Für eine würdevolle Pflege

Eine junge Frau legt die Arme um einen älteren Mann.
© IMAGO/Westend61

Über eine halbe Million Menschen in Bayern sind aktuell pflegebedürftig. Ob zu Hause oder in einem Pflegeheim, die Situation in der Pflege ist besorgniserregend. Betroffene wie Angehörige leiden unter den hohen Kosten, bürokratischen Hürden und fehlenden Entlastungsangeboten sowie Informationen dazu. Ein selbstbestimmtes Leben im Alter ist so nicht möglich. Der Sozialverband VdK Bayern setzt sich dafür ein, dass alle Menschen eine gute Pflege erhalten – und geben können.

82
Prozent
der Pflegebedürftigen in Bayern werden zu Hause gepflegt.

Pflegende Angehörige leisten den Großteil der pflegerischen Arbeit und sind die tragende Säule der Pflege. Aber ihre Ressourcen sind endlich. Zwar kümmert sich die überwältigende Mehrheit von ihnen freiwillig und gerne, aber viele reduzieren ihre Erwerbstätigkeit oder geben sie sogar ganz auf. Den finanziellen Ausfall müssen sie selbst schultern. Eine Auszeit zu nehmen ist für viele kaum möglich. Selbst wenn die finanziellen Mittel vorhanden sind, fehlt es in Bayern an ambulanten Pflegediensten sowie Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeplätzen. Wie besorgniserregend die Lage in der häuslichen Pflege tatsächlich ist, hat der Sozialverband VdK in seiner Externer Link:großen Pflegestudie ermittelt.

Auch in der stationären Pflege besteht dringender Handlungsbedarf. Im Durchschnitt beträgt der gesamte Eigenanteil in Bayern für einen Platz im Pflegeheim 3.513 Euro (Stand: Januar 2026, ohne Berücksichtigung des aufenthaltsabhängigen Pflegezuschusses). Für rund ein Drittel sind diese Kosten zu hoch, sie müssen die Sozialhilfeleistungen der Hilfe zur Pflege in Anspruch nehmen. 

Unsere Erfolge

  • Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, bei dem die verbliebene Selbstständigkeit mehr im Fokus steht und kognitive, körperliche und psychische Einschränkungen berücksichtigt werden.
  • Umstellung auf fünf Pflegegrade.
  • Die Erhöhung des Pflegegelds und der ambulanten Sachleistungsbeträge um jeweils fünf Prozent im Jahr 2024. Auch 2025 und 2028 werden alle Pflegeleistungen automatisch nochmals steigen.
  • Erstmalige Leistungszuschläge zum Pflegeeigenanteil für Heimbewohnerinnen und -bewohner 2022 und eine erneute Erhöhung 2024.
  • Einführung einer Grenze für das Jahreseinkommen, ab dem das Sozialamt Unterhalt von Kindern für deren Eltern verlangen kann, wenn diese Hilfe zur Pflege in Anspruch nehmen. Sie liegt jetzt bei 100.000 Euro.
  • Vereinfachtes Anerkennungsverfahren für Ehrenamtliche in Bayern, die Pflegebedürftige im Alltag unterstützen und den sogenannten Entlastungsbetrag (2025: 131 Euro) geltend machen können.
  • Einführung eines gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ab Juli 2025. Ab dann können Betroffene ein Budget in Höhe von 3539 Euro jährlich flexibel für Kurzzeit- und Verhinderungspflege nutzen.
     

Unsere Forderungen kurz und knapp

Pflegefinanzierung reformieren

  • Einführung einer Pflege-Bürgerversicherung! Die Kosten für Pflege müssen solidarisch finanziert und verteilt werden.
  • Pflegebedürftige dürfen nicht mit der Inflation allein gelassen werden! Die Höhe der Leistungen muss sich automatisch jährlich anpassen.
  • Versicherungsfremde Leistungen und Investitionskosten müssen aus Steuermitteln finanziert werden!
  • Kosten fair aufteilen! Die Krankenkassen müssen medizinische Behandlungspflege auch im Heim finanzieren.

Häusliche Pflege stärken und entlasten

  • Pflegende Angehörige besser unterstützen! Case- und Care-Management anbieten und Entlastungsangebote schaffen.
  • Neutrale Informations- und Hilfsangebote schaffen! Pflegestützpunkte flächendeckend einrichten, damit Betroffene sich über Leistungen und Hilfsangebote unabhängig informieren können.
  • Unterstützungsangebote ausbauen! Es braucht mehr Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege.
  • Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen wohnortnahen Tagespflegeplatz!
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag stärken! Beispielsweise indem Betroffene den Entlastungsbetrag ohne bürokratische Hürden einsetzen können.
  • Nächstenpflege darf nicht arm machen! Dafür braucht es einen Pflegelohn. Pflegezeiten müssen außerdem rentenrechtlich so viel zählen wie Zeiten der Kindererziehung.

Organisation der Pflege verbessern

  • Pflegeinfrastruktur organisieren! Eine quartiersbezogene Pflege- und Versorgungssituation mit Überwindung der Sektorengrenzen schaffen.
  • Chancen der Digitalisierung nutzen, indem technische Unterstützungssysteme auf- und ausgebaut werden.
  • Schutz von Menschen in Einrichtungen und besonderen Wohnformen sicherstellen und Prüfungen zielgerichtet weiterentwickeln!
  • Fachkräftemangel entgegenwirken und Pflegeberufe stärken!

Aktuelle Meldungen

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Holger Eichinger* (vorne) setzt sich vom Rollstuhl in seinen Sessel. Seine Frau Karin* hilft ihm dabei.
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Pflegende Angehörige sind oft sehr stark in den Pflegealltag eingebunden und haben wenig Zeit, Kontakte zu knüpfen oder zu pflegen. Die VdK-Pflegestammtische geben ihnen die Möglichkeit, sich mit anderen Menschen zu treffen.

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Üben gegen das Vergessen: MAKS-Therapie bei Demenz

In Deutschland leiden 1,8 Millionen Menschen an Demenz, Tendenz steigend. Bisher kann das Fortschreiten der Erkrankung nur hinausgezögert werden. Als besonders effektiv hat sich dabei die MAKS-Therapie erwiesen. Was ist das?

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Kategorie Aktuelle Meldung Pflege Pflegehilfsmittel

Vorsicht bei digitalen Pflegeanträgen

Immer mehr private Online-Anbieter werben damit, bei ihnen einen Antrag auf Feststellung eines Pflegegrads zu stellen. Doch dahinter stecken meist wirtschaftliche Interessen. Die Verbraucherzentrale hat wegen Irreführung geklagt.

Seminarleiterin Tina Würzburger (rechts) zeigt den Teilnehmenden am Beispiel von Mitarbeiterin Susanne Sickert (links) rückenschonende Handgriffe.
Kategorie VdK-Zeitung Pflege Pflege zu Hause

Tipps für die häusliche Pflege

Der VdK bietet am Donnerstag und Freitag, 18. und 19. Juni, in Nürnberg einen Pflegekurs an. Veranstaltungsort ist die VdK-Bezirksgeschäftsstelle, Rosenaustraße 4.

Fragen und Antworten zum Landespflegegeld

Beim bayerischen Landespflegegeld stehen Kürzungen an. Wer bereits diese Sozialleistung bezieht, bekommt aktuell Änderungsmitteilungen vom Landesamt für Pflege. Im Folgenden werden die wichtigsten Fragen und Antworten zum Landespflegegeld zusammengefasst. 

Das Landespflegegeld ist eine zusätzliche Geldleistung, die in Bayern wohnhafte Pflegebedürftige unabhängig von ihrem Einkommen einmal jährlich bekommen können. Es muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Um diese Sozialleistung zu erhalten, müssen Pflegebedürftige einmalig einen Antrag beim Landesamt für Pflege stellen. 

