Kategorie Aktuelle Meldung Behinderung

VdK Bayern: Gehörlosengeld jetzt schnell und verbindlich einführen

Der Sozialverband VdK begrüßt grundsätzlich, dass das im Koalitionsvertrag von CSUkurz fürChristlich-Soziale Union und Freien Wählern vereinbarte Gehörlosengeld in Bayern wieder im Gespräch ist, nachdem es zuletzt im Doppelhaushalt 2026/2027 nicht umgesetzt wurde. Allerdings werfen die jüngsten Äußerungen aus der Klausur der Fraktionsspitzen von CSUkurz fürChristlich-Soziale Union und Freien Wählern dazu mehr Fragen auf, als sie Antworten geben. 

Hermann Imhof, stellvertretender Landesvorsitzender des Sozialverbands VdK Bayern: „Wir fordern von der Staatsregierung, jetzt Details zur Umsetzung des Gehörlosengelds bekanntzugeben. Also einen festen und schnellen Umsetzungstermin und konkrete Angaben zur Höhe. Betroffene dürfen nicht schon wieder mit reiner Ankündigungspolitik hingehalten werden. Da das Gehörlosengeld nicht im aktuellen Haushalt eingeplant ist, fordern wir die Staatsregierung auf, die geplante Finanzierung offenzulegen.“

Die Einführung eines angemessenen Gehörlosengelds zur Förderung der Teilhabe von tauben, ertaubten und an Taubheit grenzenden Menschen ist schon seit 2018 eine wichtige Forderung des VdK Bayern an den Freistaat. Mit dem Gehörlosengeld sollen Betroffene die aufgrund ihrer Behinderung zusätzlich notwendigen Kosten etwa für Gebärdensprachdolmetschung abfedern können. Anspruch auf Gehörlosengeld hätten voraussichtlich rund 16.000 Menschen in Bayern.

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