Für eine würdevolle Pflege

Eine junge Frau legt die Arme um einen älteren Mann.
© IMAGO/Westend61

Über eine halbe Million Menschen in Bayern sind aktuell pflegebedürftig. Ob zu Hause oder in einem Pflegeheim, die Situation in der Pflege ist besorgniserregend. Betroffene wie Angehörige leiden unter den hohen Kosten, bürokratischen Hürden und fehlenden Entlastungsangeboten sowie Informationen dazu. Ein selbstbestimmtes Leben im Alter ist so nicht möglich. Der Sozialverband VdK Bayern setzt sich dafür ein, dass alle Menschen eine gute Pflege erhalten – und geben können.

82
Prozent
der Pflegebedürftigen in Bayern werden zu Hause gepflegt.

Pflegende Angehörige leisten den Großteil der pflegerischen Arbeit und sind die tragende Säule der Pflege. Aber ihre Ressourcen sind endlich. Zwar kümmert sich die überwältigende Mehrheit von ihnen freiwillig und gerne, aber viele reduzieren ihre Erwerbstätigkeit oder geben sie sogar ganz auf. Den finanziellen Ausfall müssen sie selbst schultern. Eine Auszeit zu nehmen ist für viele kaum möglich. Selbst wenn die finanziellen Mittel vorhanden sind, fehlt es in Bayern an ambulanten Pflegediensten sowie Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeplätzen. Wie besorgniserregend die Lage in der häuslichen Pflege tatsächlich ist, hat der Sozialverband VdK in seiner Externer Link:großen Pflegestudie ermittelt.

Auch in der stationären Pflege besteht dringender Handlungsbedarf. Im Durchschnitt beträgt der gesamte Eigenanteil in Bayern für einen Platz im Pflegeheim über 3000 Euro (Stand: Juli 2024, ohne Berücksichtigung des aufenthaltsabhängigen Pflegezuschusses). Für rund ein Drittel sind diese Kosten zu hoch, sie müssen die Sozialhilfeleistungen der Hilfe zur Pflege in Anspruch nehmen. 

Unsere Erfolge

  • Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, bei dem die verbliebene Selbstständigkeit mehr im Fokus steht und kognitive, körperliche und psychische Einschränkungen berücksichtigt werden.
  • Umstellung auf fünf Pflegegrade.
  • Die Erhöhung des Pflegegelds und der ambulanten Sachleistungsbeträge um jeweils fünf Prozent im Jahr 2024. Auch 2025 und 2028 werden alle Pflegeleistungen automatisch nochmals steigen.
  • Erstmalige Leistungszuschläge zum Pflegeeigenanteil für Heimbewohnerinnen und -bewohner 2022 und eine erneute Erhöhung 2024.
  • Einführung einer Grenze für das Jahreseinkommen, ab dem das Sozialamt Unterhalt von Kindern für deren Eltern verlangen kann, wenn diese Hilfe zur Pflege in Anspruch nehmen. Sie liegt jetzt bei 100.000 Euro.
  • Vereinfachtes Anerkennungsverfahren für Ehrenamtliche in Bayern, die Pflegebedürftige im Alltag unterstützen und den sogenannten Entlastungsbetrag (2025: 131 Euro) geltend machen können.
  • Einführung eines gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ab Juli 2025. Ab dann können Betroffene ein Budget in Höhe von 3539 Euro jährlich flexibel für Kurzzeit- und Verhinderungspflege nutzen.
     

Unsere Forderungen kurz und knapp

Pflegefinanzierung reformieren

  • Einführung einer Pflege-Bürgerversicherung! Die Kosten für Pflege müssen solidarisch finanziert und verteilt werden.
  • Pflegebedürftige dürfen nicht mit der Inflation allein gelassen werden! Die Höhe der Leistungen muss sich automatisch jährlich anpassen.
  • Versicherungsfremde Leistungen und Investitionskosten müssen aus Steuermitteln finanziert werden!
  • Kosten fair aufteilen! Die Krankenkassen müssen medizinische Behandlungspflege auch im Heim finanzieren.

Häusliche Pflege stärken und entlasten

  • Pflegende Angehörige besser unterstützen! Case- und Care-Management anbieten und Entlastungsangebote schaffen.
  • Neutrale Informations- und Hilfsangebote schaffen! Pflegestützpunkte flächendeckend einrichten, damit Betroffene sich über Leistungen und Hilfsangebote unabhängig informieren können.
  • Unterstützungsangebote ausbauen! Es braucht mehr Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege.
  • Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen wohnortnahen Tagespflegeplatz!
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag stärken! Beispielsweise indem Betroffene den Entlastungsbetrag ohne bürokratische Hürden einsetzen können.
  • Nächstenpflege darf nicht arm machen! Dafür braucht es einen Pflegelohn. Pflegezeiten müssen außerdem rentenrechtlich so viel zählen wie Zeiten der Kindererziehung.

Organisation der Pflege verbessern

  • Pflegeinfrastruktur organisieren! Eine quartiersbezogene Pflege- und Versorgungssituation mit Überwindung der Sektorengrenzen schaffen.
  • Chancen der Digitalisierung nutzen, indem technische Unterstützungssysteme auf- und ausgebaut werden.
  • Schutz von Menschen in Einrichtungen und besonderen Wohnformen sicherstellen und Prüfungen zielgerichtet weiterentwickeln!
  • Fachkräftemangel entgegenwirken und Pflegeberufe stärken!

Aktuelle Meldungen

News-Karussell
Das Bild zeigt einen Rollator, der in einem Hausgang steht. Krankenkassen finanzieren nur günstige Rollatoren, die schwer und unhandlich sind. Wer damit nicht zurechtkommt, muss sich auf eigene Kosten einen Rollator beschaffen. Viele Pflegebedürftige brauchen das Landespflegegeld, um Notwen¬diges anzuschaffen, etwa einen leichten Rollator.
Kategorie VdK-Zeitung Pflege

Viele Pflegebedürftige sind auf das Landespflegegeld angewiesen

Die spätere Auszahlung des Landespflegegelds ist für viele Betroffene ein Problem. Sie hatten die staatliche Leistung in ihrem Budget schon fest eingeplant. Der VdK Bayern hat dazu zahlreiche Briefe, E-Mails und Anrufe erhalten. 

VdK-Pflegebegleiterin Anna Fischer (links) sitzt neben Brigitte Hörber, um die sie sich kümmert.
Kategorie VdK-Zeitung Ehrenamt Pflege

Nie zu alt fürs Ehrenamt

VdK-Pflegebegleiterin Anna Fischer aus dem Kreisverband Würzburg ist 90 Jahre alt. Sie engagiert sich damit ehrenamtlich in einem Alter, in dem andere längst selbst auf Unterstützung angewiesen sind. 

Fragen und Antworten zum Landespflegegeld

Beim bayerischen Landespflegegeld stehen Kürzungen an. Wer bereits diese Sozialleistung bezieht, bekommt aktuell Änderungsmitteilungen vom Landesamt für Pflege. Im Folgenden werden die wichtigsten Fragen und Antworten zum Landespflegegeld zusammengefasst. 

Das Landespflegegeld ist eine zusätzliche Geldleistung, die in Bayern wohnhafte Pflegebedürftige unabhängig von ihrem Einkommen einmal jährlich bekommen können. Es muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Um diese Sozialleistung zu erhalten, müssen Pflegebedürftige einmalig einen Antrag beim Landesamt für Pflege stellen. 

Das Landespflegegeld muss spätestens zum 31. März des Folgejahrs mit entsprechenden Nachweisen für das abgelaufene Pflegegeldjahr beantragt werden, um das Geld für das Jahr zu erhalten. Beispiel: bis spätestens 31. März 2027 mit Nachweisen der Pflegebedürftigkeit für das Jahr 2026. Nach Bewilligung wird immer die volle Summe ausbezahlt, egal, wann im Jahr der Antrag gestellt wurde. In den Folgejahren wird das Landespflegegeld erst nach Ablauf des Jahrs ausgezahlt, also im Januar 2027 für das Jahr 2026 und so fort.

Auf Beschluss des Landtags wurde das Pflegegeldjahr an das Kalenderjahr angeglichen. Das wirkt sich bereits 2025 aus. Einmalig verlängert sich das Pflegegeldjahr damit um drei Monate. Die Auszahlung von 1000 Euro für das vergangene Pflegegeldjahr 2024/2025 erfolgt für Dauerbeziehende erst zu Beginn des Jahrs 2026. Zusätzlich ist geplant, das Landespflegegeld ab dem Jahr 2026 von bislang 1000 Euro auf 500 Euro zu kürzen.

De facto wird für bestehende Anspruchsberechtigte das Landespflegegeld schon 2025 gekürzt. Denn durch das Hinausschieben des Endes des Landespflegegeldjahrs von September 2025 auf Dezember 2025 verlängert sich der Zeitraum einmalig um drei Monate. Es werden trotzdem im Januar 2026 nur 1000 Euro ausgezahlt, die fehlenden drei Monate fallen unter den Tisch. Den Anspruchsberechtigten entgehen also 250 Euro. 

Ab dem Pflegegeldjahr 2026 reduziert sich die Auszahlung nach den aktuellen Planungen von bisher 1000 auf 500 Euro. Das betrifft alle Anspruchsberechtigten. Also diejenigen, die bereits jetzt Landespflegegeld beziehen, und diejenigen, die erst für das kommende Pflegegeldjahr 2026 erstmals Landespflegegeld beantragen.

Wer bisher schon Landespflegegeld bekommen hat, muss keinen neuen Antrag stellen. Der Anspruch läuft automatisch weiter, solange dem Landesamt für Pflege keine Änderung mitgeteilt wird, also etwa ein Umzug in ein anderes Bundesland, die Absenkung des Pflegegrads auf 1 oder der Tod des Pflegebedürftigen. 

Das Landespflegegeld wird einkommensunabhängig nach Antragstellung an alle ausgezahlt, die mindestens Pflegegrad 2 haben und in Bayern leben. Es wird mit keiner anderen Sozialleistung verrechnet und wirkt sich auch nicht auf die Höhe des zu versteuernden Einkommens aus.

Aus Sicht des VdK Bayern ist ein Widerspruch gegen die Mitteilung der Verlängerung des Bewilligungszeitraums auf 31.12.2025 leider nicht erfolgversprechend. Formale Mängel am zurückliegenden Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Bayerischen Landespflegegeldgesetzes und an den uns bekannten Änderungsbescheiden sind nicht evident. Als freiwillige Leistung des Freistaats Bayern konnten Regierung und Landtag zudem die Änderungen nach eigenem Dafürhalten beschließen.

Kampagne #naechstenpflege

Mit der bundesweiten Pflegekampagne setzt sich der VdK dafür ein, die Situation in der häuslichen Pflege zu verbessern. Angesichts des demografischen Wandels wird sie in Zukunft noch wichtiger für die Versorgung von Pflegebedürftigen werden. Deswegen ist es höchste Zeit, pflegende Angehörige endlich ausreichend zu unterstützen.

Externer Link:Weitere Kampagnen

Logo der VdK-Kampagne "Nächstenpflege". Darauf steht: "Nächstenpflege braucht Kraft und Unterstützung."
© VdK

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Fragen zum Thema Pflege?

In unseren VdK-Geschäftsstellen helfen wir Ihnen bayernweit bei Fragen zur Rente, bei Behinderung, Pflegebedürftigkeit und Krankheit. Jedes Jahr erkämpft der VdK für seine Mitglieder in zahlreichen gerichtlichen Verfahren Millionen Euro an Nachzahlungen.

Auf dem Foto sieht man eine Frau, die sitzt und nach vorne sieht. Auf ihren Schultern liegen die Hände einer anderen Person auf.

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Der berechtigte Wunsch der pflegenden Angehörigen nach Unterstützung in Bayern ist groß, bleibt aber leider häufig unerfüllt. Das belegt unsere große VdK-Pflegestudie, die wir zusammen mit der Hochschule Osnabrück durchgeführt haben.