Das Landespflegegeld muss spätestens zum 31. März des Folgejahrs mit entsprechenden Nachweisen für das abgelaufene Pflegegeldjahr beantragt werden, um das Geld für das Jahr zu erhalten. Beispiel: bis spätestens 31. März 2027 mit Nachweisen der Pflegebedürftigkeit für das Jahr 2026. Wer allerdings für das Jahr 2025 vom 1. Januar 2026 bis 31. März 2026 den Erstantrag stellt, erhält nicht mehr 1000 Euro, sondern nur noch 500 Euro. Generell wird nun das Landespflegegeld erst nach Ablauf des Jahres, also im Januar 2027 für das Jahr 2026 und so fort, ausbezahlt.

Auf Beschluss des Landtags wurde das Pflegegeldjahr an das Kalenderjahr angeglichen. Das wirkt sich bereits 2025 aus. Einmalig verlängert sich das Pflegegeldjahr damit um drei Monate. Die Auszahlung von 1000 Euro für das vergangene Pflegegeldjahr 2024/2025 erfolgt für Dauerbeziehende erst zu Beginn des Jahrs 2026. Zusätzlich wird das Landespflegegeld ab dem Pflegegeldjahr 2026 von bislang 1000 Euro auf 500 Euro gekürzt.

Grundsätzlich werden für das Landespflegegeldjahr 2025 und alle Anträge, die bis 31.12.2025 gestellt wurden, noch 1000 Euro ausbezahlt. De facto wird für bestehende Anspruchsberechtigte das Landespflegegeld allerdings schon 2025 gekürzt. Denn durch das Hinausschieben des Endes des Landespflegegeldjahrs von September 2025 auf Dezember 2025 verlängert sich der Zeitraum einmalig um drei Monate. Es werden trotzdem im Januar 2026 nur 1000 Euro ausgezahlt, die fehlenden drei Monate fallen unter den Tisch. Den Anspruchsberechtigten entgehen also 250 Euro. 

Ab dem Pflegegeldjahr 2026 reduziert sich die Auszahlung von bisher 1000 auf 500 Euro. Das betrifft alle Anspruchsberechtigten. Also diejenigen, die bereits jetzt Landespflegegeld beziehen, und diejenigen, die erst für das kommende Pflegegeldjahr 2026 erstmals Landespflegegeld beantragen.

Wer bisher schon Landespflegegeld bekommen hat, muss keinen neuen Antrag stellen. Der Anspruch läuft automatisch weiter, solange dem Landesamt für Pflege keine Änderung mitgeteilt wird, also etwa ein Umzug in ein anderes Bundesland, die Absenkung des Pflegegrads auf 1 oder der Tod des Pflegebedürftigen. 

Das Landespflegegeld wird einkommensunabhängig nach Antragstellung an alle ausgezahlt, die mindestens Pflegegrad 2 haben und in Bayern leben. Es wird mit keiner anderen Sozialleistung verrechnet und wirkt sich auch nicht auf die Höhe des zu versteuernden Einkommens aus.

Aus Sicht des VdK Bayern ist ein Widerspruch gegen die Mitteilung der Verlängerung des Bewilligungszeitraums auf 31.12.2025 leider nicht erfolgversprechend. Formale Mängel am zurückliegenden Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Bayerischen Landespflegegeldgesetzes und an den uns bekannten Änderungsbescheiden sind nicht evident. Als freiwillige Leistung des Freistaats Bayern konnten Regierung und Landtag zudem die Änderungen nach eigenem Dafürhalten beschließen.

