den GKV-Versicherten zugutekommen“
, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Leistungen, die allen Bürgerinnen und Bürgern nutzen, dürfen nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt werden. Von der Verbesserung des Gesundheitssystems durch die Krankenhausreform werden aber alle im Land profitieren, also auch Privatversicherte und Mitglieder anderer Versorgungssysteme. Die Kosten sollten daher von der gesamten Gesellschaft getragen werden. Das geht nur, wenn die Krankenhausreform über den allgemeinen Staatshaushalt finanziert wird.“
Um das zu erreichen, brauchen der VdK und seine Mitglieder einen langen Atem. Der Rechtsweg beginnt mit dem Widerspruch der Mitglieder gegen den Beitragsbescheid ihrer Krankenkasse. Danach geht es vor die Sozialgerichte und voraussichtlich durch weitere Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht.