Kategorie VdK-Zeitung

VdK-Geschäftsstellen geschlossen

Von: Dr. Bettina Schubarth

Vom 23. Dezember 2023 bis 1. Januar 2024 sind die Geschäftsstellen des Sozialverbands VdK Bayern geschlossen. Bitte melden Sie dringende Rechtsfälle bis 18. Dezember.

Auf dem Foto sieht man einen Stern mit verschiedenen Wünschen. Rechts unten in der Ecke ist das Logo des VdK Bayern zu sehen.
© VdK Bayern

In dieser Zeit sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VdK auch telefonisch oder per Mail nicht erreichbar. Ab Dienstag, 2. Januar 2024, sind wir gerne wieder für Ihre Anliegen da.

Sollten in dieser Zeit Rechtsmittelfristen ablaufen, bitten wir Sie, sich rechtzeitig – spätestens bis Montag, 18. Dezember 2023 – mit Ihrer zuständigen Kreisgeschäftsstelle, bei Klagen mit Ihrer Bezirksgeschäftsstelle und bei Berufungen mit der Landesgeschäftsstelle in Verbindung zu setzen.

In dringenden Fällen können Sie selbst einen Widerspruch, eine Klage oder eine Berufung zur Fristwahrung erheben. Nutzen Sie dazu eines unserer Musterschreiben. Diese stehen auf der Webseite des VdK Bayern als PDF und als Word-Dokument zur Verfügung: Externer Link:Musterschreiben zur Fristwahrung


Bitte passen Sie diese Vorlagen an Ihre Angelegenheit an. Senden Sie Ihr Schreiben an die jeweilige Behörde oder das zuständige Sozialgericht, beziehungsweise bei einer Berufung an das Bayerische Landessozialgericht.

Ab dem 2. Januar 2024 kümmert sich Ihre VdK-Geschäftsstelle wieder gerne um Ihre Rechtsfälle. Bitte setzen Sie sich dazu einfach mit Ihrem VdK vor Ort in Verbindung, damit dieser sich dann gleich in Ihr laufendes Verfahren einschalten kann.