Kampagne #naechstenpflege

Mit der bundesweiten Pflegekampagne setzt sich der VdK dafür ein, die Situation in der häuslichen Pflege zu verbessern. Angesichts des demografischen Wandels wird sie in Zukunft noch wichtiger für die Versorgung von Pflegebedürftigen werden. Deswegen ist es höchste Zeit, pflegende Angehörige endlich ausreichend zu unterstützen.

Externer Link:Weitere Kampagnen

Logo der VdK-Kampagne "Nächstenpflege". Darauf steht: "Nächstenpflege braucht Kraft und Unterstützung."
© VdK

Mehr gute Ideen für eine würdevolle Pflege

News-Karussell
Video-Beitrag
Kategorie Pflegeversicherung Pflege zu Hause

Welche Reformen retten die häusliche Pflege? | Klipp und Klar

VdK-Präsidentin Verena Bentele stellt im Video konkrete Reformvorschläge für die Pflege in Deutschland vor. Im Fokus steht die Unterstützung von über 80 Prozent der Pflegebedürftigen, die zuhause versorgt werden. 

Video-Beitrag Grafik des VdK-Magazins „miteinander“, Ausgabe 11/2025. Rechts oben steht das Magazinlogo. Links unten sind die Themen der Ausgabe aufgeführt: Sozialleistungen, Personal, Bürgergeld, Rente, Sozialstaat, Schwerbehindertenvertretung, Care-Arbeit und Barrierefreiheit. Die Gestaltung besteht aus geschwungenen Formen in Blau- und Grüntönen.
Kategorie Soziale Gerechtigkeit Pflege Gesundheitssystem

Miteinander – Das TV-Magazin des VdK | Ausgabe Januar 2026

Die erste Ausgabe von “miteinander” in 2026 mit diesen Themen: Pflege von Angehörigen – was wir von Dänemark lernen können; soziales und ökologisches Engagement mit Kai Viehof; Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung

Video-Beitrag Grafik mit Bild von VdK-Expertin Kim Blum mit verschränkten Armen vor neutralem Hintergrund. Rechts daneben steht in großer Schrift: „Wohnraumanpassung bei Pflege – wer zahlt?“. Oben links ist das Logo „Sozialverband VdK – Rat und Tat“ zu sehen. Unten rechts befindet sich eine Illustration eines pflegebedürftigen Menschen, der in einem Bett liegt.
Kategorie Barrierefreiheit Pflege Pflege zu Hause

Wohnraumanpassung bei Pflegebedürftigkeit – wer zahlt? | Rat und Tat

Die meisten Menschen wünschen sich, auch im Alter und bei Pflegebedürftigkeit zu Hause, im vertrauten Umfeld zu bleiben. Wohnraumanpassungen sind dafür manchmal einfach notwendig – leider aber auch oft teuer. Wer trägt die Kosten?

Kategorie Sozialpolitik Pflege Pflegeversicherung

Vorbild Dänemark: Was sich in der Pflegepolitik ändern muss

Der Sozialverband VdK fordert einen radikalen Neustart in der Pflegepolitik. Angesichts wachsender Versorgungslücken und unklarer Zuständigkeiten sollen Kommunen künftig eine zentrale Rolle übernehmen.

Fragen zum Thema Pflege?

In unseren VdK-Geschäftsstellen helfen wir Ihnen bayernweit bei Fragen zur Rente, bei Behinderung, Pflegebedürftigkeit und Krankheit. Jedes Jahr erkämpft der VdK für seine Mitglieder in zahlreichen gerichtlichen Verfahren Millionen Euro an Nachzahlungen.

Auf dem Foto sieht man eine Frau, die sitzt und nach vorne sieht. Auf ihren Schultern liegen die Hände einer anderen Person auf.

Die große VdK-Pflegestudie

Der berechtigte Wunsch der pflegenden Angehörigen nach Unterstützung in Bayern ist groß, bleibt aber leider häufig unerfüllt. Das belegt unsere große VdK-Pflegestudie, die wir zusammen mit der Hochschule Osnabrück durchgeführt haben.